Der „Notfall“, der eine Hoffnung ist

Von Günter Keil

Zunächst: Wann spricht man in der Politik von einem Notfall ?

Artikel 115 des Grundgesetzes erklärt es: Der Staat kann übermäßig viele Schulden machen, „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.“ (Unterstreichung vom Autor).

Zum Problem, mit dem sich der Bundestag gerade beschäftigt hat:

Nach der aktuellen Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums BMWK sind 37,6 Mrd. Euro allein bis Ende Oktober 2023 aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF geflossen.

Dazu erklärten vom Bundestag zurate gezogene Experten während einer Anhörung zu den Folgen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts, dass die Ausgaben zur Dämpfung der oben genannten Energiepreise nach diesem Urteil in der Tat verfassungswidrig waren.

Die Stuation war also klar; weniger klar schien zu sein, was man nun tun könnte – und dürfte.

Dazu wurden einige weitere Experten in der Tagespresse zitiert; so z.B. der Verfassungsrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg, der erklärte, „dass es gerade für die Mittel im WSF mit den Strom- und Gaspreisbremsen auch in diesem Jahre einen Notlagenbezug gebe.“

Über die Meinung von Energieexperten wurde leider nichts berichtet.

Dazu eine Bewertung:

Zunächst muß man mit Erstaunen feststellen, daß die vom Bundestag zugezogenen Rechtskundler entweder den Artikel 115 des Grundgesetzes nicht kannten – oder nicht wussten, daß Deutschland neben Dänemark die höchsten Strompreise in der EU hat – und daß Deutschland dieses für einen hochentwickelten Industriestaat nicht zu erwartende Ergebnis weitestgehend staatlichen Maßnahmen zu verdanken hat, die der gleiche Staat ohne weiteres wieder ändern könnte.

Es handelt sich deshalb bei der jetzigen Situation bei der Stromversorgung nicht um eine „außergewöhnliche Notsituation“ die „der Kontrolle des Staates entzogen war“.

Der Staat, der dieses selbst angerichtet hat, kann diese angebliche Notsituation auch wieder selbst aus der Welt schaffen, wenn er nur dazu bereit wäre. Folgende staatliche Maßnahmen bieten sich zur Senkung des Strompreises an:

  1. Senkung der Stromsteuer
  2. Drastische Senkung des Anteils der Netzkosten im Strompreis durch Einstellung des extrem teuren Projekts der Nord-Süd-Hochleistungs-Verkabelung für den Windstrom-Transport nach Süddeutschland.
  3. Wiederinbetriebnahme der zwei kürzlich zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke.
  4. Inbetriebnahme stillgelegter Kohlekraftwerke.
  5. Stop dess staatlichen Finanzierungsanteils am Windkraft-Ausbau sowie Aufgabe der weiteren extremen Windkraft-Ausbaupläne.
  6. Beendigung der Umlage der Windkraft- und Fotovoltaik- (Solarstrom) – Stromerzeugungskosten auf den Strompreis.
  7. Stop der Subventionen für die Einrichtung von Solarstromanlagen.
  8. Streichung aller Elemente des Gesetzes für erneuerbare Energien, die zu einer Erhöhung des Strompreises führen.
  9. Streichung des sog. Heizungsgesetzes, das zu einem beträchtlich erhöhten Stromverbrauch der Haushalte führen würde.
  10. Streichung der Subventionierung bei der Anschaffung von Elektroautos.

Anmerkung: Diese Liste ist vermutlich noch nicht vollständig.

Zur Senkung der Gaspreise:

Die bisherige nahezu völlige Abhängigkeit des Gaspreises von den Marktpreisen des Gasimports ist eine Tatsache. Aber auch hierbei ließe sich eine Verringerung von dieser Abhängigkeit erreichen:

Der deutsche Staat hat aktiv verhindert, dass bekannte größere Erdgasvorkommen in Norddeutschland erschlossen werden können.

Damit ergeben sich auch für die Gasversorgung und den Gaspreis zwei wünschenswerte staatliche Maßnahme:

  1. Staatliche Genehmigung zur Erschließung und Nutzung der norddeutschen Erdgasvorkommen.
  2. Keine Ausgaben für eine noch ungewisse künftige, außerordentlich kostenintensive Produktion und Anwedung von Wasserstoff anstelle von Erdgas – bevor nicht die in Ziff.1 beschriebene Aufgabe erfüllt ist.

Die genannten Maßnahmen würden mit Gewissheit zu einer drastischen Verringerung insbesondere der Stromkosten führen. Dies würde nicht nur für die privaten Haushalte, sondern gerade auch für die Wirtschaft zu wesentlich verbesserten Wettbewerbsbedingungen führen und die Abwanderung von energieintensiven Unternehmen ins Ausland verringern.

 




FAKE NUSS SPEZIAL: Was Baerbock für „Paris-kompatibel“ hält – und was tatsächlich in dem Abkommen steht

Deutschland, so die Grünen, habe sich vertraglich auf den „1,5-Grad-Pfad“ verpflichtet. Dem soll sich alles unterordnen. Bei diesem angeblich obligatorischen Pfad handelt es sich um ein politisches Framing.

„Wir werden im Kabinett das größte Klimaschutzpaket beschließen, das es jemals in diesem Land gegeben hat“, erklärte Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock am Dienstag im Naturschutzgebiet Biesenthaler Becken nördlich von Berlin, wobei sie allerdings glaubte, sich gerade im gut 50 Kilometer östlich gelegen Oderbruch zu befinden.

Zu dem größten Klimaschutz der Neuzeit soll nach ihren Worten ein „100-Tage-Sofortprogramm“ gehören, außerdem eine nach der Regierungsübernahme wöchentlich tagende „Task Force“. Vor allem aber, kündigte die Kandidatin an, werde der Abstimmungsprozess zwischen den Bundesministerien gestrafft, „damit das ewige Hinundhergereihere zwischen den Ministerien aufhört“. Damit näherte sie sich dem Kern des Vorhabens, nämlich der Schaffung eines Klimaministeriums „mit Vetorecht, wenn eben Gesetze nicht auf dem Weg zum 1,5-Grad-Pfad, das heißt Paris-kompatibel sind“. In diesem Satz vom „1,5-Grad-Pfad“ und dem Begriff „Paris-kompatibel“ steckt die zentrale Aussage der grünen Ankündigung. Damit soll nichts weniger als ein Verfassungs- und Gesellschaftsumbau begründet werden.

 

Ein Klimasuperministerium mit Vetorecht bei allen Gesetzesvorhaben gegenüber sämtlichen anderen Ressorts, das liefe auf ein Nebenkanzleramt hinaus. Alle anderen Minister würden damit innerhalb des Kabinetts zu besseren Abteilungsleitern degradiert. Eine derartige Änderung der Regierungsarchitektur hätte mit dem Grundgesetz nichts mehr zu tun, jedenfalls in seiner aktuellen Form.

Artikel 65 legt fest:
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.“

Dieser Artikel steht in Verbindung mit Artikel 20 Grundgesetz, der das definiert, was Verfassungsrechtler „Legitimationskette“ nennen. Die Richtlinienkompetenz steht also nicht zufällig dem einzigen Mitglied der Regierung zu, das vom Parlament gewählt wird, über dessen Zusammensetzung wiederum die Wähler entscheiden. Ein Mitglied der Exekutive mit Sondervollmachten bei allen Gesetzesvorhaben – das wäre selbst dann eine klare Verletzung des Verfassungskerns, wenn sich Koalitionspartner politisch darauf einigen würden.

Bei ihrer Vorstellung des neuen Klima-Staates, den Baerbocks ganz nebenbei skizzierte, kam übrigens ein Verfassungsorgan gar nicht vor, das bei der Verabschiedung von Gesetzen keine ganz unerhebliche Rolle spielt, nämlich das Parlament.

