Zwölf Minuten bleiben bis zum Stromausfall
So titelt die Wetzlarer Zeitung über ein kaum thematisiertes Megaproblem für das ganze Land, das durch die Energiewende erst geschaffen wurde und welches zuvor hierzulande fast völlig unbekannt war,. Es ist das Problem der unmittelbaren Gefahr des totalen Stromausfalles -neudeutsch Blackout genannt- welcher wegen unerwartetem Lieferausfall oder ebenso unerwartetem Überangebot aus unstabilen, nicht steuerbaren Stromerzeugern aus Wind und Sonne entsteht. Dabei führt diese Überschrift den Leser in die Irre. Denn „Ausfall“ bedeutet etwas zufälliges, von höheren, nicht beeinflussbaren Ereignissen bestimmt. Das ist aber hiermit nicht gemeint. Denn dieser „Ausfall“ ist die zwingende Konsequenz planvollen Handelns. Und sollte deshalb – wie zu Zeiten der Berliner Blockade, die ich leider als Kind mit erleben musste, „Zwölf Minuten bleiben bis zur Stromsperre“ heißen.
Denn die notwendige Abschaltung ganzer Bezirke – im Techniksprech „Lastabwurf“ genannt- ist die zwingende Konsequenz, wenn man verhindern will, dass in Folge der Energiewende in Minutenbruchteilen das ganze Land nicht nur im Dunkeln liegt, sondern überhaupt keinen Strom mehr hat.
Um das zu möglichst verhindern, hat der Bundestag Anfang Februar 2017 fast unbemerkt und daher ohne jeden Aufruhr seitens der Medien, wieder mal das Energiewirtschaftsgesetz novelliert.
Es wurde dabei, die zuvor vom VDE vorgeschlagene, „Kaskadierung“ in geltendes Recht umgesetzt, was bedeutet, dass, bedingt durch Störungen, die durch die Flatterstromerzeugung entstehen, und nicht mehr ausgeregelt werden können, Teile des Stromnetzes zwanghaft und in Kaskaden (also von klein- auf mittel- bis großräumig) vom Netz genommen, also abgeschaltet werden müssen. Die Vorwarnzeit für die lokalen Stromversorger beträgt extrem kurze nur 12 Minuten, dann muss er handeln und Vollzug melden.
Was das bedeutet beschreibt Autor Steffen Gross von der Wetzlarer Zeitung so(Hervorhebungen von mir)
Zitat
EnWAG Geschäftsführer Detlef Stein hatte im Interesse aller Stadtwerke beim Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informattollstechnik (VDE) Einspruch gegen die Zwölf-Minutenregel eingelegt und war abgeblitzt. Das sei für die kleineren Netzbetreiber, die üblicherweise nicht über dauerbesetzte Leitwarten verfügten, nicht einzuhalten, kritisierte er. Die Enwag wird sich nun mit einem Dienstleistervertrag nun der Energienetz Mitte GmbH und deren beiden Umspannwerken Altenberger Straße und Rechtenbach behelfen.
Ebenfalls erfahren wollte Stein, was auf die Enwag im Fall der Fälle zukommt, welche Megawattmengen in kürzester Zeit abgeschaltet, werden müssen. Doch auch dazu gab es nichts Konkretes. In zwei Testläufen war es mal um ein, dann um acht Megawatt gegangen – also , rund ein Fünftel der Höchstlast von 43 Megawatt im gesamten Enwag-Netz. Der, größte Einzelverbraucher in Wetzlar kommt auf ein Megawatt.
Und weiter lesen wir:
Mit dem Abschalten einzelner Großkunden sei es bei acht Megawatt nicht mehr getan, sagte Stein, dann müssten komplette Stadtteile für mehrere Stunden vom Netz genommen werden. An eine Vorwarnung der betroffenen Kunden sei in der Kürze der Zeit nicht zu denken. Die Abschaltung komme so einer Netzstörung gleich.
Dem Energiewirtschaftsgesetz zufolge sind alle Kunden gleich, die Abschaltungen müssen „diskriminierungsfrei“ erfolgen. Sensible Kunden gibt es nicht, wenn abgeschaltet wird, kann es auch Krankenhäuser, Feuerwehr oder Polizei treffen. , Nicht nur ihnen, auch Industrieunternehmen, Arztpraxen, Gewerbe und stark von Strom abhängigen . Haushaltskunden empfiehlt, der Enwag-Chef, Vorkehrungen für die Bewältigung ,des Stromausfalls zu treffen. Denn Schadensersatzansprüche schließe das Gesetz , aus., Alle Kosten, ganz gleich welcher Höhe, bleiben am Verbraucher hängen.“ Zitatende
Fassen wir zusammen:
Weil das Eingestehen von Fehlern in der Moral der Politiker nicht vorkommt, man denke nur an die lahme und vor allem für ihn kosten- und völlig folgenlose „Entschuldigung“ des 1. Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz, für den Schaden den er den Hamburgern wider besseres Wissen, angetan hatte, weil also niemand eingesteht, dass die Energiewende ein Riesenfehler war und ist, müssen die Verbraucher wieder mal die Zeche zahlen. Und wie das so ist, wenn man Brände mit Brandbeschleunigern bekämpft, wird der angerichtete Schaden immer größer.
