Energie und Gerechtigkeit

von Frank Hennig

Gerecht ist, wenn gleiche Chancen bestehen, sagen die einen. Gerecht ist, wenn die Reichen viel mehr zahlen, sagen die anderen. Sind ungleiche Strompreise gerecht?

Gibt es eine Energiegerechtigkeit und – wenn ja – was ist das?

Im Wortsinn gemeint ist eine insofern gerechte Energieversorgung, dass weltweit alle Menschen stets Zugang zu einer die Lebensbedürfnisse absichernden Energiemenge haben sollten. Damit ist zunächst jener Teil der Weltbevölkerung gemeint, der auch heute noch keinen oder völlig unzureichenden Zugang zu Energie hat, vor allem in Form der Modernisierungsenergie Elektrizität. Die Weltkarte des Energie-Pro-Kopf-Verbrauchs zeigt eindrucksvoll, was gemeint ist.

Unter den acht Milleniumszielen der UN ist zwar die Energieversorgung nicht als eigener Schwerpunkt aufgeführt, aber Energie ist der Schlüssel zur Erreichung aller Ziele wie der Bekämpfung von Armut, Voraussetzung für Bildung, für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und weiterer.

 

Die Versorgung mit elektrischem Strom ist die Schlüsselfrage

auf dem Weg zu Wohlfahrt und Wohlstand. In der Dritten Welt führt der Weg oftmals über Inselnetze, die derzeit meist mit stationären dieselgetriebenen Generatoren versorgt werden. Zunehmend gibt es technische Lösungen durch Fotovoltaik im Verbund mit Akkumulatoren und teilweise kleinen Windkraftanlagen. Das reicht, um die bescheidenen Haushaltsbedarfe hinsichtlich Beleuchtung, elektronischen Medien und Telekommunikation unterbrechungsfrei zu erfüllen – ein großer zivilisatorischer Fortschritt. Dies ermöglicht bescheidenen Komfort und planvolles kleinteiliges Wirtschaften ohne Zwangspausen.

Die völlig berechtigte Forderung nach Energiegerechtigkeit wird oft mit der nach Umweltgerechtigkeit verbunden bis hin zu einer konstruierten „Klimagerechtigkeit“. Dies führt dazu, dass ideologisch verbrämt die Elektrifizierung in der dritten Welt nur emissionsfrei und vorzugsweise dezentral erfolgen soll. Die Entwicklung größerer wirtschaftlicher Einheiten würde damit schon im Ansatz verhindert. In einer Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung gibt es dazu die ganze Breitseite von Energie-, Umwelt- und Klimagerechtigkeit bis hin zu Energiedemokratie und –justiz. Die Verknüpfung von Energiegerechtigkeit mit der Auflage „100-Prozent-Erneuerbar“ dürfte den Menschen in der dritten Welt wenig helfen. Die Nutzung von Biomasse und billiger Kohle stand bisher immer am Anfang erfolgreicher Entwicklung in Schwellenländern.

Die weltweiten Ressourcen würden es ermöglichen, dass alle Menschen Zugang zu ausreichend Energie haben. Gern wird ein Verteilungskampf konstruiert und unterstellt, wir Reichen würden den Armen dieser Welt die Energie vorenthalten. Abgesehen davon, dass wir in unserer westlichen Welt viel Energie nutzen und sie leider auch verschwenden, tun wir mit der Verbindung von Energiegerechtigkeit und der Auflage ökologisch reiner Versorgung der dritten Welt wirklich keinen Gefallen.

 

Natürlich wenden auch Länder der dritten Welt regenerative Technologien an.

Vorzeigeprojekt ist der solarthermische Kraftwerkskomplex im marokkanischen Ouarzazate. Allerdings liegen die Stromgestehungskosten mit 12 Cent pro Kilowattstunde höher als die konventioneller Kraftwerke, so dass der Strompreis staatlich gestützt werden muss. Der ursprüngliche Gedanke, dieser Standort würde das Zentrum einer raumgreifenden Wüstenstromentwicklung werden, ist inzwischen in harter Realität versandet. Für den Aufbau einer stabilen Infrastruktur stellen afrikanische Länder die Weichen zumeist anders. Südafrika setzt auf Steinkohle, in Ägypten entsteht das größte Gaskraftwerk der Welt und der Sudan vereinbarte mit China den Bau eines Kernkraftwerks. Natürlich wird man in Afrika vermehrt die Solarenergie nutzen. Für die Wärmegewinnung oder in Inselnetzen batteriegepuffert und sinnvoll in größere Netze integriert macht sie Sinn. Aber die Belastbarkeit der Stromkunden in Form einer wie in Deutschland ungedämpft auf die Verbraucher durchgereichten versteuerten Umlage funktioniert in Afrika nicht. Schon aus weniger bedeutenden Anlässen wurden hier Regierungen weggeputscht.