Mit dem größten Klimapaket aller Zeiten sollen nicht nur zentrale Verfassungsartikel beiseitegeschoben werden, sondern auch Gesetze. Denn die stehen beispielsweise dem von den Grünen in ihrem 10-Punkte-Plan vorgesehenen exzessiven Windkraftausbau entgegen. Um die Planvorgabe eines rechnerischen Anteils von Wind-, Solar- und Pflanzengas an der Stromerzeugung von 65 Prozent bis 2030 zu erreichen (bisher 40 Prozent), wollen Habeck und Baerbock einen Zubau von Windkraft an Land von 6.000 Megawatt pro Jahr durchsetzen. Zum Vergleich: der Windkraftzubau 2020 betrug 1.431 Megawatt installierter Leistung, verteilt auf 420 Anlagen. Um die grüne Plankennziffer zu verwirklichen, müssten gut neue 1.700 Anlagen der 3,4-Megawatt-Kategorie mit einer Höhe von 196 Metern entstehen – pro Jahr. Mit den jetzigen Abstandsregeln und dem geltenden Naturschutz wäre das nicht zu vereinbaren. Deshalb sieht der Grünen-Plan vor, „artenschutzrechtliche Vorgaben“ zu „vereinfachen“, also Naturschutz zu schleifen. Der Artenschutz basiert allerdings auf EU-Recht. Und die Planungshoheit liegt bei Ländern, Landkreisen und Gemeinden. Um ihre Windkraftquoten zu erzwingen, müsste der Bund also nicht nur den Natur- und Gesundheitsschutz, sondern auch den Föderalismus und die kommunale Entscheidungsgewalt teilweise beseitigen. Eine entsprechende Vorübung dazu existiert mit der „Bundesnotbremse“ schon, über deren Rechtmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht entschieden hat.

Die grünen Vorstellungen besitzen immerhin eine innere Konsistenz: Ihr Transformationsplan ließe sich nur durchsetzen mit einem Großumbau des bisherigen Verfassungsrechts. An dessen Stelle träte ein Maßnahmenstaat mit einer Ermächtigung für eine Art Bundesklimakommissariat.

Das entspricht mehr oder weniger dem, was die grüne Fridays for Future-Funktionärin Luisa Neubauer schon seit einiger Zeit fordert, beispielsweise in einem Deutschlandfunk-Interview von 2019:
„Und gleichzeitig braucht es irgendwo natürlich eine Debatte darüber: Wie geht eigentlich Klimaschutz in dem Tempo, in dem wir das brauchen, in einer Demokratie? Ich glaube, auch da müssen wir über den Tellerrand gucken, ‚outside the box’ denken und feststellen, dass wir in einer Krise sind, die es, wie gesagt, noch nie so gegeben hat und wir deswegen Maßnahmen und Prozesse brauchen, die es auch vielleicht so noch nie gegeben hat.“

Für diese Umwälzungen über den Tellerrand von Grundgesetz und Demokratie hinaus gibt es bei Baerbock und anderen aus dem grünen Milieu immer wieder eine Begründung: das Paris-Abkommen. Nach ihrer Argumentationslogik schwebt dieses UN-Papier noch über dem Grundgesetz. Es zwingt die Bundesrepublik rechtlich verbindlich auf den „1,5-Grad-Pfad“. So argumentierte das Grünen-Mitglied Luisa Neubauer kürzlich auch in der Sendung von Anne Will. Gegen seine Paris-Verpflichtung, klagte Neubauer, verstoße Deutschland.

Baerbock und Neubauer profitieren davon, dass „Paris“ zwar politisch und medial ständig als Argumentationsfigur auftaucht, aber offenbar nur wenige wissen, was in der Übereinkunft tatsächlich vereinbart wurde. Der ständig bemühte „1,5-Grad-Pfad“ findet sich dort überhaupt nicht – weder wörtlich noch sinngemäß. Was steht dort tatsächlich?

„Dieses Abkommen“, heißt es in dem Papier von 2015, „zielt darauf, die weltweite Antwort auf die Bedrohung des Klimawandels zu verstärken, (…), einschließlich dadurch, den anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gut unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten, und Anstrengungen zu verfolgen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (…).“
(„This Agreement, in enhancing the implementation of the Convention, including its objective, aims to strengthen the global response to the threat of climate change, in the context of sustainable development and efforts to eradicate poverty, including by:
(a) Holding the increase in the global average temperature to well below 2°C above pre-industrial levels and pursuing efforts to limit the temperature increase to 1.5°C above pre-industrial levels, recognizing that this would significantly reduce the risks and impacts of climate change.“)

Es heißt weiter: „Diese Vereinbarung wird umgesetzt unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und der Prinzipien der gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und entsprechenden Fähigkeiten im Licht der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten.“
(„This Agreement will be implemented to reflect equity and the principle of common but differentiated responsibilities and respective capabilities, in the light of different national circumstances.“)

Auch eine Verpflichtung zumindest der Industrieländer, sich an einen 1,5-Grad-Pfad zu halten – genau das hatte Neubauer vor kurzem behauptet – enthält der Text nicht. Dort heißt es nur allgemein, die entwickelten Länder sollten „weiter die Führung übernehmen“ (should continue taking the lead“).

Zwei Dinge enthält die von 191 Staaten unterzeichnete Übereinkunft nicht: eine konkrete Verpflichtung der einzelnen Unterzeichnerstaaten zur Reduzierung ihres CO2-Ausstoßes. Und zweitens eine zeitliche Vorgabe für die Temperaturbegrenzung und die Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes. Die Autoren des Pariser Textes gehen davon aus, dass die Treibhausgasemissionen weltweit noch weiter ansteigen werden. In der Übereinkunft heißt es, deren globaler Gipfel solle „so bald wie möglich“ erreicht werden.
(„In order to achieve the long-term temperature goal set out in Article 2, Parties aim to reach global peaking of greenhouse gas emissions as soon as possible …“.)
In der Paris-Übereinkunft verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, nationale Pläne zu entwerfen, für die es allerdings, siehe oben, keine Vorgaben gibt. Folglich existiert auch kein Sanktionsmechanismus.

Darin liegt auch der Grund, warum fast alle Staaten weltweit das Papier unterschrieben: es besitzt den Charakter einer allgemeinen Absichtserklärung, aus der sich für die Länder keine konkreten Zahlen ableiten lassen. Mehrere Länder gaben formale Deklarationen ab. China beispielsweise, der weltgrößte Emittent von CO2, richtete aus, das Land wolle 2060 CO2-neutral sein. Die Zwischenschritte dahin deutete die Pekinger Regierung noch nicht einmal an.

Da das Abkommen also nur etwas Generelles und Globales ausdrückt, entstehen auch keine völkerrechtlichen Verpflichtungen für die einzelnen Staaten.
„Die Vertragsstaaten sind völkerrechtlich nicht verpflichtet diese Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, müssen sich jedoch mit entsprechenden Gesetzen zumindest darum bemühen“, schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung über die Paris-Erklärung.

Trotzdem behauptete beispielsweise Greenpeace in seiner Öffentlichkeitsarbeit für die Klima-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht unverdrossen und faktenwidrig, aus der Paris-Erklärung ergäben sich für Deutschland verpflichtende Vorgaben in Prozent der CO2-Minderung zu einem bestimmten Termin – und selbst die würden noch nicht ausreichen:
„Die angestrebte Reduktion von Treibhausgasen um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 genügt nicht, um Menschenrechte zu schützen, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen und die katastrophalen Folgen der Klimakrise wenigstens zu begrenzen.“

Ein UN-Dokument steht nicht über dem Grundgesetz, selbst wenn es detaillierte Verpflichtungen enthielte. Aber im Paris-Abkommen finden sich noch nicht einmal konkrete Vorgaben. Schon gar nicht lässt sich daraus, wie Baerbock suggeriert, eine Anweisung herauslesen, die gesamte Politik des Landes auf einen „1,5-Grad-Pfad“ zu trimmen, weil nur das angeblich „Paris-kompatibel“ sei.

Da Deutschland insgesamt nur gut 2 Prozent des weltweiten menschengemachten CO2 ausstößt, wäre es ohnehin bizarr, beispielsweise von einem exzessiven Windrad-Ausbau (ohne Speicher und bisher ohne neue Stromtrassen) die Begrenzung der Globaltemperatur auf einen festgelegten Wert im Nachkommabereich zu erwarten, und damit wiederum den Umbau der Verfassung zu begründen.

Die Dimensionen werden noch etwas deutlicher beim Vergleich der globalen und der deutschen Entwicklung des CO2-Ausstoßes. Im Jahr 2015, als das Paris-Übereinkommen entstand, betrug der Treibhausgas-Ausstoß Deutschlands 904 Millionen Tonnen, 2020 739 Millionen Tonnen, wobei der Rückgang von 2019 zu 2020 coronabedingt zu den stärksten der letzten Jahre zählt. In dieser Zeit, von 2015 bis 2020, stieg der weltweite menschenverursachte CO2-Ausstoß von 35.209 auf 36.441 Millionen Tonnen. Das heißt: der Gesamtausstoß hätte sich selbst dann erhöht, wenn die Bundesrepublik 2015 zu einem menschenleeren Auenland geworden wäre.