Diesmal nicht nur am Geldbeutel sondern buchstäblich an Leib und Leben. Denn das ist die unmittelbare Folge des Lastabwurfes – zigtausende von Menschen, insbesondere die, die unserer Zuwendung besonders bedürftig sind, die Alten, die Schwachen, die Armen, die Kranken, die Babys, die Kinder, werden mit und dank dieser Politik an Leib und Leben bedroht.
Nur die wenigsten wissen, dass Krankenhäuser nur für die Intensivstationen Notstromversorgung vorhalten, und die auch nur für max. 24 Stunden. Oder, wie unlängst geschehen, eine Feuerwehr nicht ausrücken konnte, weil das elektrisch betriebene Tor sich nicht öffnen ließ. Es muss wohl erst eine weitere Grenfell- Tragödie – von der es hierzulande bereits einige gab (wir berichteten darüber z.B. hier und hier) – geschehen, bevor den Menschen die Augen aufgehen. Doch dann ist die Wahl vorbei und die Verderber sind wieder gewählt und machen ungerührt weiter.
könnten Sie mit im Energiewirtschaftsgesetz den entsprechenden Teil und den Paragraphen sagen, wo ich die Passage mit der 12 Minutenregel finde? Eigentlich müsste im Teil 3, Regulierung des Netzbetriebs Abschnitt 1 , Aufgaben der Netzbetreiber, aufgeführt sein. Habe das nun mehrmals rauf und runter gelesen, aber ich finde es nicht.
Finde auch eigenartig, dass in Ihrem Bericht, der Verweis auf den Teil, Abschnitt und §, nicht aufgeführt ist.
MfG
1. Zunächst mal heiße ich Limburg.
2. Und wenn Sie es nicht finden, heißt das nicht dass es nicht da ist. Wenn Sie genau gelesen hätten, dann hätten Sie bemerkt, dass ich den Redakteur des Artikels zitiert habe, der wiederum den Chef der Stadtwerke zitierte.
Schauen Sie mal nochmals nach, bestimmt werden Sie fündig.
mfG
M.L:
Danke für die Antwort.
MfG
es steht auch nicht in diesem Gesetz sondern in einer Norm:
VDE-AR-N 4140
und die gilt als derzeitiger technischer Stand. Wenn ein Neztbetreiber sich nicht daran hält und es kommt zu Schäden, dann hat er – etwa vor Gericht – Rechtfertigungsschwierigkeiten, dass er trotzdem nach dem derzeitigen technischem Stand reagiert hat.
Staatsgläubige unter sich bestärken sich gegenseitig, um keine Gefühle von Unsicherheit aufkommen zu lassen:
http://www.dzig.de/Staatsglaeubige-unter-sich
Es gibt nur ein Rezept: Das Sterben dieser Narren zu überleben!
Bekanntlich muß die Leistungsabgabe der Kraftwerke in das Netz sekundengenau dem Bedarf folgen, um die Frequenz nahezu konstant zu halten. Gelingt das nicht, müssen sich die Kraftwerke durch Abschaltung vor Zerstörung schützen. – Normale Anforderungen an die erforderliche Leistungsregelung der Kraftwerke entstehen u.a. z.B. durch das Kaffee Kochen in der Fussballpause, Kurzschluss, Blitzschlag, Ausfall von Kraftwerken u. a. m. – Dem Risiko des „black out“ vorgelagert ist die schnelle Abschaltung eines Teiles der Stromverbraucher, eine Möglichkeit, die in der Vergangenheit lokal begrenzt nur sehr selten genutzt werden musste. – Inzwischen ruft die immer noch geringe Zwangseinspeisung des Zappelstroms die stillen Reserven in der Leistungsregelung der Kraftwerke kontinuierlich ab. Mehr geht nicht! – „Abschaltung und black out ante Portas!“
Aber die Geschädigten der Direktversicherungen haben ja schon längst ähnliche Erfahrungen gemacht.
Merkel und ihre DDR 2.0 samt gerade entstehender neuer Stasi-Spitzelei haben längst verdient, endlich abgewählt zu werden.
