Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen? Wenn ja, seien Sie gewarnt: Meist muß eine Person durch alle Instanzen gehen – vom Amtsgericht übers Landgericht, Bundesverwaltungsgericht (etc.), und dann erst kommt Karlsruhe. Das kostet alles viel Geld – und noch mehr Zeit. Zehn Jahre für ein Urteil von der zweiten oder dritten Instanz sind nicht selten.
Daher erstaunt es schon, wie schnell Neubauers und FFFs Klage gegen das CO2-Steuer-Gesetz von 2019 erfolgreich beschieden werden konnte. Noch nicht einmal anderthalbe Jahre – das dürfte ein juristischer Rekord sein.
Worauf hatten die Klimaschützer geklagt? Zitat BverfG:
Mit ihren Verfassungsbeschwerden machen die Beschwerdeführenden vor allem geltend, der Staat habe keine ausreichenden Regelungen zur alsbaldigen Reduktion von Treibhausgasen, vor allem von Kohlendioxid (CO2), unternommen, die aber erforderlich seien, um die Erwärmung der Erde bei 1,5 °C oder wenigstens bei deutlich unter 2 °C anzuhalten. Sie wenden sich gegen konkrete Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes. Mit der im Klimaschutzgesetz geregelten Reduktion von CO2-Emissionen könne das der Temperaturschwelle von 1,5 °C entsprechende „CO2-Restbudget“ nicht eingehalten werden. Die Beschwerdeführenden stützen ihre Verfassungsbeschwerden vor allem auf grundrechtliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und aus Art. 14 Abs. 1 GG.
Für Nichtjuristen: In Art. 2 geht es um das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Art 14. befaßt sich mit Eigentum und Enteignung.
Die Entscheidung des Gerichtes in Kürze:
Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
Da bislang niemandes Leben durch „Klima“ im Geltungsbereich des Grundgesetzes gefährdet wurde, und nachweisbar auch nicht werden wird, da die Vorhersagen der Klimaalarmisten samt und sonders nicht eintraten, frage ich mich, wie eine derart schwammige Begründung gerechtfertigt werden kann. Nicht vergessen: Gerade jetzt nach den Eisstürmen ab Dezember und Mojib Latifs Blamage („In 20 Jahren kein Eis und Schnee mehr im Winter“ Jahr 2.000) wackelt die Heißzeit-These mehr als je zuvor! Nach den heftigen Wintereinbrüchen selbst im warmen Texas und anderen Orten der Nordhalbkugel wird es nun auch im Süden deutlich schneller kühl.
Außerdem: Andere politische Entscheidungen sind im Vergleich zum „Klimakollaps“ hingegen eindeutig lebensgefährdend, zum Beispiel der importierte Terror (Berlin, Breitscheidplatz, Dez. 2016), oder auch die Coronamaßnahmen („Millionen Lebensjahre verloren„, Raffelhüschen).
Weiterhin:
Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
In 20a geht es um Tier- und Umweltschutz, und künftige Generationen.
Immerhin entschieden die Verfassungsrichter auch, daß die Klagen von juristischen Personen, eben den Vereinen und NGOs, nicht zulässig seien. Macht aber nichts, denn in den Klagen steht das drin:
Klage ….
I.
1. des Herrn G…,2.
des Herrn K…,3.
der Minderjährigen K…,
gesetzlich vertreten durch K… und K…,4.
des Herrn Prof. Dr. Q…,5.
des Herrn B…,6.
des Herrn J…,7.
des Herrn v. F…,8.
des Herrn J…,9.
des Herrn S…,10.
des Herrn R…,11.
des Herrn Prof. Dr. K…,12.
des S… e.V.,13.
des B… e.V.,– Bevollmächtigte:
. 1. … –
. 2. … –
Warum die Namen abgekürzt sind, ist nur den juristischen Experten bekannt; aber eigentlich sollten BVerfG-Kläger mit offenem Visier kämpfen.