Wie stark wiederum der globale Temperaturanstieg an der CO2-Konzentration hängt, wird unter Wissenschaftlern diskutiert.

Um noch den Blick auf die Mengenverhältnisse in Deutschland selbst zu werfen: Für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 40,8 Prozent zum Niveau von 1990 brauchte die Bundesrepublik 30 Jahre. Die größten Minderungsschritte ergaben sich aus der Verschrottung der alten Industrie in Ostdeutschland. Innerhalb von nur neun Jahren will jetzt sogar die amtierende Bundesregierung eine Reduzierung um weitere 50 Prozent durchsetzen.

Fazit: Das „Klima-Sofortprogramm“ der Grünen ist verfassungswidrig – und Baerbocks Behauptung eines angeblich durch das Paris-Abkommen vorgegebenen „1,5-Grad-Pfades“ („paris-kompatible Gesetze“) sachlich falsch.

Die Paris-Erklärung enthält allerdings auch einen Passus, der noch wichtig werden könnte, und zwar in Verbildung dem von den Grünen als Meilenstein gefeierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der CO2-Reduzierung immerhin einen überragenden Rang in der deutschen Politik einräumt. Denn in dem Paris-Papier heißt es auch, die Staaten sollten „schnelle Reduzierungsschritte in Übereinstimmung mit der besten aktuellen Wissenschaft“ unternehmen („ to undertake rapid reductions thereafter in accordance with best available science“).
Sollte sich die neue Generation von Kernkraftwerken international durchsetzen, die alte Kernbrennstäbe verwerten kann – also den so genannten Atommüll – dann könnte ein Kläger mit Verweis auf Paris und Karlsruhe von der Bundesregierung verlangen, diese Reaktoren auch in Deutschland zuzulassen.

Beim Pro-Kernkraft-Verein Nuklearia denken die Mitglieder schon über eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nach – erst einmal mit dem Ziel, die verbliebenen Kernkraftwerke 2022 nicht abzuschalten, sondern weiterlaufen zu lassen.

Für eine Ablehnung müssten sich die Richter in Karlsruhe schon kunstvoll gewundene Gründe einfallen lassen.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier




Klima gerettet! Danke, Erster Senat!

Respekt auch fürs Gendern. Genau 149-mal schreibt ihr von den „Beschwerdeführenden“. Gut, 13-mal sind euch noch die altmodischen „Beschwerdeführer“ reingerutscht – kann passieren. Ich will da nicht päpstlicher sein als der Papst. Im Fußball würde bei einem Ergebnis von 149:13 ja auch keiner sagen, sorry, da müsst ihr noch mal ran. Die Tendenz ist eindeutig. Euer klares Bekenntnis zur Modernität ist für jeden offensichtlich. Und für jede und jedes.

Apropos, was mir gerade einfällt, wegen modern und der FDP-Verfassungsbeschwerde zum Gute-Ausgangssperre-Gesetz: Habt ihr eigentlich mitgekriegt, dass die Liberalen sechs Stunden und 19 Minuten lang versucht haben, ihren Sermon per Fernkopie an euch zu übermitteln? Irgendwann nachts hatten die FDPler das Faxen dicke und schickten am nächsten Tag einen Boten nach Karlsruhe. Kleiner Tipp: Ihr könntet euch für solche Fälle eine E-Mail-Adresse zulegen. Kein Witz. Geht bei vielen Anbietern sogar kostenlos. Falls ihr dazu Fragen habt: Einfach an Achgut.com faxen.

„Ein cooler Spruch“

Bleiben wir bei der Klima-Entscheidung. Die ist unbestreitbar sehr modern, um auf das neue Lieblingswort von Markus Söder zurückzukommen. Der Erfinder von Modernität erkannte dank eures Beschlusses umgehend, dass das „ambitionierte“ Ziel 2050 Quatsch war und Bayern easypeasy auch 2040 schon klimaneutral sein kann. Bam!

Das muss man sich mal reinziehen. 110 Seiten mit Wörtern machen zehn Jahre weniger Klimamord. Das beweist, dass Weltrettung gar nicht so schwer ist. Man muss nur wollen. Praktischer Hinweis für euch Richter: Wenn ihr nächstes Jahr elf Seiten Atmosphärisches schreibt, ist der Planet – zack – schon wieder zwölf Monate früher klimaneutral. Wenn ihr mehr schreibt, könnten wir damit vielleicht sogar ein paar grundlastfähige Kohlekraftwerke ein bisschen länger … egal, das nur am Rande. Ich will euch da nicht unter Druck setzen.

Ein anderer extrem moderner Politiker ist Olaf Scholz, auch wenn das noch nicht so viele gemerkt haben. Scholz wurde bereits 2019 vom „Stern“ zum „Mr. Cool der SPD“ ernannt und findet, dass euer Beschluss ein „cooler Spruch“ ist (hier ab Min. 57:42). Und er hat gesagt, dass er es „gar nicht anders sagen“ kann. Cool, oder?

„Klingt wie Extinction Rebellion“

Dazu versprach der künftige Ex-Kanzlerkandidat, die Sozis würden „nächste Woche im Kabinett sein mit einem ehrgeizigen Klimaschutzgesetz, das allerdings“ – Kunstpause – „machbar ist“. Das Vorhaben begrüße ich, denn ich bin grundsätzlich für machbare Gesetze. Ich gebe zu, ein bisschen gewundert hat mich schon, dass ein machbares Gesetz offenbar die Ausnahme ist und nicht die Regel. Aber ich bin ja auch kein Politikprofi.

Auch sonst hagelte es Begeisterung. Umweltverbände feierten einen „historischen Tag“. Aus Sicht von Peter Altmaier ist euer Beschluss „ein großer Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden“, und Armin Laschet nannte ihn einen „Quantensprung“. Solche Hüpfer sind bekanntlich ziemlich klein, ähnlich wie die der Freitagskinder. Macht aber nichts, weil jeder wusste, was gemeint war. Luisa Neubauer, das deutsche Klima-Postergirl, sprach von einem „großartigen Erfolg“, und Claudia Kemfert, Fachfrau für spirituelle Energie und Heilsteine, findet das „Urteil bahnbrechend und richtig“. Das schönste Lob kam aus der „Taz“-Ecke: „Lest das Urteil zum Klimaschutzgesetz! Wow! Klingt wie Extinction Rebellion.“ Genau, fand ich auch!

Klar, es gab auch Kritik – wie üblich von den üblichen Verdächtigen. Unmittelbar nach dem Klima-Verdikt zwirbelte euch Dirk Maxeiner dermaßen was auf die Zwölf, dass mir das CO2 im Hals steckenblieb. „Entmündigung und Anmaßung“ bescheinigte er euch, verbunden mit der Vermutung, das Verfassungsgericht sei nicht länger Garant für das „Prinzip der Freiheit“. Uiuiui, hab ich gedacht, so was muss man erst mal aushalten.

Hetze von der Springer-Presse

Weitere Ultras setzten nach, zum Beispiel hier („Um die Urteilsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts muss man sich Sorgen machen“), hier („Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlass genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf null zu stellen“), hier („Totengräber des Grundgesetzes“) und hier („erstmals in großer Deutlichkeit als politisches Gericht geoutet“).

Auch die Klimafeinde von der Springer-Presse warfen ihre Propagandamaschine an. Die „Welt“ verbreitete eine Hetzschrift unter dem Titel: „Die Verfassungsrichter liegen bedenklich falsch.“ Geht gar nicht, wenn ihr mich fragt. Als Jurist weiß ich, Verfassungsrichter liegen niemals falsch, schon vom Prinzip her. Verfassungsrichter sind wie Papst. Nur ohne die Musik.

Das „Welt“-Machwerk war der Höhepunkt einer von gewissen Kreisen gesteuerten Verleumdungskampagne. „Besorgniserregend falsch“ sei die Entscheidung, hieß es da, von „unpräzisen Bezugsgrößen“, „ungenauer Sprache“, „höchst fragwürdiger Sichtweise“ und „viel Raum für Falschinterpretationen“ war die Rede. Ihr „Robenträger“ hättet euch „nur oberflächlich mit klimawissenschaftlichen Grundlagen beschäftigt“ und ein „höchst umstrittenes“ Modell eines „willkürlichen CO2-Budgets“ zur Grundlage eurer Argumentation gemacht.

Im Großen und Ganzen sehr geil

Als wäre das nicht genug, meinten die „Welt“-Spalter euch auch noch belehren zu müssen: „Das von der Bundesregierung gesetzte Zieldatum für Klimaneutralität 2050 ist recht willkürlich gepickt – es leitet sich jedenfalls nicht aus dem Weltklimaabkommen von Paris ab.“ Als Zeugen für ihre kruden Behauptungen zogen sie einen „Oliver Geden von der Stiftung Wissenschaft und Politik“ hinzu.