 

Und wie sieht die Energiegerechtigkeit bei uns aus?

Schauen wir zunächst nach den Bedürftigen. Hartz-4-Empfänger erhalten Heizkosten pauschal ersetzt, nicht aber die Stromkosten. Unter der Position „Energie und Wohninstandhaltung“ wird bei einem Regelsatz von 409 Euro (Einzelperson) ein Betrag von 34,50 Euro veranschlagt – mit Ausnahmen bei dezentraler Warmwasserversorgung (Elektroboiler). Diese Summe reicht nach Erhebungen verschiedener Wohlfahrtsorganisationen und Recherchen von Verbraucherorganisationen und Journalisten nicht aus. Für „Wohninstandhaltung“ bleibt ohnehin nichts übrig. 39,42 Euro müssen Single-Haushalte im Durchschnitt für ihren Strom aufwenden, ermittelte ein Vergleichsportal, Check24 kommt auf 42,74. In den östlichen Bundesländern ist die Schere noch größer, da hier die Stromkosten auf Grund der Netzentgelte höher sind, dazu später mehr. Dafür ist – wenn schon, denn schon – der Anteil an Hartz-4-Empfängern im Osten auch höher.

Auch bei den Heizkosten kann die Gerechtigkeitsfrage kompliziert sein. Wer noch mit Kohle seinen Kachelofen oder ein gusseisernes Gerät beheizt, ist dem Ermessen des Amtes ausgeliefert. Dieses legt die günstigste Heizungsart zu Grunde. Ein Bürger im Spree-Neisse-Kreis beantragte zwei Tonnen Briketts, genehmigt wurde eine. Für das Holz zum Anzünden gab es die Kontaktdaten zum Revierförster. Aber Vorsicht, das kann zur Falle werden. „Deckt jemand den Bedarf zusätzlich mit kostenlosem Heizmaterial, mindert dies den Bedarf“. Zuviel Holz sollte der Bürger also nicht sammeln, sonst werden die Briketts neu abgezählt.

Die Tendenz der Stromsperren in unserem reichen armen Land zeigt einen stabilen Aufwärtstrend, die Arbeitsplätze der Nach- und Sperrkassierer bei den Versorgern werden sicherer. 2011 schalteten sie 312.000 mal ab, 2015 waren es dann schon 360.000 Fälle. Die Anzahl der unwürdigen Vorgeschichten von Mahnverfahren und Einigungsversuchen ist weitaus höher.

Linke fordern verlässlich eine Erhöhung des Hartz-4-Satzes oder extra Stromgeld für Bedürftige. Alternativ auch einen Sozialtarif, zu dem die Versorger zu verpflichten wären. Ob der dann auch auf den Bäcker ausgeweitet werden soll, wurde noch nicht geäußert, denn auch bei diesem gehen die Preise auf Grund steigender Energiekosten nach oben. Aber wie der Bäcker wollen auch die Versorgungsunternehmen nicht auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben.

Von grüner Seite folgt mantramäßig der Ratschlag, den Stromanbieter zu wechseln. Das ist besonders nachhaltig und funktioniert etwa so gut wie beim Sprit, wo der ADAC seit Jahrzehnten empfiehlt, den Ölmultis ein Schnäppchen zu schlagen und zur Billigtanke um die Ecke zu fahren.

 

Über allem thront ein hartherziger Staat.

Trotz Rekordeinnahmen und einem Staatsanteil am Strom von inzwischen 55 Prozent denken die Regierung und am wenigsten Kassenwart Schäuble daran, den zwangsabgebenden Bürgern die Bürde zu erleichtern. Die mit Mehrwertsteuer belegte Stromsteuer mutierte schweigend zur unveränderlichen Säule staatlicher Bereicherung, auch wenn sie numerisch der Rentenkasse dient. Wie die Sektsteuer und der Soli ein Ausweis staatlicher Gier, in deren Folge zu den Rekordeinnahmen die Steuerverschwendung in Form vieler nutzloser Projekte proportional ansteigt, während auf der kommunalen Ebene Schmalhans der Küchenmeister ist.

Nicht nur den Hartz-4-Empfängern, auch dem großen Teil der anderen Bürger bleibt der Energiekostendruck alternativlos erhalten. Wer es sich leisten kann, steigt in den Ökokomplex und damit in die Gewinnerseite ein, belegt sich das Dach mit Fotovoltaik oder zeichnet Anteile an einem Windpark. Der schwankende Wind bringt zwar schwankenden Ertrag und auch Investitionsrisiken, aber wenn der Rubel rollt, bleibt die Gewissheit, dass der draufzahlende Teil der Bevölkerung dies zwar widerwillig aber völlig alternativlos tut.