Die Klagen dürften einiges an Anwaltskosten erzeugt haben, was wegen der mitklagenden NGOs, die sowieso meist von Steuergeldern leben, aber nicht relevant ist. Außerdem: „In dem Verfahren 1 BvR 78/20 hat die Bundesrepublik Deutschland den Beschwerdeführenden ein Viertel ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.“
Luisa Neubauer triumphierte über ihren Erfolg:
Welche „Freiheiten“ meint Vielflieger-Luisa? Die Freiheit für individuelle Mobilität, privaten Urlaub und wirtschaftliche Freiheit kann es nicht sein. Höchstens die Freiheit von Alarmisten-NGOs, noch mehr Steuergeld in die eigenen Taschen umzuleiten. Das BVerfG sagt in seiner Pressemitteilung selbst:
„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“
Auch Regierungsmitglied Peter Altmaier, Wirtschafts(?)-Minister, freute sich über das Kippen des eigenen Gesetzes: Es sei „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“ und sorge für Planungssicherheit für die Wirtschaft.“
Planungssicherheit? Für die Konkursplanung vielleicht; oder die Verlegung ins Altmaier-sichere Ausland.
Kanzlerkandidat Armin Laschet sekundiert:
„Das Urteil markiert einen historischen Moment – Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Pflicht aller Politik gegenüber den Bürgern von morgen“
Was muß das Merkel-Kabinett IV und das darauf folgende nun tun? Bis Ende 2022 müssen die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 präziser geregelt werden. Also noch härtere Knebel für die Unternehmen.
In einer Stellungnahme der DMG 1999 heißt es wortwörtlich:„Es ist unstrittig, daß der anthropogene Treibhauseffekt noch nicht unzweifelhaft nachgewiesen werden konnte.“
Wie kann es also sein, daß unglaubliche und vollkommen unabsehbare Transformationen nur deswegen durchgepeitscht werden, um einem nur behaupteten Effekt zu genügen? Die Wahrscheinlichkeit, daß das Klima von all dem nichts merkt, geht gegen 100%.
https://www.dmg-ev.de/publikationen/stellungnahmen/
Aus „Stellungnahme der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft e.V. zum Klimawandel – 21.09.2015“:
„Viele Aspekte vergangener Klimaänderungen lassen sich mit Klimamodellen nachvollziehen. Sie stellen die Wirklichkeit jedoch nur in sehr grober Annäherung dar. Das führt zwangsläufig zu erheblichen Unsicherheiten in der Berechnung des zukünftigen Klimas. Außerdem ist nicht bekannt, in welchem Ausmaß sich natürliche Vorgänge wie der Vulkanismus aber auch die anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen und Aerosolen in der Zukunft entwickeln werden. Für die anthropogenen Faktoren wurden in transdisziplinärer Zusammenarbeit Szenarien entwickelt, das sind gewissermaßen mögliche zukünftige Verhaltensweisen der Weltgemeinschaft. Deshalb können die Abschätzungen von Klimaänderungen keine Vorhersagen im eigentlichen Sinne sein, man spricht von Projektionen. Diese sind als Wenn-Dann-Aussagen zu verstehen.“
Dann folgt:
„Dem letzten IPCC-Bericht (1) zufolge wird für den Zeitraum 2081-2100 gegenüber 1986-2005 für das untere Szenario (aggressive Emissionsminderung) eine Zunahme der oberflächennahen Lufttemperatur im globalen Mittel von 0,3 °C bis 1,7 °C erwartet, für das obere („weiter so wie bisher“) von 2,6 °C bis 4,8 °C. Regional fällt die Änderung jedoch sehr unterschiedlich aus. Hinsichtlich der Extremtemperaturen berechnen die Modelle für viele Regionen der Erde, so auch für Deutschland, vor allem eine Tendenz zu häufigeren sommerlichen Hitzewellen.“
Schlussfolgerung:
Falls die natürlichen Faktoren geruhen konstant zu bleiben, könnten eventuell die im Text beschriebenen Szenarien zwischen 2081 und 2100 real werden oder auch nicht.