Dieser Geden ist „einer der Leitautoren und Mitglied des Kernautorenteams beim anstehenden Synthesebericht des Intergovernmental Panel on Climate Change der Vereinten Nationen (IPCC)“. Okay, das ist natürlich schon ein bisschen blöd, wenn ausgerechnet ein wichtiger Heini vom Weltklimarat euren wegweisenden Beschluss zur Planetenrettung kritisiert.

Andererseits, wir wissen doch alle, wie es ist. Gewisse Kreise schaffen es immer wieder, auch in die honorigsten Organisationen zersetzende Elemente einzuschleusen. Ich würde mir da jedenfalls an eurer Stelle nicht allzu viele Sorgen machen. Eure Klima-Entscheidung ist im Großen und Ganzen sehr, sehr geil. Und modern, wie gesagt. Nebenbei, wes Geistes Kind die Springer-Lohnschreiber sind, zeigt sich bereits am Begriff „Robenträger“. Wer Menschen heutzutage noch wegen ihrer Diversität in der Kleiderwahl verächtlich macht, hat einfach den Schuss nicht gehört.

Ein Land hat die Arschkarte

Dass ihr alles richtig gemacht habt, lieber Erster Senat, beweist ein Umstand, den bisher niemand angemessen würdigte: Es gab keinen Beifall von der falschen Seite. Die Bösen hassen euch, die Guten lieben euch. Stellt euch nur mal vor, ihr hättet auf dubiosen Plattformen wie welt.de und achgut.com Zustimmung erfahren! Oder, noch schlimmer, bei Tichy und „Cicero“. Dann hätten einige von euch rubbeldiekatz die Unterschrift zurückgezogen, und ihr müsstet bei Maybrit Illner erklären, was bei euch schiefgelaufen ist.

Gott sei Dank ist es nicht so gekommen. Hättet ihr auch nicht verdient gehabt. Ich fasse euren Beschluss mal mit meinen Möglichkeiten zusammen, also in einfacher Sprache. So, wie ich das sehe, habt ihr sozusagen eine Wenn-schon-denn-schon-Entscheidung getroffen. Mit anderen Worten: Wer so sackdämlich ist, Klima in die Verfassung zu schreiben, und dazu noch ein internationales Abkommen abschließt, der ist selbst schuld. Und muss halt auch ein passendes Gesetz basteln.

Klar hat dann ein ganzes Land die Arschkarte, aber hätte man sich ja vorher überlegen können. Kurz: Augen auf bei der Zukunftswahl. Beziehungsweise der zum Bundestag. Also, ich finde das schlüssig und konsequent und bin deshalb mit eurem Klimaspruch voll einverstanden.

Weder an noch mit Klimawandel verstorben

Zum besseren Verständnis hätte ich nur noch ein paar Detailfragen. Genau genommen zwei. Die erste betrifft die Sache mit den Prognosen. Wusstet ihr eigentlich, dass es seit 2020 auf der Zugspitze keinen Gletscher mehr gibt? Hab ich mir nicht ausgedacht, hat unsere Kanzlerin gesagt. Und zwar in weiser Voraussicht bereits im November 2007. Die erzählt so was bekanntlich nicht ohne Grund, sondern evidenzbasiert und weil sie „der Wissenschaft“ folgt. Und außerdem viel vom Ende her denkt. Zur Bekräftigung hatte sie hinterhergerufen: „Manch einer will das nicht wahrhaben, aber es ist so!“

Wahrhaben hin oder her, ist doch nicht so. Das Zugspitz-Eis ist immer noch da und weder an noch mit Klimawandel verstorben. Kein Witz, ich hab’s gegoogelt. 2017 gab es übrigens eine neue Prognose mit einem Aufschlag von 60 Jahren: Permafrost auf der Zugspitze „könnte“ 2080 verschwunden sein. Und ausgerechnet seit dem Donnerstag, an dem euer Klima-Urteil rauskam, sind es zufälligerweise wieder 50 Jahre weniger. „Womöglich“ sei Bayern bis 2030 eisfrei, sagen die Gelato-Experten.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Sicher, es läuft derzeit eher medium fürs „ewige“ Eis. Es wird wärmer, die Bayern-Gletscher schmelzen ab. Und irgendwann sind sie weg, wenn sich das fortsetzt. Glaubt mir, schön finde ich das auch nicht, ich bin Skifahrer.

Griffe ins Forscherklo

Liebe Richter, ich bin bestimmt nicht so modern wie ihr, Markus Söder und Luisa Neubauer. Was Forschungsergebnisse und darauf beruhende Prognosen angeht, bin ich sogar ziemlich oldschool, gebe ich offen zu. Ich finde es zum Beispiel nicht schlecht, wenn sie stimmen.

Das mit dem Schneeferner-Gletscher ist ja bei weitem nicht der einzige Griff ins Forscherklo. Ist euch eigentlich bewusst, wie es seit 2020 wegen des Klimawandels auf der Welt aussieht, so rein wissenschaftlich? Wir haben Atomkrieg, Aufstände, Megadürren und Hungersnöte, außerdem „sibirisches Klima“ in Großbritannien und überflutete europäische Großstädte (Pentagon-Report von 2004). Nebenbei gibt’s Probleme mit dem Tourismus, zum Beispiel aufgrund grassierender Malaria in Spanien (WWF-Studie von 1999).

Das kriegen nicht mehr alle mit, denn eine Milliarde Menschheit vergeht just in diesem Moment wegen Nahrungsmangel (Wissenschaftsberater der US-Regierung, Senatsanhörung von 2009). 75 bis 250 Millionen Erdlinge leiden unter erschwertem Zugang zu Trinkwasser (UN-Klimarat 2007). Auch Deutschland zählt zu den Weltregionen mit Wassernot (ZDF laut Forschungsbericht von 2008).

Unzählige Quatschvorhersagen

50 Millionen „Klimaflüchtlinge“ klopfen seit 2020 an Türen in nördlichen Regionen (korrigierte Prognose von 2011, ursprünglich hätten sie laut UN schon 2010 da sein sollen). Ach ja, und dann wäre da noch das Eis. Der Kilimandscharo hat seit spätestens 2020 keins mehr (Studie von 2002), das sommerliche Meereis in der Arktis ist ebenfalls längst weg (seit 2013, so die einen Forscher, andere wetteten auf 2016).

Nichts davon hat sich bewahrheitet. All diese (und eine Menge weitere) Prognosen waren Quatsch mit Soße. Sicher, das afrikanische Eis wurde weniger, aber es ist nach wie vor da, genau wie das bayerische und das arktische. Und trotz enorm angewachsener Weltbevölkerung leiden weniger Menschen unter Wassermangel und Hunger. Die Zahl der Unterernährten ging in den vergangenen 30 Jahren global um rund 20 Prozent zurück. Die Zahl der Menschen in extremer Armut reduzierte sich in diesem Zeitraum sogar um rund 60 Prozent.

Zu den Themenfeldern Atomkrieg, Aufstände, sibirisches Großbritannien und überflutete Großstädte spare ich mir weitere Ausführungen, liebe Richter. Falls ihr da Fragen habt, könnt ihr ja einfach mal in Karlsruhe aus dem Fenster schauen.

Brennende Kinderfüße

Die Zusammenstellung fehl gegangener Prognosen mit Zielmarke 2020 habe ich übrigens bei einem „Welt“-Autor namens Axel Bojanowski gefunden. Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken. Jetzt sagt ihr natürlich, ach Gottchen, ein Hater von der Springer-Presse. Klar, liebe Verfassungsrichter, aber Problem ist, ich habe alle Quellen gecheckt – und die sind korrekt. Ganz im Gegensatz zu den Vorhersagen.

Da gäbe es ja noch viel mehr, von herbeigelogenen Inseluntergängen bis zu den Weisheiten einer Luisa Neubauer. Germany’s übernext Kanzlerin verkündete zwischen zwei Buchdeckeln, in Zukunft würden sich Kinder auf Schulhöfen die Füße verbrennen. Sicher, so was kann passieren, sogar heute schon, wenn wärmespeichernder Bodenbelag und das irre Naturphänomen „Sonne“ zusammenkommen. Andererseits hilft gegen derlei Unbill seit Jahrtausenden eine Kulturtechnik namens „Schuhe“. Deren Existenz blieb der Reemtsma-Sprosse offenkundig bisher verborgen. Aber seien wir nicht zu streng. Sie ist jung, und mit 25 gibt es noch eine Menge zu entdecken.