Einen erheblichen Teil der Stromkosten, bis zu 30 Prozent, machen in Haushalten die Netzentgelte aus. Sie werden durch die Bundesnetzagentur staatlich reguliert und richten sich auch nach dem Aufwand der Netzbetreiber. Dieser ist in ländlichen, dünnbesiedelten Gegenden und solchen, in denen viel regenerativer Strom eingesammelt wird, logischerweise am höchsten. Durch geringere Auslastung der Höchstspannungsnetze, ansteigende volatile Einspeisung in untere Spannungsebenen, nötigen Netzausbau mit entsprechenden Kapital-Abschreibungen, höheren Redispatch-Aufwand der Kraftwerke und die so genannten „vermiedenen Netzentgelte“ ist dieser Preisbestandteil in den Ost-Flächenländern am höchsten. Die Differenz zu Ballungsgebieten und westdeutschen Flächenländern nimmt zu.

Ein Vierpersonenhaushalt zahlt in Bremen durchschnittlich 305 Euro für den Stromtransport, in Brandenburg macht das 614 Euro. Die sündhaft teuren Offshore-Netzanbindungen dagegen werden bundesweit umgelegt. Gerecht ist das nicht.

Brandenburg erhielt mehrfach so genannten „Leitstern für den Ausbau Erneuerbarer Energien“, zugleich sind dort wie auch in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die höchsten Netzgebühren fällig.

 

Es ist einigermaßen perfide, dem Land vorn einen Papporden anzuheften

und zum Dank für ausufernde Verspiegelung und Verspargelung der Landschaft den Menschen von hinten umso tiefer in die Tasche zu greifen.

Schon im „Grünbuch Strommarktdesign“ des BMWi von 2014 wird auf die Schieflage hingewiesen, die mit den Zielen der Energiewende nicht kompatibel sei. Die bundeseinheitliche Wälzung der Netzkosten schien abgemacht. Auch Agora als „Denkfabrik“ untermauerte die Forderung:

„Die Antwort darauf ist, dass man die Netzentgelte bundesweit vereinheitlicht. Dadurch würden die Netzentgelte auf dem Land und im Osten deutlich sinken, in der Stadt und im Westen aber nur leicht steigen. Alles andere ist nicht gerecht, denn es bedeutet, dass die Menschen dort,  wo die Erneuerbaren Energien zugebaut werden, die Netzausbaukosten zu tragen haben, aber diejenigen die den Erneuerbaren-Strom anderswo bekommen, nichts zu diesen Kosten beitragen“, so der Chef Dr. Graichen.

Trotz des Drängens selbst der Ministerpräsidenten der betroffenen Länder bewegte sich bis heute allerdings nichts.

Stattdessen bastelt man in einer Novelle des „Netzentgeltmodernisierungsgesetzes“ daran, die „vermiedenen Netzentgelte“ zu senken. Von diesen profitieren zum Beispiel Stadtwerke mit Eigenerzeugung, die regional auf den unteren Spannungsebenen versorgen und damit die Höchstspannungsnetze nicht belasten. Für die dadurch vermiedene Netznutzung im Höchstspannungsbereich erhalten sie sozusagen einen Bonus. Um die Verbraucherkosten zu dämpfen, soll damit nun Schluss sein. Die Erfurter Stadtwerke befürchten dadurch bis zu sieben Millionen Euro Verlust, in Halle an der Saale schätzt man einen zweistelligen Millionenbetrag. Die bisher schon geschrumpfte Quersubventionierung von ÖPNV oder Freibädern dürfte dann der Vergangenheit angehören. Der Bundesrat arbeitet inzwischen dagegen an, indem er die Unterscheidung „volatil“ und „dezentral“ in den Gesetzentwurf einbringt. Dies würde konstanten oder regelbaren Einspeisern wie zum Beispiel den KWK-Anlagen der Stadtwerke das Privileg „vermiedener Netzentgelte“ erhalten, nicht aber Solar- und Windanlagen. Diese fallen allerdings sehr weich: Bis 2027 soll diesen der Rabatt abgeschmolzen werden . . .

 

In Deutschland betrat unlängst eine Lichtgestalt in Form eines Kanzlerkandidaten der SPD die politische Bühne.

Niemand kann Herrn Schulz übelnehmen, dass er zu Beginn des Wahlkampfes wenig Konkretes zu seinen politischen Absichten sagt. Ein Thema stellt er aber schon deutlich heraus und trägt es wie eine Monstranz vor sich her: Die Gerechtigkeit.