https://www.dmg-ev.de/wp-content/uploads/2020/07/1999_Treibhauseffekt.pdf
Diese Stellungnahme brilliert wie viele andere dadurch, daß es sich um einen Aneinanderreihung rein „semantischer Behauptungen“ handelt. Von einer Ableitung der Behauptungen im wissenschaftlichen Sinn auf der Basis von Gleichungen und Formeln ist weit und breit nichts vorhanden. So arbeiten eben Profiklimatologen …
Das Urteil bedeutet, dass ein Gesetz nicht verfassungskonform ist, welches auf Grundlage von Vermutungen und Modellierungen erlassen wurde. Kommen Sie doch einfach mal mit dem Beweis eines menschengemachten Klimawandels um die Ecke, dann können sämtliche Diskussionen beendet werden und EIKE den Betrieb einstellen.
Demzufolge muss man ein Gesetz erlassen, das dem entgegenwirkt?
Ihr Verstaendnis ist unfehlbar!
„Der Gesetzgeber muss bis 31.12.2022 nachbessern.“ Wenn Gesetze mit dem schwammigen Begriff Klimaneutralität begründet werden, ist das reine Ideologie wie der Kommunismus (Neutralität des Eigentums).
„Der Klimawandel ist real und der Gesetzgeber muss ihm entgegen wirken -Klimaschutz ist Menschenrecht und justiziabel, heute und in Zukunft.“
Das Eiszeitalter Quartär wird jetzt per Gerichtsbeschluss beendet. Ein weiteres Glazial (Kaltzeit/Eiszeit) wird es dank Schutzmaßnahmen nicht mehr geben. Das gegenwärtige Interglazial Holozän wird nicht mehr enden – per Gerichtsbeschluss bleibt alles so wie es ist.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/energieversorgung-in-deutschland-jederzeit-strom-ist-von-gestern/
Es muss erst das Licht ausgehen bevor vielen ein Licht aufgeht.
Da werden PIK und Kollegen Gutachten für die Richter vorgelegt haben, dass die natürlichen Lebensgrundlagen durch den menschengemachten Klimawandel gefährdet werden.Jetzt sollte es ein leichtes sein zu belegen, dass die transformation der Gesellschaft mit Ausbau der Windkraft, Speicherbecken, Gewinnung von Seltenen Erden, Lithium, etc. die Lebensgrundlage für Mensch und Tier für künftige Generationen gefährden!
„Dieses Papier wird den meisten dann erst die Augen öffnen und die öffentliche Diskussion anwerfen.“
Das kann man nur hoffen: Die Temperatur des Badewassers mit dem Frosch „Bürger“ wird jetzt nicht mehr langsam erhöht, jetzt wird der Frosch „Bürger“ mit den Konsequenzen des Klimaschutzes konfrontiert, also ordentlich gekocht.
https://www.youtube.com/watch?v=onkgPTPnNPca
, die Gewaltenteilung ist im Sozialismus nicht vorgesehen.
Heute werden Richter wie Harbarth nach rein politischer Gesinnung ausgewählt.
Auch so erreicht man das selbe wie nach 1933, nun ja, der war ja auch Sozialist.
Erst wenn alles gleichgerichtet wurde, kann man den Staat vollständig kontrollieren und nach Ideologie, anstatt rationalen Gesichtspunkten umgestalten.
In den letzten Monaten habe ich jeden Tag die Geschehnisse in den USA mitverfolgt.
Es gibt viele die nun die Augen aufsperren und erstaunt feststellen das der Ominöse „Q“ und Trump mit ihren Aussagen absolut richtig lagen.
Was ist ein Staat, wenn man dort trotz erdrückender „Indizien“ eine Wahl nicht mehr nachprüfen darf, umso mehr, als ausbleibende Beweise für Betrug für die Dems ein ungeheurer Sieg wären ?