Auf der anderen Seite gibt es höchst seriöse Stimmen, die vor „Panik“ warnen. Da wäre zum Beispiel der Hamburger Max-Planck-Klimatologe Jochem Marotzke. Der sagt mit Blick auf das Jahr 2100: „Deutschland wird nicht direkt durch den Klimawandel bedroht sein.“ Und von den schrecklichen „Kipppunkten“ im Klimasystem macht Professor Marotzke welcher am meisten Angst? Genau, „keiner“.

Welche Fakten sind faktisch?

Ich weiß ja nicht, wie es euch geht, liebe Verfassungsrichter, aber mich macht das ein wenig nervös. Klar, ich habe von Klima keine Ahnung, also ungefähr so viel wie ihr, Markus Söder und Luisa Neubauer. Nur, mein Gefühl sagt mir, dass es einen gewissen Unterschied macht, ob bestimmte Ereignisse in zehn Jahren oder in tausend Jahren oder nie eintreten. Entsprechend hätten wir dann vielleicht auch unterschiedlich viel Zeit, uns vorzubereiten oder Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zum Beispiel zehn Jahre, tausend Jahre oder ewig.

Wie gesagt, ist nur so ein Gefühl. Bei einem bin ich mir allerdings sicher, nämlich, dass ihr ganz bestimmt nicht nach Gefühl urteilt, sondern auf Basis von Recht und Gesetz. Und natürlich Fakten. Deshalb hier meine erste Frage: Wie genau erkennt man, welche Fakten faktisch sind beim Klima? Ich gehe davon aus, dass ihr da so eine interne Richtlinie habt, sonst hättet ihr schließlich nicht entscheiden können, wie ihr entschieden habt, stimmt’s? Wäre supernett, wenn ihr mir diese Richtlinie zuschickt, würde mir wirklich weiterhelfen. Ich persönlich bin ja im Prinzip sehr für Klimawandel, und deshalb wüsste ich gerne, welche Vorteile ich noch erleben werde. Link genügt. Oder PDF, egal.

Jetzt zu meiner zweiten Frage – und die treibt mich mehr um als die erste. Ich sag’s ganz ehrlich, was ich unter euren Randnummern 199 bis 204 gelesen habe, macht mich noch erheblich nervöser als die vielen Nonsens-Prognosen.

Ich bin verwirrt

Ab Seite 84 schreibt ihr von „internationaler Dimension“ und „genuin globaler Natur“ der Klimasache und dass der „nationale Gesetzgeber“ irgendwelche Klimaziele „nicht allein, sondern nur in internationaler Kooperation erreichen kann“. So weit d’accord. Alles super und absolut nachvollziehbar.

Aufmerken ließ mich Folgendes: „Der Klimaschutzverpflichtung aus Art. 20a GG steht nicht entgegen, dass Klima und Klimaerwärmung globale Phänomene sind und die Probleme des Klimawandels daher nicht durch die Klimaschutzbeiträge eines Staates allein gelöst werden können.“ Verstehe, alle Staaten müssen zusammenwirken, richtig? Einverstanden, auch wenn ich persönlich das Wort „Probleme“ durch „Vorzüge“ ersetzen würde. Aber das ist natürlich Geschmackssache, da sind wir uns einig.

Danach kommen allerdings Sätze, die mich ziemlich verwirren: „Zu nationalem Klimaschutz verpflichtete Art. 20a GG zudem auch, wenn es nicht gelänge, die internationale Kooperation in einem Abkommen rechtlich zu formalisieren.“ Weiter heißt es: „So oder so kann dem Gebot, nationale Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht entgegengehalten werden, sie könnten den Klimawandel nicht stoppen.“ Und schließlich: „Dabei könnte sich der Staat seiner Verantwortung auch nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.“

Geht’s ums Klima oder ums Prinzip?

Ich weiß wirklich nicht, ob ich das richtig verstanden habe, deshalb frag ich lieber nach. Also, ihr schreibt, dass Deutschland mit seinem mickrigen Zwei-Prozent-Anteil beim Ausstoß von CO2 und ähnlichem Zeugs alleine nichts am Weltklima ändern wird. Und dann sagt ihr, macht aber nichts, die Deutschen müssen trotzdem in Zukunft auf Diesel, Nackensteak und Türkei-Urlaub verzichten, selbst wenn die Chinesen, Amis, Russen und andere Inder ihre eigenen Reduktionsziele nicht einhalten und das Weltklima deswegen so oder so den Gletscherbach runtergeht. Korrekt?

Aber warum, wenn es doch eh nichts bringt? Ist das mit dem Klimaschutz so eine Art L’art pour l’art, wie der Franzmann sagen würde? Anders gefragt, geht es ums Klima oder ums Prinzip? Gut, den Deutschen geht es bekanntermaßen prinzipiell häufig ums Prinzip. Aber wenn Diesel, Nackensteak und Türkei-Urlaub auf dem Spiel stehen, bin ich mir da nicht so sicher.

Ich vermute, ich habe irgendwas überlesen in eurer Klima-Entscheidung. Es wäre klasse, wenn ihr mir kurz die Randnummer mitteilt, aus der sich ergibt, dass das alles nur ein Missverständnis ist. Oder vielleicht Satire, hat man ja heutzutage öfters. Eure Antworten könnt ihr einfach unten in den Kommentarbereich reinschreiben, lieber Erster Senat. Faxen ist aber auch kein Problem, Nummer habt ihr. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, auch an den Zweiten Senat!

PS, mir fällt gerade doch noch was ein: In Randnummer 118 schreibt ihr von den „weitgehend unumkehrbaren tatsächlichen Auswirkungen von CO2-Emissionen auf die Erdtemperatur“ und „dass das Grundgesetz die tatenlose Hinnahme eines ad infinitum fortschreitenden Klimawandels durch den Staat nicht zulässt“. Meine Frage wegen „ad infinitum“: Wie heiß ist eigentlich unendlich heiß? So heiß wie die Sonne? Oder noch heißer? Etwa so wie euer Badewasser in Karlsruhe?

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Wie mittels Coronapanik & „Klimaschutz“ das Grundgesetz beerdigt wurde.

Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung?

Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.

Zunächst ist hier die von den Regierenden herbeigeführte „Notbremse“, also § 28b Infektionsschutzgesetz, zu erörtern. Diese Vorschrift klingt erst einmal recht harmlos und ist doch angeblich „für einen guten Zweck“. Bereits an dieser Stelle sollte man hellhörig werden. Denn das Ermächtigungsgesetz von 1933 klang in den Ohren der meisten damaligen Zeitgenossen auch recht harmlos – man hatte schon mehrere Notverordnungen und Notstandsgesetze in der Weimarer Republik erlebt – und es sollte doch auch nur einem guten Zweck dienen. Was ist also an § 28b Infektionsschutzgesetz so schlimm?

An diesem Gesetz ist so schlimm, dass damit auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes der Föderalismus abgeschafft wurde. Von nun an wird zentralistisch von Berlin aus bis in den letzten Kreis und das letzte Dorf in Deutschland durchregiert. Aber das ist ja nach Meinung der Herrschenden auch gut so. Denn ein zentralistisches Durchregieren ist doch viel effektiver als der blöde Föderalismus. Wir haben außerdem mit dem Zentralismus in Deutschland immer gute Erfahrungen gemacht, das war von 1933 bis 1945 in ganz Deutschland so und von 1945 bis 1989 in Ostdeutschland. Also wofür noch diesen blöden Föderalismus?

An § 28b Infektionsschutzgesetz ist über seinen Inhalt hinaus schlimm, wie dieser Paragraph formal zustande kam und Gesetz wurde. Nach dem Modell des Grundgesetzes steht die gesamte staatliche Macht grundsätzlich den Ländern zu und nur in genau bezeichneten Ausnahmen dem Bund (Art. 30 GG). Bei den Gesprächsrunden mit Kanzlerin Merkel hätten also eigentlich die Ministerpräsidenten den Ton angeben müssen und hätte Merkel lediglich moderieren und vermitteln dürfen. In der Realität sah es genau andersherum aus. Merkel machte die Ansagen und die Ministerpräsidenten kuschten wie eine Schulklasse von Pennälern.

Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet

Von den mächtigen Landesfürsten war so gut wie nichts zu hören. Hierzu ein konkretes Beispiel: Selbst in der Situation, als deutsche Urlauber über Ostern nach Mallorca fliegen und dort in Hotels wohnen konnten, aber die Hotels an der deutschen Nord- und Ostseeküste geschlossen blieben (trotz guter Hygiene-Konzepte), kam von den Ministerpräsidenten der Meeres-Anrainer-Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern) keine Reaktion. Wenn die Ministerpräsidenten dieser drei Bundesländer so etwas ähnliches wie ein Rückgrat gehabt hätten, wären sie aufgestanden und hätten die Besprechung mit Merkel verlassen. Aber tatsächlich passierte nichts. Überhaupt nichts. Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt.

Das i-Tüpfelchen war dann die faktische Zustimmung der Bundesländer zum § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat. Zumindest an dieser Stelle hätten die Ministerpräsidenten die Zustimmung zum Gesetz verweigern und den Vermittlungs-Ausschuss anrufen können. So sähe es eigentlich das Grundgesetz bei einer streitigen Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Es wurde doch sonst in jeder Sonntagsrede von den Ministerpräsidenten der Föderalismus und seine Sinnhaftigkeit so hoch gelobt. Aber als es jetzt ernst wurde, unterschrieben sie ihr eigenes Abdankungs-Urteil. Die Bundesländer ließen § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat ohne jeglichen Widerstand passieren.

Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet.

Denn solches Personal wie die jetzigen Ministerpräsidenten braucht wirklich niemand mehr. Wofür benötigen wir beispielsweise noch 16 verschiedene Landesbauordnungen oder 16 verschiedene Landesschulgesetze? Wenn dann doch allein Berlin festlegt, wann Schulen geschlossen werden müssen. Und wofür brauchen wir dann noch 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären, wenn letztlich allein das Bundeskanzleramt den Durchblick bei den inneren Angelegenheiten hat und der Bundestag dem mehrheitlich zustimmt?

Absichtlich den Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten

Der schlimmste Aspekt von § 28b Infektionsschutzgesetz ist aber, dass damit in diesem Bereich absichtlich der Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten werden sollte und abgeschnitten wurde.

Als Jura-Student habe ich vor vielen Jahren gelernt, dass nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG jeder Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt hat. Das war über 70 Jahre lang die gemeinsame Überzeugung aller Juristen in Deutschland und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aber davon ist nichts mehr übriggeblieben. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates genau das Gegenteil gemacht: Er hat einen bestehenden Rechtsschutz abgeschafft.

Bislang waren die Corona-Maßnahmen in Rechtsverordnungen der Länder geregelt, gegen die der einzelne Bürger ein ordentliches Rechtsmittel hatte, nämlich den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist aber nur gegen Rechtsverordnungen der Länder möglich, nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes. Bei § 28b Infektionsschutzgesetz handelt es sich aber um ein Bundesgesetz. Also ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr dagegen gegeben. Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt. Angela Merkel hat es unlängst selbst ausgesprochen, dass das der Sinn der Übung war, nämlich die lästigen Klagen bei den Oberverwaltungsgerichten zu beenden.

Theoretisch kann zwar der einzelne Bürger noch Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich aber um kein ordentliches Rechtsmittel, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Außerdem bedarf die Verfassungsbeschwerde der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Damen und Herren in Karlsruhe also keine Lust haben, lehnen sie einfach die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab, ohne sich überhaupt inhaltlich mit dem Vorgebrachten zu beschäftigen. Wenn man ehrlich ist, ähnelt die Verfassungsbeschwerde oftmals mehr einem Gnadenakt als überhaupt noch einem Rechtsmittel.

Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe

Es muss also nochmals deutlich für alle Nichtjuristen herausgestellt werden: Durch § 28b Infektionsschutzgesetz wurde ein bestehender Rechtsschutz abgeschafft. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wurde mit Füßen getreten. Und fast alle haben mitgemacht: unsere Bundeskanzlerin (der Gesetzentwurf stammte aus dem Kabinett), die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben, und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Bundesrat dem Gesetz nicht entgegengetreten sind.

Wenn es sich bei dem Vorgehen der Herrschenden (Abschaffung des Föderalismus nach Art. 30 GG im Infektionsschutz-Bereich, Abschaffung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Bereich) nur um einen einmaligen Ausrutscher handeln würde, könnte man darüber großzügig hinweggehen. Aber das Gegenteil ist leider der Fall. Denn es steht zu befürchten, dass § 28b Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe war und dass wir in Zukunft regelmäßig mit Grundrechtseinschränkungen aus politischen Motiven „beglückt“ werden.

  • 28b Infektionsschutzgesetz ist eine perfekte Blaupause für zukünftige Einschränkungen und Beschneidungen von Grundrechten, beispielsweise zum angeblichen Klimaschutz (als ob der Mensch oder ein so kleiner und unbedeutender Teil der Menschheit wie Deutschland ernsthaft in der Lage wäre, das Weltklima zu verändern oder zu „retten“. Welche eine Anmaßung). Man kann dann sogar teilweise den jetzigen Gesetzes-Text gleich weiterverwenden und muss nur noch Kleinigkeiten ändern. Das ist doch sehr praktisch. Statt eines bestimmten Inzidenzwertes (aktuell 100 nach dem Gesetz) kann man dann ja regeln, dass ab einem bestimmten – ebenso willkürlichen – CO2-Wert oder ab einem bestimmten NOx-Wert oder ab einem bestimmen Temperatur-Wert das Autofahren verboten wird, Flugreisen verboten werden, Ausgangssperren verhängt werden, Schulen, Theater und Kinos geschlossen werden und dergleichen.

Das alles ist keine bloße Fantasie. Vielmehr haben schon verschiedene Politiker, insbesondere unser Ober-Experte für Corona, Karl Lauterbach, ganz offen darüber gesprochen, dass man Grundrechtseinschränkungen wie für Corona auch für den Klimaschutz einsetzen müsste.

Keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen

An diesem Punkt komme ich dann zum Bundesverfassungsgericht und seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschutzgesetz. Das Traurige ist nämlich, dass nicht nur einige durchgedrehte Politiker solche Grundrechtseinschränkungen herbeireden, sondern dass das Bundesverfassungsgericht genau solche zukünftigen Grundrechtseinschränkungen für den Klimaschutz „abgesegnet“ hat. Es ist mit dieser Entscheidung völlig klar, dass es in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, gegen Maßnahmen zum Klimaschutz geben wird. In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz heißt es wörtlich:

„Zwar können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein; gerade aus dieser zukünftigen Rechtfertigbarkeit droht ja die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen aber bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, muss deren Auswirkung auf künftige Freiheit aus heutiger Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt – in dem die Weichen noch umgestellt werden können – verhältnismäßig sein“ (Randnummer 192 der Entscheidung).

Das ist ein „Hammer“. In der Sache hat sich das Bundesverfassungsgericht damit nämlich vom Grundgesetz verabschiedet. Denn es macht völlig klar, dass selbst „gravierende“ Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas möglich sind und es dagegen nicht einschreiten wird.

Bislang waren Einschränkungen von Grundrechten nur nach den besonderen Voraussetzungen der Artikel 1 bis 20 Grundgesetz möglich. Dabei war die Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten im Grundgesetz selbst geregelt, nämlich im Rahmen eines einfachen Gesetzesvorbehaltes, eines qualifizierten Gesetzesvorbehaltes oder – mangels ausdrücklicher Einschränkbarkeit eines Grundrechtes – durch andere Grundrechte im Rahmen einer praktischen Konkordanz.

Von dieser klaren Systematik hat sich das Bundesverfassungsgericht verabschiedet, wenn es nebulös davon spricht, dass Maßnahmen zum Klimaschutz zukünftig auch gravierende Freiheitseinbußen rechtfertigen können. Aus einem bloßen Staatsziel in Art. 20a GG – und mehr war das bislang nicht nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Ansicht – macht das Bundesverfassungsgericht plötzlich eine eigenständige Rechtfertigung für alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. Das war es dann mit den Grundrechten.

Verbote von Autofahrten und Flugreisen

Denn es liegt auf der Hand, dass wirklich alle Grundrechtseinschränkungen, die wir seit dem Beginn der Corona-Krise erlebt haben, auch mit dem Schutz des Klimas formal begründet werden können. Beispielsweise Verbote von Autofahrten und Flugreisen sind danach gut, weil weniger CO2 ausgestoßen wird. Das rechtfertigt also einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in die Berufsfreiheit (auf Menschen, die gerne einmal Auto fahren oder die beruflich bedingt mit einem Auto fahren müssen, wird dann mit Sicherheit keine Rücksicht mehr genommen werden).

Auch nächtliche Ausgangssperren ließen sich damit begründen, weil durch weniger Verkehr zur Nachtzeit, durch weniger Treffen von Menschen und durch weniger Partys natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen würde.