Nun ist Gerechtigkeit kein Wert an sich und kann allein nicht existieren. Wenn viele Menschen gleich arm sind, ist das gerecht, aber nicht erstrebenswert. Der Gini-Index dürfte in Nordkorea deutlich geringer sein als in den Industriestaaten, aber Gerechtigkeit ohne Wohlstand kann wohl kein Ziel sein. Gerechtigkeit in Verbindung mit den Strompreisen in unserem Land zu nennen, ist ein Wagnis. Das EEG steht wie kein anderes Gesetz für staatlich verbriefte Umverteilung von unten nach oben.

Niemand kann sich ihm und den anderen Abgaben, Umlagen und Steuern entziehen, abgesehen von der EEG-Befreiung und Netzkostenermäßigungen für die Großindustrie, die sonst im internationalen Wettbewerb chancenlos wäre. Unstrittig belasten die Energiekosten die Haushalte der Geringverdiener am meisten.

Obwohl die soziale Schieflage der Energiewende immer deutlicher zu Tage tritt, sind die Entscheider untätig. Dass Schulz das EEG sozial und gerecht machen wird (was de facto nur durch seine Abschaffung zu erreichen sein dürfte), ist nicht zu vermuten.

Dass die Netzkosten künftig gerechter verteilt werden, hat sich nunmehr der Bundesrat auf die Fahne geschrieben und fordert die bundesweite Umlegung der Netzentgelte ab 2018. Die Länderkammer sieht im Gegensatz zur Regierung offenbar dringenden Handlungsbedarf und verweist offiziell auf „Fehlentwicklungen im Stromsektor“.

Was sagen Parteien zu ihren Vorhaben bezüglich der Energieversorgung nach der Bundestagswahl? Die meisten Wahlkampfprogramme sind noch nicht veröffentlicht, es kann aber davon ausgegangen werden, dass schon der Begriff „Energieversorgung“ nur sparsam auftreten, dafür aber umso mehr vom Klima gesprochen werden wird.

Zu befürchten ist ein versteinertes „Weiter so – wo wir sind ist vorn“. Ausnahmen bilden FDP und AfD, die den Mut haben, schon jetzt mehr oder weniger drastische Korrekturen am Kurs zu fordern. Der Wirtschaftsflügel der CDU zuckt noch, dass er nach der Wahl stärker wird ohne den alten Fuchs Fuchs, ist unwahrscheinlich. Parteidisziplin und bedingungslose Unterordnung unter die von energiepolitischen Realitäten unbeeinflussten machtpolitischen Erwägungen der Kanzlerin gehören zum Selbstverständnis einer von kritischen Geistern weitgehend befreiten CDU. Das Kalkül gibt vor, die schwarzgrüne Option offen zu lassen.

Es wird eine der Nagelproben des SPD-Wahlkampfes im Osten, ob Schulz das Gesicht auch der Energiegerechtigkeit wird oder ob er später als Kanzler oder Vizekanzler die Maske fallen lässt. Bis jetzt fasste die Regierung das Problem ungleicher Netzgebühren trotz Zusage nicht an. Sigmar Gabriel trat kurz vor dem Bäumchen-wechsel-dich an der SPD-Spitze in dieser Frage auf die Bremse. Nun ja, im Mai wird in NRW gewählt. Bundesweit gewälzte Netzentgelte würden dort zu höheren Strompreisen führen. Das wollte die SPD der Hannelore nicht antun. NRW hat etwa genau so viel Einwohner und Wähler wie ganz Ostdeutschland. Passiert dann etwas nach den dortigen Landtagswahlen und vor den Bundestagswahlen?

Um den Windstrom von der Nordsee nach Süddeutschland zu bringen, müssen noch viele Kabelrollen abgewickelt und die Stränge teils kostentreibend unter die Erde gelegt werden. Die Trassenführung, kürzlich von den Netzbetreibern vorgestellt, führt zu Länderkonflikten. Da „Suedlink“ auch teilweise Westthüringen anstelle Hessen durchschneiden soll, fordert Ministerpräsident Ramelow „föderale Gerechtigkeit“. „Thüringen sagt ja zur Energiewende, sagt aber nein zu den neuen Trassenplanungen“, so seine grüne Umweltministerin. Nach diesem konsequent rotrotgrünen „Wasch-mich-aber-mach-mich-nicht-nass“ entsteht der leise Verdacht, dass Suedlink vielleicht doch noch nicht 2025 zugeschalten werden könnte.

 

In jedem Fall kostet diese Verbindung viel Geld.

Die Kosten tragen zunächst TenneT und TransnetBW und legen das auf die Kunden in ihren Versorgungsgebieten um. Folge werden höhere Netzentgelte im Westen und Süden sein. Eine eigene, durch Engpässe bedingte teurere Südzone wird verschiedentlich auch diskutiert. Eine bundesweite Umlage könnte dann allerdings zum Bumerang für die heutigen Mehrzahler werden.

Denn dann zahlen alle mehr, was Ausdruck einer speziell deutschen Kategorie „Energiegerechtigkeit“ wäre.