Es gibt Mechanismen die über die Regierungen hinweg arbeiten und die unsere Demokratie schon längst schwer beschädigt haben. „Karlsruhe“ gehört dazu…… etwas was ich schon viele Jahre schreibe.
Und genau darum möchten die Sozis der Schweiz hier auch ein Verfassungsgericht installieren, die haben erkannt wozu man das missbrauchen kann.
Nicht vergessen, die irrsinnigen Schulden, die wir noch den Kindern unser Enkel hinterlassen. Damit die Frl. Neubauer und Frönen Schölefrö sich heute und hier wohl fühlen.
wenn CO2 für eine Temperaturerhöhung verantwortlich ist, die CO2 Kurve der Messstation Mauna Loa kontinuierlich ansteigt, warum waren dann die letzten Winter wärmer wie der aktuelle und warum ist das aktuelle Frühjahr kühler wie die letzten? Wenn man nach der Logik der Klimaaktivisten geht, müsste es doch wärmer sein? Schließlich steigt die CO2 Konzentration der Luft.Und jetzt zu meiner Behauptung. Warum ist ein Temperaturanstieg von 1 – 2 Grad überhaupt schlimm? Pflanzen benötigen Wärme zum Wachsen. Es gibt Regionen auf dieser Erde, wo mehrmals jährlich Getreide geerntet wird. Hier ist es wärmer und feuchter. Z.B. Kuba
Meine Theorie: wenn es wärmer wird, kann es feuchter werden, da mehr Wasser verdunstet.Also genau das was für ein Leben auf der Erde gut ist.Kälte ist schlechter für Mensch, Tier und Vegetation.Es ist belegt, dass CO2 den Pflanzenwachstum fördert. Also warum wird es so verteufelt?Im Übrigen, je länger es kalt ist, je länger wird geheizt. Es wird also in der kalten Jahreszeit mehr CO2 erzeugt wie in der warmen.Das sind ganz simple Beobachtungen von einem nicht Wissenschaftler (mir).
Ich bitte um Richtigstellung wenn ich falsch liege, aber ich bitte auch um Verbreitung meiner Aussage wenn ich richtig liege um diesem Klimawahnsinn endlich entgegenzutreten! Mit freundlichen GrüßenS. Koch
Wo ist der naturwissenschaftliche Beweis, daß eine Erhöhung der CO2-Anteile in der Luft zu einer Temperaturerhöhung führt?
Wie kann es sein, daß an einem Ort in den USA fernab von menschlichen Bauten mit Wärmeeinrichtungen (Klimaanlagen und Heizungen) die TMAX(Jahresmittel) von 75 Fahrenheit auf 67,4 runtergegangen ist und 2011 nur das Maximum von 73,5 erreicht hat und von da an wieder nach unten geht?
Ich bin 1974 mit der Meteor auf ca. 30 °W und 10 °N gewesen und 1979 mit der Friethjof am Nordkap. Ich weiß wie ungenau die Wasser- und Lufttemperaturen auf den Ozeanen gemessen werden, wenn denn gemessen wird und wurde.
Man muß sich darüber im Klaren sein, daß die Meßtemperaturen weltweit und auch in ungenau und unzuverlässig sind.
In Bremerhaven wird und wurde an der Doppelschleuse gemessen. Östlich ist die beheizte Stadt nebst Fischereihafengebiet und Geeste und westlich die Weser mit dem Ex-KKW südlich und dem hin- und herschwappenden Weserwasser welches auch über das Watt schwappt, welches von der Sonne erwärmt wird. In Cuxdorf ist das nicht anders.
Wer sich also die Meßstationen auf der Welt anschaut, der findet nur wenige solide und nichtbeeinflußte. Die Station Lübeck ist mitten im Beton- und Asphaltfeld des Flughafens.
Vor 2000 Jahren war es wesentlich wärmer und die Ägypter haben nicht gehungert.
Ist verrückt, aber inzwischen in D nicht mehr außergewöhnlich.Die BRD macht zunehmend Rückschritte, was Staatsverständnis, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit (z.B. Lebensumstände) und Feiheiten anbelangt. In meine Augen kann die verantworliche Poltik die entwciklungen den Bürgern nicht mehr ausreichend erklären.
Für mich sind die Folgen 1. eine De-Identifikation mit dem Staat und 2. die Erkenntis, dass man einfach des Geld mitnehmen soll, dass der Staat so auf allen Ebenen anbietet. Der melkt die Bürger, aber er will offensihtlich auch, dass die Bürger und Unternehmen den Staat melken. Ist eine sich nach oben drehende Spirale. Alles ganz traurig.
Das gilt auch für andere Branchen. Ich weiß, wovon ich rede – wir sind ein Mann-Frau-Handwerksfirma. Aber auch viele andere kleinere Unternehmen können die Auflagen nicht stemmen und Betriebe können nicht an die nächste Generation weitergegeben werden aufgrund von Auflagen. Nicht nur „Klimaauflagen“, auch Energie, Bausubstanz, Toiletten, alles behindertengerecht etc. In vielen Fällen ist das ja auch berechtigt – z.B. behindertengerechter Zugang zu öffentlichen Einrichtungen / Behörden. Aber alles nimmt solche Ausmaße an, dass kleine und mittlere Unternehmen sich dermaßen verschulden müssten, dass eben lieber zugemacht wird. Wie sagte eine Fleischermeisterin gegenüber Herrn Michael Kretzschmer: „Wollen Sie uns Handwerker und kleine Betriebe überhaupt noch? Alle Entscheidungen / Verfügungen etc. waren in den letzten Jahren/Jahrzehnten so, dass sie uns das Wirtschaften immer schwerer, ja unmöglich machen.“ Dem kann ich nut zustimmen. Und es ist offensichtlich so gewollt. Auch hier findet, wie in der gesamten Gesellschaft, eine riesige Umverteilung von unten nach oben statt. Franklin Delano Roosevelt: „Sie können sicher sein, dass etwas, was geschieht, auch so von der Politik gewollt wurde“.
Und für wen arbeiten die Politiker? Da gilt der Satz: Der Staat ist das Machtinstrument der jeweils herrschenden Klasse. Auch wenn es heute durchaus auch überstaatlich (z.B. WEF, gekaperte UNO, sogenannte NGOs, aktivistische rekrutierte Truppenteile, die im Name von x auftreten etc.) organisiert sein kann. Die Herrschenden sind die derzeit sogenannten Superreichen. Sie hebeln die bisherigen Grundsätze aus, schreddern die bewährte Mischwirtschaft im Namen von Klima und Plandemie, zerstören Kultur und Zusammenhalt, Familie… Um ein freiheitliches, demokratisches, kulturell erbauliches Miteinander (damit ist nicht erzwungener Multikulti gemeint) aufgrund einer gesunden Wirtschaft zu erhalten, gilt es, die Angestellten der Superreichen, egal welcher parteilichen Farbe, abzuwatschen und wieder Abgeordnete zu wählen, die sich der gesamten Gesellschaft verpflichtet fühlen.
Keine Gewinnchance bei der fachlichen Ungebildetheit von Juristen. Was kennt ein Jurist denn von Physik, Technik und der damit verbundenen Ökonomie? Unsereiner ja, aber auch nur wegen entsprechender gymnasialer Grundausbildung und entsprechendem erfolgreichem Studium an Universitäten.
In HH wäre fast nen Flieger gecrasht, weil die Programmierer als Doofiane dafür gesorgt hatten, daß beim Aufsetzen eines Fahrwerkteils automatisch der Vollausschlag des Querruders auf 1/3 zurückging.
Ich weiß als mehr als 50jähriger Pilotenlizenzinhaber ohne irgendeine Flugzeugschädigung, auch nicht bei Ackerlandungen mit dem Segelflieger, daß sowas nicht sein darf.Und trotzdem wurde das programmiert und nicht den Piloten mitgeteilt.
Ist doch nur vorgeschoben. Es geht um die Interessen Privilegierter