Auch die Schließung von Theatern und Kinos lässt sich leicht mit dem Klimaschutz rechtfertigen. Denn die meisten Besucher von Theatern und Kinos gelangen mit Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln dort hin und wieder zurück. Auch dabei wird „völlig unnötig“ CO2 ausgestoßen. Es ist daher viel einfacher, eigentlich geradezu erforderlich, wie zu Corona-Zeiten die Menschen ab 22.00 Uhr wieder in ihren Wohnungen und Häusern einzusperren, um unnötigen Verkehr und unnötigen CO2-Ausstoß zu vermeiden.

Ich könnte diese Beispiele noch endlos fortsetzen. Das erspare ich aber Ihnen und mir. Wenn Sie das Szenario noch näher betrachten wollen, lesen Sie sich das Wahlprogramm der Grünen durch, unter anderm das Verbot zum Bau von Einfamilienhäusern, den Veggie-Day und das angestrebte Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren.

Das Erschütternde ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf einer – noch immer – unsicheren Tatsachengrundlage so weit aus dem Fenster gelehnt hat und ernsthaft meint, zweifelsfrei und ohne jeden Fehler in die Zukunft schauen zu können.

Die Überheblichkeit des Ansatzes

Wie schreibt das Gericht so schön an anderer Stelle wörtlich: „Ein unbegrenztes Fortschreiben von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“ (Randnummer 120 der Entscheidung). Solche Sätze, von denen die Entscheidung strotzt, sind an Beschränktheit und Arroganz eigentlich kaum mehr zu überbieten.

Hierzu nur wenige Punkte: Bereits das Wort „Klimawandel“ ist völliger Unsinn, weil sich das Klima immer und ständig gewandelt hat in den letzten 100.000 Jahren. Die Vorstellung, wir hätten ein seit langem bestehendes konstantes Klima, welches allein durch den menschgemachten CO2-Ausstoß gewandelt würde, ist schlicht grotesk. Wenn die Damen und Herren aus Karlsruhe im Schulunterricht aufgepasst hätten, müssten sie wissen, dass Skandinavien und die Ostsee in der letzten Eiszeit von einem riesigen Gletscher überzogen war, der komplett abschmolz, ohne dass menschgemachtes CO2 eine Rolle gespielt hätte. Es gibt keinen wirklich gesicherten Beweis (sondern nur Modelle), dass die jetzige Erwärmung auf das menschgemachte CO2 zurückzuführen wäre. Aber solche Feinheiten interessieren die Richter in Karlsruhe anscheinend nicht mehr.

Ein weiterer Punkt ist die Überheblichkeit dieses Ansatzes. Glauben die Verfassungsrichter ernsthaft, dass die völlige Einsparung von CO2 in Deutschland, die jedes Jahr allein schon durch den weiteren und erhöhten CO2-Ausstoß von Russland, China und Indien mehr als kompensiert wird, irgendetwas am Weltklima ändern könnte?

Keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes

Ein dritter Punkt schließlich lässt an den grundlegenden juristischen Fähigkeiten Verfassungsrichter zweifeln. Unter Randnummer 120 heißt es u.a., dass nach Art. 20a GG ein Klimaschutzgebot bestünde (das hat bisher eine überwiegende Zahl von Verfassungsrechtlern nicht so gesehen), welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert habe, die Erwärmung der Erde (das wird alles von Deutschland aus geregelt…) auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Hier wird also nicht das Regelwerk des Grundgesetzes angewendet, wonach die Verfassung über jedem Gesetz und über jeder Regierung steht. Nein, es wird das Gegenteil praktiziert. Die Gesetzgebung – also die jeweilige Mehrheit im Bundestag, die sich bekanntlich ändern kann – steht plötzlich auf gleicher Höhe mit dem Grundgesetz und ist „verfassungsrechtlich maßgeblich“. Eine solche Aussage würde ich jedem Referendar, der zur Ausbildung bei mir wäre, um die Ohren hauen. Denn er hätte dadurch gezeigt, dass er keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes hat.

Außerdem halten es die Bundesverfassungsrichter offensichtlich für ausgeschlossen, dass eines Tages ein anderer Gesetzgeber, also eine andere Mehrheit im Bundestag entstehen könnte. Und dieser Ausschluss ist seinerseits verfassungswidrig. Es ist immerhin denkbar – und daran hätten auch die Karlsruher Richter denken müssen, ehe sie sich so großspurig und arrogant aus dem Fenster lehnen – dass eines Tages eine Mehrheit im Bundestag eine Regierung stützt, die aus dem Pariser Klima-Abkommen aussteigt, die sich vom 1,5 Grad-Ziel verabschiedet und die eine gänzlich andere Politik verfolgt.

Immerhin hat es das in der größten Nation des Westens, in den USA, unter Trump gegeben. Wäre eine solche Regierung oder Bundestagsmehrheit dann allein deshalb verfassungswidrig? Selbstverständlich nicht. Aber eine solche Möglichkeit haben die Richter offenbar überhaupt nicht in Rechnung gestellt, sondern die gerade aktuelle Politik der gerade aktuellen Regierung zum Verfassungsmaßstab erklärt. Das ist juristisch nur noch eins: mangelhaft.

Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe verabschiedet

Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth ist völlig klar, wohin die Reise geht: Das Gericht wird alle zukünftigen Grundrechtseinschränkungen zum angeblichen Klimaschutz akzeptieren und nicht aufheben. Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe, die ihm nach dem Grundgesetz obliegt, nämlich den Gesetzgeber zu überwachen und in seine Schranken zu weisen, verabschiedet.

Wer jetzt noch ernsthaft glaubt, dass das Gericht unter einem Präsidenten wie Harbarth in Zukunft auch nur eine einzige Regelung des Klimaschutzes noch für verfassungswidrig erklären könnte, ist grenzenlos naiv. Gerade unter einem solchen Präsidenten, der ein stromlinienförmiger Parteisoldat war, ein treuer Merkel-Untertan (sonst wäre er überhaupt nicht Richter oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts geworden) und ein karriere-bewusster Anpasser, ist nicht mehr mit eigenständigen und richterlich unabhängigen Entscheidungen durch den 1. Senat des Gerichts zu rechnen. Ganz im Gegenteil hat er mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass der 1. Senat des Gerichts ein zuverlässiger Handlanger und Erfüllungsgehilfe der Merkel-Regierung oder einer zukünftigen Grünen-Regierung unter Annalena Baerbock sein wird.

Der Weg zu einer grünen Öko-Diktatur ist damit dank Stephan Harbarth und Komplizen geebnet. Einen echten Grundrechts- und Freiheitsschutz der Bürger, der nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht obliegt, wird es nicht mehr geben. Also liebe Leser, spenden Sie Blumen oder schicken Sie einen Kranz. Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen.

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Lockdown bald auch fürs Klima – die wahre Tragweite des Karlsruher Beschlusses!

Vorgestern titelte Achgut.com noch: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren. Das Verfassungsgericht scheint es nicht sehr eilig zu haben mit der Klärung dieser Frage.

Am heutigen Tage sind wir etwas klüger. Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima.

Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“ 

Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?

Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale“ Niederlage gefreut).

Der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, findet auch beim bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder („Die Maske ist ein Instrument der Freiheit“) begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil „wuchtig, aber richtig“. Es müsse von allen als positive Chance verstanden werden. Noch nie habe ein Gericht in einer solchen Art und Weise einen Generationenvertrag eingefordert. „Das muss man jetzt umsetzen in positive Energie“, verlangte Söder. Man dürfe sich nicht wegducken, sondern müsse „jetzt anpacken“. Generationengerechtigkeit als eine Frage der Freiheit kommender Generationen“ zu sehen, sei „epochal und wegweisend!“, dichtete sein getreuer Generalsekretär Blume.

Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presserklärung des Bundesverfassungsgerichtes:

„Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Klimawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.

In Zukunft vermutlich keine Wurst als Belag

Ohne CO2 bleibt bald nur noch tote Materie. Der Mensch atmet bereits CO2 aus, wenn sein Stoffwechsel das Frühstücksbrötchen verbrennt, das in Zukunft aber vermutlich keine Wurst als Belag mehr enthalten darf, weil Fleisch ja als klimaschädlich gilt. Das Bundesverfassungsgericht lässt uns am heutigen Tage in die Öko-Hölle schauen.