Was mir allerdings im Beitrag fehlt ist der Bezug zum Europäischen Verbundnetz und den Rechten und Pflichten der BRD als Teilnehmer. Ist denn von da her nicht ein Weg zu beschreiten, diesen Irrsinn wegen Gefährdung auch des Verbundnetzes über eine Klage beim EuGH zu stoppen? Oder trennt man sich im Fall eines Falle da einfach vom Verbundnetz ab?
Künftig wird also jede Arztpraxis, jedes Krankenhaus, jeder Industriebetrieb, jede Kommune, jeder Haushalt mehr investieren, um eine sichere Stromversorgung für solche Fälle sicher zu stellen. Die Kosten werden auf die Produkte und damit auf die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft umgelegt, haben aber nie nicht etwas mit der Energiewende zu tun.
Wer sich das nicht leisten kann oder will, wandert aus oder akzeptiert die Mangelgesellschaft, Wenn das nicht große Politik ist….
einen einzelnen Computer können Sie mithilfe einer Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) gegen Abstürze (für einen begrenzten Zeitraum) absichern. Einen Industriebetrieb dagegen mit Sicherheit nicht. Schon eine einzige grössere Werkzeugmaschine mit Peripherie (alles computergesteuert, Industrie 4.0 lässt grüssen) zieht locker mal 300- 500 kW oder mehr, eine Werkshalle liegt fast immer im MW-Bereich, dafür können Sie keine USV mehr bezahlen. Die Produktion wird crashen, und es kann Stunden dauern, bis alles wieder am Laufen ist (vorausgesetzt es sind keine thermischen oder chemischen Prozesse dabei, die temperaturkritisch sind, da kann schon recht viel den Bach runtergehen.
Mfg
Ok, das war jetzt nicht ernst gemeint. Was ich zum Ausdruck bringen möchte: Die Nebelkerzen, die man bei diesem Thema streuen kann ersetzen jegliche sachliche Argumentation. Ich habe wenig Hoffnung, dass der Dreisatz in Deutschland noch eine Zukunft hat.
Aber erstmal ist es erstaunlich, dass sowas noch in der Presse erscheint. Man kann davon ausgehen, dass die Verlagsgruppe der WNZ demnächst als rechts gebrandmarkt wird.
Wenn ein Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch besteht (Erzeugung < Verbrauch, Netzfrequenz sinkt), schlägt unter 49Hz gnadenlos die automatische(!) Frequenzentlastung zu und schaltet die vom Netzbetreiber vorher ausgewählten Netzbereiche ab.
Das kann je nach Situation innerhalb weniger Sekunden erfolgen.
Details unter: http://tinyurl.com/y9bdj82y
die Massenträgheit der Generatoren (Inertia) liegt im Bereich von Sekunden.
Das Unterschreiten der 49,0Hz setzt ja voraus, dass die Regelreserven nicht mehr ausreichen – diesen Zustand nähern wir uns in D langsam aber sicher…….
Hatte das Energiewirtschaftsgesetz 1998 zu Beginn der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes und zu Beginn von dessen Zerstörung durch die Regierung Schröder/Fischer noch einen Umfang von 7 (sieben!) Seiten, so hat das des Jahres 2017 schon über 130 Seiten mit Formulierungen, die unverständlicher nicht sein können.
Damals, 1998, funktionierte der Elektrizitätsmarkt noch stabil und preiswert. 19 Jahre und 5 Kabinette später, davon 4 mit der SPD und 3 unter CDU/CSU-Führung, stehen uns staatliche Zwangsabschaltungen kurz bevor und die Strompreise liegen an zweithöchster Stelle innerhalb der EU.
Besserung in Sicht? Kaum zu erwarten, solange das politische Mandat den denselben Personen erhalten bleibt.
Links
• Energiewirtschaftsgesetz – EnWG, April 1998, Bundesgesetzblatt, ab Seite 2.
• Energiewirtschaftsgesetz – EnWG, Mai 2017
Aber man muss nicht alles nur negativ sehen: Die Gestalten, die jetzt gerade in Hamburg gezeigt haben, was sie alles können, werden sich solche Vorkommnisse zusammen mit ihren Kumpels von der Kölner Domplatte sicher schenll und intelligent zunutze machen. Wir werden das erleben, was man früher nur per Fernsehen aus US-Slums kannte: Unruhen, Brände und Plünderungen.
Mfg
Wenn es in Deutschland mit den Lastabwürfen so kommen sollte, werden die Protagonisten beim „Klimaretter“ – mit Steuermitteln finanziert – frech behaupten, das sei die Folge der „schmutzigen Kohlekraftwerke“ – und die Deutschen werden auch noch applaudieren.
Armes Frankreich