Die Verfassungbeschwerde wurde von den üblichen Verdächtigen unter den Umweltverbänden eingereicht, die stellvertretend eine Reihe von vorgeblich bereits vom Klimawandel betroffene Pappkameraden aufmarschieren ließen. Die Kläger wurden von großen Umweltschutzorganisationen BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt. Darunter Aktivisten von „Fridays for Future“, aber auch vorgeblich klimageschädigte junge Leute „aus Bangladesh und Nepal“. Dazu gehören auch einige Bewohner der Insel Pellworm, die argumentieren, dass der landwirtschaftliche Betrieb ihrer Familie durch den Klimawandel zerstört werde.

Zu Pellworm nur eine exemplarische Feststellung: Die Insel liegt im Durchschnitt einen Meter unter dem Meeresspiegel, und das nicht erst seit heute. Acht Meter hohe Deiche schützen sie vor den Fluten. Ein beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels in der Nordsee ist nicht festzustellen. Die Pegelmessungen in Cuxhaven und Norderney lassen das nicht erkennen. Auch die Universität Siegen (Meeresspiegel_Nordsee) bestätigt in einer Veröffentlichung aus 2013 den säkularen Anstieg mit derzeit 1,7 mm im Jahr oder 17 cm im Jahrhundert, das sind weniger als die vorher angenommenen 25 cm im Jahrhundert. Aber es kommt auf einen Zentimeter mehr oder weniger auch nicht an. Um den moderaten Anstieg werden die Deiche ohnehin routinemäßig erhöht. Ohne den postglazialen Meeresspiegelanstieg gäbe es übrigens weder das Watt noch beispielsweise die ostfriesischen Düneninseln. Dies nur als Schlaglicht auf den von den Klägern insinuierten Notstand (ähnlich Erdendes ließe sich zu den Klimafolgen in Bangladesh oder im Himalaya anführen).

Aber es geht ja auch gar nicht – und das ist das Fatale an diesem Urteil – um das Hier und Heute, sondern um eine wie auch immer imaginierte Zukunft und dort auf unsere Kinder und Kindeskinder lauernde Gefahren. Das Bundesverfassungsgericht macht sich mit seinem aktuellen Urteil und der kritiklosen Übernahme vollkommen willkürlich gesetzter Ziele („1,5 Grad Ziel“) und raunender Gummibegriffe („Kipp-Elemente“), die ähnlich frei schwebend sind wie die Inzidenzwerte in diesem Lande, die Diktion der Klimaaktivisten zu eigen. In dieser Hinsicht erinnert die Klimadiskussion mit ihren ständig wechselnden Argumenten (aus „Globaler Erwärmung“ wurde „Klimawandel“ und schließlich eine ominöse „Klimakrise“) ebenfalls an das regierungsamtliche Corona-Spiel. Besonders erschreckend ist dabei die unglaublich naive Vorstellung darüber, wie monokausal das Klima auf Erden der Menschheit zugeschrieben werden könne.

Das Klima entzieht sich dem Bundesverfassungsgericht

Eine Zivilisation mit fast 8 Milliarden Menschen beeinflusst das Klima auf vielfache Art. Die natürlichen Einflüsse, die in der Vergangenheit oft abrupte Klimaumschwünge einleiteten, haben jedoch nicht einfach aufgehört zu existieren, nur weil die Dampfmaschine oder das Auto erfunden wurden. Und doch erliegen viele diesem Trugschluss: Das Klima wird in der Öffentlichkeit mittlerweile als ein System wahrgenommen, das durch die Ausschaltung anthropogener Einflüsse in einen sanften Ruhezustand versetzt werden könnte. Als ginge es lediglich darum, das Klima nach eigenem Gusto angenehm zu gestalten, wie zuhause mit dem Stellrad die Heizung runterzudrehen. Das ist natürlich barer Unsinn. Das Klima wird sich so oder so weiterhin verändern – aus welchen Gründen auch immer. Gottseidank entzieht sich dieser Umstand auch dem Durchsetzungsbereich des Bundesverfassungsgerichts.

Aber zumindest juristisch befinden wir uns inzwischen auf einem anderen Planeten. In dem Beitrag: „Vorsorgeprinzip: Schutzhaft für ein ganzes Land“ schrieb Achgut.com vor zwei Monaten:

„Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates heißt: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in ein freiheitsfeindliches Konzept verwandelt worden. Auch am heutigen Tage wird die „Prävention“ beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten wieder als panzerbrechendes Argument herangezogen werden. Die Begründungen für einen Lockdown sind ja inzwischen schneller gewechselt worden als die Unterwäsche. Jetzt wo die Zahlen wieder sinken, müssen die vermuteten Eigenschaften auftretender Mutationen als Grund für die Rettung der Menschen vor sich selbst herhalten. Ein Argument für die Ewigkeit, denn Mutieren gehört nun mal zum Grundsatzprogramm von Viren. Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2. Von der Umweltpolitik salonfähig gemacht, zeigt die Corona-Politik das Vorsorgeprinzip endgültig als Schritt ins Totalitäre.“

Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2: Der Verfasser hätte sich vor acht Wochen noch nicht vorstellen können, wie schnell diese Vorhersage eintreffen würde. In dem Urteil ist zwar zwischendrin auch einmal von „Abwägung“ und „Verhältnismäßigkeit“ die Rede; wie sehr solchen Sätzen aber zu trauen ist, zeigt die gegenwärtige vollkommen willkürliche und unverhältnismäßige Corona-Verbotsorgie, der bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht Einhalt geboten wurde.

Zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten

Der ehemalige Chef des Umweltbundesamtes, Andreas Troge (CDU), empfahl schon vor vielen Jahren aus Gründen der Vorsicht, „Nichtwissen als gegen uns gerichtet zu betrachten“. Heute liest sich dieser Satz noch beängstigender als damals schon. Da die grundsätzliche Durchsetzung des Vorsorgeprinzips das Leben sofort zum Stillstand bringen würde, beschränkt man sich auf willkürlich ausgesuchte ideologische Steckenpferde. Und ein Bereich, in dem man nahezu das ganze Leben des Bürgers bevormundend regeln kann, ist der Klimaschutz, der nun auch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatreligion befördert wird. Wir befinden uns auf dem strammen Weg zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten.

Wenn ein Fabrikant oder Konsument künftig gegen ein Verbot eines lediglich vermutlich gefährlichen Produktes (siehe oben: „direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden“) verstößt, läuft er womöglich Gefahr, hart bestraft zu werden. „Dann sind wir auf dem Weg in ein anderes Universum“, schrieb der französische Nationalökonom Henri Lepage schon am 13. Januar 2001 in der FAZ. Seit heute ist der Marsch dieses Gedankens durch die Institutionen zumindest in Deutschland vollbracht.

Es ist damit denkbar, dass jemand aus vorbeugenden Gründen eingesperrt wird. Mit dieser Entwicklung werde eine Grundlage der freien Gesellschaft und des Rechtsstaates ausgehöhlt. Die Zuschreibung einer Schuld werde zu etwas Künstlichem, zu einer Art willkürlicher Scheinjustiz. Auch der Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ahnte schon vor vielen Jahren nichts Gutes: Er beklagte die Gefahr wachsender Willkür des Staates und entsprechende Tendenzen in der Entwicklung des deutschen Strafrechts. Der Jurist sah beispielsweise im Umweltstrafrecht „Neukriminalisierungen außerhalb eines Täter-Opfer-Bereichs“ sowie eine „flächendeckende Vorfeldkriminalisierung, bevorzugt über abstrakte Gefährdungsdelikte“.

Bislang galt in Deutschland zumindest eine Frage als juristisch geklärt: Rechte haben können nur Menschen, genauer gesprochen: bereits geborene, lebende Menschen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt genau dies gleich in Paragraph 1 fest: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.” Auch der Endpunkt dieser Rechtsfähigkeit ist klar bestimmt, indem nämlich Paragraph 1922 BGB den Übergang des Vermögens auf einen oder mehrere Erben im Todesfall regelt. Auf achgut.com schrieb Oliver Hartwich schon 2009 dazu sehr treffend:

„Zwischen Paragraph 1 und Paragraph 1922 liegt das gesamte Leben, in dem der Mensch Kaufverträge schließen, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder auch heiraten kann. Mit anderen Worten: Zwischen Geburt und Tod kann er Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen. Eigentlich ist das keine besonders bahnbrechende Erkenntnis, aber deutsche Juristen mögen es eben gerne präzise. Man denke nur an die berühmte Vorschrift aus dem Bundesreisekostengesetz von 1973: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”

Zukünftige Generationen als Rechtsträger?

Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.

Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates.

So weit, so unstrittig. Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.

Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der  jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.

Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier