Gutachten: Windenergieanlagen verletzen das Tötungsverbot des Europäischen Rechts

Die Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht. Zu diesem Schluss kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes Prof. Dr. Martin Gellermann. Der hat sich im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) angesehen, was die Umweltminister der Länder durchwinken wollen: Ausnahmen vom Tötungsverbot europäischer Vögel zugunsten von Windindustrieanlagen. Eine Lizenz zum Töten für Windräder also – dafür hat sich tatsächlich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) ausgesprochen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen danach im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen heimische Greifvögel töten dürfen.

Die Initiative dokumentiert ausführlich die von den Windrädern getöteten Vögel und Fledermäuse, zeigt Rotmilane ohne Hinterleib oder abgehackte Flügel. Resultat: Die Rotoren leisten ganze Arbeit. TE berichtete ebenfalls mehrfach.

Gerade der in Deutschland noch ansässige Rotmilan ist durch die Windkraftanlagen in seinem Bestand gefährdet. Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) kam im vergangenen Jahr bei einer Analyse des Bestands zu dem Ergebnis: In Landkreisen mit einer hohen Dichte an Windrädern gehen die Rotmilanbestände zurück, während sie in Landkreisen ohne Windräder zunehmen. Im Klartext: Windräder sind des Rotmilans Tod. Der Zusammenhang sei »hochsignifikant«.

Prof. Gellermanns Fazit der rechtlichen Situation: Windenergieanlagen, die zwar von den Behörden genehmigt werden, obwohl sie das Tötungsrisiko für Vögel der europäischen Arten in signifikanter Weise erhöhen, erhebliche Störungen der Individuen hervorrufen oder zur Schädigung geschützter Niststätten führen, sind mit dem europäischen Unionsrecht nicht vereinbar. So legt insbesondere der Europäische Gerichtshof EuGH den Art. 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG sehr restriktiv aus.

»Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden«, so heißt es in schönstem Juristendeutsch in dem Gutachten.

Auch das Argument der Ausnahme im »Interesse der öffentlichen Sicherheit« zähle nicht. Denn Windkraftnutzung sei laut Gutachten keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme. So betone nicht zuletzt das Bundeswirtschaftsministerium, dass die Stromversorgung »weder aktuell noch perspektivisch gefährdet (BMWi, Monitoringbericht Juni 2019)« sei.

Die Naturschutzinitiative will klären lassen, ob es die im Katalog des § 45 Abs. 7 S. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannten Ausnahmegründe rechtfertigen können, bei Windenergieanlagen Ausnahmen vom Tötungsverbot zu erteilen.
Während der Naturschutzbund Deutschland NABU bei Windpark-Genehmigungen Ausnahmen vom Tötungsverbot will und tatsächlich erklärt, dass der Artenschutz nicht als vorgeschobenes Argument gegen Windräder dienen dürfe, betont der Umweltverband NI, dass Windkraftindustrie und Naturschutz nicht vereinbar seien: »Auch das Verwaltungsgericht Gießen hatte unlängst im Rahmen einer Klage der NI klargestellt, dass Windenergieanlagen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht genehmigungsfähig sind, wenn ihr Betrieb streng geschützte Greifvögel wie den Mäusebussard einem hohen Tötungsrisiko aussetzen. Der Genehmigungsbescheid wurde daher vom Verwaltungsgericht Gießen aufgehoben.«

Ausnahmen vom Tötungsverbot zugunsten der Windkraftnutzung könnten, so Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI, auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil »Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.« Der stellvertretende Bundesvorsitzende der NI, Ulrich Althauser: »Da auch der Bundesgesetzgeber dem europäischen Artenschutzrecht den ihm gebührenden Respekt zu erweisen hat, kann er aus eigener Kraft den aktuellen Rechtszustand nicht verändern.«

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gellermann verdeutliche, so die NI weiter, die »strikt zu beachtenden rechtlichen Grenzen, die in einem Rechtsstaat auch dann nicht überschritten werden dürfen, wenn dies von den Lobbyisten der Windindustrie gefordert wird. Was Recht ist, muss Recht bleiben. Eine Lizenz zum Töten darf es nicht geben.«

Der Umweltverband Naturschutzinitiative fordert weiterhin, dass das Investitionsbeschleunigungsgesetz von Wirtschaftsminister Peter Altmaier gestoppt werden müsse, mit dessen Hilfe die Bundesregierung mehr Windräder in Deutschland errichten lassen will. Dazu sollen Einspruchsmöglichkeiten gegen den Bau neuer Windanlagen reduziert und der Instanzenweg verkürzt werden. Das Bundeskabinett hatte eher still und leise dieses Gesetz verabschiedet, mit dem Planungsverfahren einfacher über die Bühne gehen, wenn nicht mehr so viel lästige Einsprüche betroffener Bürger oder unterer Genehmigungsbehörden beschieden werden müssen. Zudem werden Widersprüche und Anfechtungsklagen künftig keine aufschiebende Wirkung für Windräder mehr haben; die können schon gebaut werden, noch während über deren Rechtmäßigkeit verhandelt wird.

Die NI: »Bei diesem Gesetzentwurf auf Druck der Windlobby handelt es sich eher um ein Demokratieabbaugesetz, das nicht hingenommen werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die Bundestagsabgeordneten, diesem nicht zuzustimmen.«

Altmaier lobte dagegen den Schritt zu einer wackligen wind- und wetterabhängigen Energieversorgung, wie sie in vergangenen Jahrhunderten stattfand, als gutes Signal für die Energiewende: »Das ist ein wichtiges Zukunftssignal für Deutschland als Investitionsstandort!«

Allerdings werden zur Zeit kaum noch neue Windräder in die Landschaft gestellt. Im ersten Halbjahr 2020 wurden nur noch 178 neue Windräder auf dem Festland gebaut, dagegen steht der Abbau von 88 alten Anlagen. 29.546 Windräder drehen sich derzeit in Deutschland – wenn der Wind weht. Die meisten Anlagen stehen in Niedersachsen. Nicht weiter verwunderlich: Es gibt deutlich weniger staatliche Subventionen für die sogenannten Erneuerbaren. Die Förderung für Windräder wurde drastisch reduziert, und ohne dieses Geld lohnt sich kein Windrad.

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Wer Wind erntet . . . (1)

Wer baut auf Wind, baut auf Satans Erbarmen“, formulierte Richard Wagner im „Fliegenden Holländer“. Kann man aus dieser dramatisch zugespitzten Formulierung, die Seefahrt betreffend, auf die Stromerzeugung aus bewegter Luft folgern? Sind nicht die vielen drehenden Rotoren Sinnbild von Fortschritt und ökologischer Moderne? Neueste Anlagen überragen mehrfach die Kirchtürme der Dörfer, selbst der Kölner Dom wird verzwergt. Wirtschaftsminister Altmaier nannte sie die „Kathedralen der Energiewende“. Wie immer, wenn man ins Feld der Religion abgleitet, treten logisches Denken und gesunder Menschenverstand in den Hintergrund. Prophetin Greta will Panik. Genau das wollen „unsere“ Menschen im Land nicht. Die wollen eine Regierung, die sinnvolle Entscheidungen trifft oder zumindest keinen Schaden anrichtet.

Die stetige Zunahme an Windkraftanlagen zeugt nicht von Modernisierung der Technologie, auch nicht des Energiesystems, sondern von der geringen Energiedichte des Windes und auskömmlichen Subventionen, die exzessiven Ausbau möglich machen.

Das Anzapfen immer höherer Luftschichten und die immer größer werdenden überstrichenen Rotorblattflächen sind der schwachen Ausbeute an Energie geschuldet. Die so genannte Arbeitsverfügbarkeit, ausgedrückt in Volllaststunden, erreicht im Binnenland gerade mal 20 Prozent. Zur „Ernte“ der Anlagen und den Eigenschaften später mehr.

Sprechen wir zunächst über die Auswirkungen des massenhaften Ausbaus der Windkraft an Land. Die am meisten betroffene anwohnende Landbevölkerung vereint einen eher  geringen Bevölkerungsanteil, ist örtlich ungleich betroffen und durch Windkraftinvestitionen oft zerstritten. Damit bilden sie in der Wählerschaft (noch) keinen entscheidenden Faktor.

Infraschall

Die Auswirkungen auf die Anwohner gehen über die bekannten Erscheinungen wie Schattenwurf, Diskoeffekt und hörbaren Lärm hinaus. Die sind eher lästige, noch nicht schädliche Begleiterscheinungen, mit denen man sich irgendwie arrangieren könnte. Die wesentlich stärkere und gesundheitsschädigende Beeinträchtigung besteht in der Wirkung des tieffrequenten Schalls, des so genannten Infraschalls. Das Wachstum der Anlagen und die zunehmende Länge der Rotorblätter steigern die Emissionen dieses Schallspektrums. Jeder Durchgang eines Rotorblatts vor dem Turm erzeugt einen rückseitigen Druckstoß auf das Rotorblatt, wodurch es in Schwingungen versetzt wird. Je länger das Rotorblatt, desto größer die Wellenlänge, mit der es schwingt. Frequenzen unterhalb 20 Hertz (Schwingungen pro Sekunde) bringen auch Wellenlängen unterhalb von 20 Metern mit sich. Dieser Schall ist nicht mehr hörbar, überträgt aber Energie. Ähnliches kennt man schon von tiefen hörbaren Frequenzen, etwa wenn ein Nachbar in der übernächsten Wohnung seine Stereo-Anlage aufdreht und in der Folge die Bässe mehrere Wände durchdringen, nicht aber die hohen Töne.

Die Wellenlängen des Infraschalls bewegen sich im Bereich von Gebäudeabmessungen, so dass diese infolge der Resonanzen keinen Schutz mehr bieten und selbst innerhalb der Gebäude die unhörbare Energie übertragen wird. Betroffene ziehen sich oft zum Schlafen in die Kellerräume zurück, soweit möglich.

Die sich einstellenden Beschwerden sind subjektiv sehr verschieden. Die Krankenkassen erkennen inzwischen über einen Diagnoseschlüssel„Infraschall“ die Beschwerden als Krankheitsbild an(T75.2 (ICD-10-GM2010)). Die Beschwerden äußern sich in Müdigkeit, Benommenheit, Apathie, Depressionen, Konzentrationseinbußen und Schwingungen der inneren Organe. Die Leistung des Herzmuskels wird negativ beeinflusst. Betroffene führen weiterhin Migräne, Angstgefühle, Übelkeit, zeitweise Hörminderung  und Benommenheit / Schwindel an.

Die oft unspezifischen Beschwerden und verschiedene subjektive Empfindlichkeiten bieten der Windlobby Angriffspunkte. Psychosomatische Erkrankungen werden als Erklärung angegeben, die durch die Ablehnung der Windkraft entstehen würden, oder es gäbe andere noch nicht erkannte Ursachen. Jahrelang gelang es der Windindustrie, das Thema Infraschall medial klein zu halten und zu negieren. Inzwischen ist der flächendeckende Ausbau so weit fortgeschritten, dass die Anzahl der Betroffenen im In- und Ausland eine hinreichend große Betroffenengruppe ergibt, die sich zum Widerstand entschlossen hat. Es liegen auch erste wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Medial zunächst verdrängt, thematisierte erstmals das ZDF im November 2018 innerhalb der Reihe „planet e“die Auswirkungen des Infraschalls und beleuchtete sogar die dabei zweifelhafte Rolle des Umweltbundesamtes.

Die Uni in Mainz konnte im Versuch die Beeinträchtigung von Herzmuskelgewebe durch Infraschall nachweisen. Gleichwohl steht man noch am Anfang tiefergehender Forschung. Persönlich Betroffene führen teilweise Kalender, um auskunftsfähig zu sein. Hier der Beschwerdekalender eines Windkraft-Anwohners aus der Uckermark (Person ist dem Autor bekannt):

Dabei bedeuten: K – Kopfschmerzen, T – Tinnitus, RLS – Restless-Legs-Syndrom.

Wer persönliche Betroffenheit vermutet, kann sich über diesen Selbsttest Infraschall der Deutschen Schutzgemeinschaft Schall (DSGS) eventuell Aufklärung verschaffen.

Eine physikalische Besonderheit des Infraschalls ist seine Reichweite. Studien, die von finnischen Betroffenen initiiert wurden, ergaben eine nur langsam mit der Distanz abnehmende Intensität und eine Reichweite von bis zu 15 Kilometern. So gesehen sind auch bayerische Mindestabstände von 10H viel zu gering. Natürlich gibt es auch andere Quellen wie Meeresbrandung, Starkwind oder Straßenverkehr, die bei Beschwerden in Erwägung gezogen werden sollten.

Militärische Forschungen, Infraschall als Waffe einzusetzen, sind wohl inzwischen eingestellt worden.

Während sich deutsche „Qualitätsmedien“ und auch Politiker über Feinstaub und Stickoxiden in den Städten echauffieren, bleiben die gesundheitsschädigenden Wirkungen des Infraschalls im Schatten. Deutsche staatliche Risikowahrnehmung gleicht der eines Kettenrauchers, der Angst hat vor Glyphosat im Bier. Natürlich ist dieses Verhalten politisch getrieben. Während der ehemalige Bundesumweltminister Röttgen den Atomausstiegsbeschluss 2011 mit dem „Gebot äußerster Vorsorge“ und einer „Gefahrenabwehr“ begründete, bricht diese Vorsorge im Angesicht einer wirkmächtigen Windlobby in sich zusammen. Oppositionsführerin Merkel bemerkte dazu bereits im Jahr 2004 (!), dass es so viele Profiteure der Windenergie gäbe, dass keine Mehrheiten mehr zu finden seien, um das noch einzuschränken.

Die Windindustrie selbst hält sich bedeckt und tut alles, damit die Konflikte nicht öffentlich werden. Enercon zahlte an sieben irische Familien, um Frieden zu wahren und für deren Schweigen (FAZ vom 11.9.17).

Es gibt nur einen wirklichen Schutz vor dem Infraschall der Windkraftanlagen – Windstille.

Wertverlust von Immobilien

Neben gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es einen weiteren die Anwohner schädigenden Faktor: Den Wertverlust von Immobilien im ländlichen Raum. Zwischen sieben und 23 Prozent werden in verschiedenen Veröffentlichungen angegeben. Profiten der Windkraftbetreiber steht die kalte Enteignung von  Anwohnern gegenüber. Alle Parteien im Land, auch die sich besonders sozial gebenden, ignorieren dieses Problem standhaft – wie die soziale Komponente der Energiewende insgesamt. Die Lobby hat die Politik im Griff.

Auf der anderen Seite stehen Landbesitzer vom Landwirt bis zum Windkraftjunker, die mit den Pachteinnahmen Einkünfte erzielen, die mit Landwirtschaft nie erreichbar wären. Ihr Risiko sind Ruinen auf eigenem Land nach möglichen Insolvenzen der Betreiber. Nach 2021 und dem Wegfall der festen EEG-Vergütung für die Altanlagen wird dieses Thema sichtbar werden.

Es gibt Politiker, die die soziale Dimension der Energiewende noch wahrnehmen. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke (SPD) beklagte in einem Interviewder „Berliner Zeitung“ die Umverteilung durch das EEG. „Das ist die größte Umverteilung von Geld von unten nach oben seit 1945. Das kann so nicht weitergehen. Das ist eine riesige Ungerechtigkeit.“

Betroffene Tierwelt

Die Mobilisierung der Windkraftbetroffenen ging primär von Dänemark aus. Das irrationale Verhalten der Tiere in einer Nerzfarm nach der Inbetriebnahme eines nahe gelegenen Windparks führte zur Verunsicherung der Bevölkerung, zu Untersuchungen und zur Rückstellung von Neubauprojekten.

Säugetiere reagieren in verschiedener Weise. Zuweilen kommt es zur Verlängerung von Tragezeiten von Rindern, teilweise zu Missbildungen. Hütehunde und Weidetiere zeigen anormales Verhalten.

Die Auswirkungen auf die Vogelwelt sind vielfältig. Bekanntlich sind die großen Greifvögel hochgradig gefährdet. Auf ihren Patrouillenflügen ist ihr Blick nach unten auf mögliche Beute gerichtet, nicht nach vorn. Die Spitzen der Rotorblätter können sich mit mehr als 300 Stundenkilometern durch die Luft bewegen. Da es solche Objekte in der Natur nicht gibt, werden Großvögel oft getroffen. Mäusebussarde, Seeadler, Schwarzstörche und der fast nur in Deutschland vorkommende Rotmilan sind in ihrer Existenz gefährdet. Die öffentliche Diskussion über so genannte „Schlagzahlen“ sind weitgehend theoretisch, denn ein großer Teil der Opfer wird nicht gefunden, sondern von Aasfressern beseitigt.

Gezielte Beschädigungen von Horsten großer geschützter Greifvögel in Windplangebieten, die illegale Fällung von Horstbäumen oder die Vergrämung von nistenden Vögeln durch Klopfen an die Bäume sind nachgewiesen. Die Täter konnten nie ermittelt werden.

Auch Bodenvögel sind beeinträchtigt. Die flugunfähigen Großtrappen in Brandenburg nähern sich Windkraftanlagen auf höchstens einen Kilometer, somit wird ihr Lebensraum eingeschränkt. Kleinvögel werden insbesondere durch Anlagen im Wald beeinträchtigt. Sie nisten nicht in Bäumen, die im Schattenwurf der Rotorblätter liegen. Instinktiv deuten sie Schatten von oben als Raubvögel. Dies führt dazu, dass bei Windkraftanlagen im Wald die so genannten neuen Randbäume nicht mehr als Nistplätze in Frage kommen. Weniger Vögel begünstigen Baumschädlinge.

Fledermäuse und Insekten

Fast alle Fledermäuse in Deutschland stehen unter Schutz. Mehr als 300.000 werden nach Schätzungenpro Jahr durch Windkraftanlagen getötet. Dabei müssen sie nicht Schlagopfer sein, viele Tiere sterben schon durch ein „Barotrauma“ infolge des Druckunterschieds vor und nach dem Rotorblatt.

Vergleichsweise neu sind die Erkenntnisse zur Größenordnung der Verluste von

Insekten an Windkraftanlagen. Ging man bisher davon aus, dass ihr Flug nicht in die Höhe der Rotorblätter reicht, führte ausgerechnet eine Dienstleistungsbranche der Windindustrie zur Erkenntnis, dass dies nicht stimmt. Spezialisierte Firmen zur „Rotorblattreinigung“ sind nötig, um die Beläge durch tausende tote Insekten pro Blatt zu entfernen und den Wirkungsgrad mit glatter Blattfläche wieder zu sichern. Auf 1.200 Tonnen pro Jahr beziehungsweise fünf bis sechs Milliarden Insekten pro Tag (während der warmen Jahreszeit) beziffert man nun die Verluste. Die Tiere werden zudem angelockt durch die Flughindernisbefeuerung und die Infrarotwärme der Gondeln.

Die überstrichene Rotorblattfläche der fast 30.000 Windkraftanlagen beträgt etwa 200 Millionen Quadratmeter, dies entspricht einer 1.300 Kilometer langen und 150 Meter hohen Mauer mit Schredderwirkung durchs Land.

Während sich „Bienenretter“ per Volksentscheid medienwirksam organisieren, gerät die Insektenpopulation immer mehr unter Druck: Intensive Landwirtschaft mit wenig Brachland, Pestizide, Monokulturen (vor allem für Bioenergie) und Windkraft dezimieren sie erheblich. „Silent Spring“ ganz ohne Chemie. Ganz anders als es sich wahrnehmungsgestörte „Wir-haben-Euch-satt“-Rufer zur Grünen Woche in Berlin vorstellen können.

 

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Im nächsten Teil:

Windkraft im Wald

Verschleiß, Havarien und Entsorgung von Windkraftanlagen

CO2-Vermeidung durch Windenergie?

Windstrom im Netz




Die große Koalition macht Tiere töten leicht

Die Macht-Besoffenheit der Großen Koalition kennt keine Grenzen mehr. Reihenweise werden verfassungswidrige und dilletantische Gesetze bei Nacht und Nebel durchgewunken. Hier der nächste Hammer: Vergangenen Donnerstag, am 22. Juni 2017, kam es im deutschen Bundestag zu einer erneuten Gespenster-Show. Das Parlament enteierte in einer der mittlerweile üblichen klandestinen Nachtsitzungen das deutsche Naturschutgesetz und hebt bisherige Artenschutzregelungen teilweise auf. Und dies ganz offensichtlich, um die Errichtung von Windkraftanlagen auch in Regionen zu ermöglichen, wo dies bisher tabu war.

Im Zentrum der Änderungen steht das sogenannte Tötungsverbot für Tiere. Fledermäuse beispielsweise waren nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und durften nicht getötet werden. Drohte ein Bauvorhaben gegen dieses Tötungsverbot zu verstoßen, durfte es nicht genehmigt werden. Galt es, eine Straße zu verhindern, war das Gesetz sehr willkommen, beim Bau von Windrädern allerdings ein unbeliebtes Hindernis.

Jetzt haben es die Windrad-Ideologen geschafft: Parlament und Regierung setzten ein seit 2008 gehegtes Ansinnen des Bundesverbandes Windenergie durch und stellten die Interessen einer subventionsverwöhnten Branche über das artenschutzrechtliche Tötungsverbot. Das  Tötungs- und Verletzungsverbot wird zugunsten von Windenergieprojekten ausgehöhlt. Der im Dezember 2016 erstmalig aufgetauchte Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde gegen 22:15 Uhr vor wenigen Dutzend Personen zur beschlossenen Sache.

Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern VFLAB und die Initiative „Vernunftkraft“ schreiben dazu:

„Nach einem Sturm der Entrüstung seitens ideologiefreier Naturschutzorganisationen war es mehrere Monate still um dieses Vorhaben gewesen. Es galt als sicher, dass in dieser Legislaturperiode nichts mehr dazu beschlossen würde. Entgegen aller Erwartung wurde das Vorhaben jedoch kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Offensichtlich sollte eine Aufmerksamkeitslücke genutzt und diese weitreichende Gesetzesänderung zugunsten der Windenergielobby noch kurz vor dem parlamentarischen Toresschluss herbeigeführt werden.“

Schon bisher wurden beim Bau der oft unnützen 27.000 Windenergieanlagen Artenschutzregelungen bis zum Geht-nicht-mehr gedehnt und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausbaukorridore regelmäßig weit überschritten. Jetzt gibt es kein Halten mehr, in der Windanlagenbranche knallen die Sektkorken. Die ideologische  Aushebelung des Artenschutzes erinnert an die finstersten Beton-Zeiten in den 60er-Jahren, als der damalige Verkehrsminister Georg Leber versprach: „Kein Deutscher soll mehr als 20 Kilometer von einer Autobahnauffahrt entfernt leben.“ Das hat sich zum Glück erledigt, dafür soll jetzt jeder ein Windrad vor dem Schlafzimmerfenster kreiseln sehen.

Hier eine Mitteilung der Deutschen Wildtier Stiftung, die im Dezember, als der Entwurf bekannt wurde, zu dem Gesetzesentwurf Stellung nahm:

Zentrale Belange des Naturschutzes sollen im Rahmen dieser Gesetzes-Novellierung bei der Errichtung von Windkraftanlagen außer Acht bleiben. „Die Novellierung führt zu einer dramatischen Verschärfung der Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen. Und das ist inakzeptabel“, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.

Die beabsichtigte Neufassung des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes soll eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren festschreiben, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Das heißt, es können sowohl betriebs-, aber auch bau- und anlagenbezogene Risiken für Vögel und Fledermäuse lascher gehandhabt werden. „Die Tötung von Vögeln ist damit kein prinzipieller Hinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen“, kritisiert Professor Dr. Vahrenholt.

Die ohnehin schon große Gefahr einer Kollision von Wildtieren wie Vögeln und Fledermäusen mit den Rotoren der Windenergieanlagen wird dadurch noch größer. Diese Gesetzesänderung wird dadurch begründet, dass der Ausbau der Windenergie öffentliches Interesse sei. Dies ermöglicht es Windparkbetreibern, Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot zu erhalten.

Der rasante Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windkraft führt schon heute zu schwerwiegenden Verstößen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes (§ 44 BNatSchG). Wie dramatisch sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland zuspitzt, belegt die kürzlich veröffentlichte Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ von Dr. Klaus Richarz, die im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung entstanden ist.

Schon heute töten Windenergieanlagen rund 250.000 Fledermäuse und über 12.000 Greifvögel pro Jahr. Die Liste der gefährdeten Arten in der Studie liest sich wie das „Who is Who“ im Vogelreich. Auch der Widerstand in der Bevölkerung wächst: Eine Emnid-Umfrage vom Oktober dieses Jahres belegt: 80 Prozent der Befragten sprechen sich gegen Windkraft im Wald aus – im Osten ist die Ablehnung mit 87 Prozent besonders groß.

Während Unternehmen wie die Deutsche Bahn per Gesetz gezwungen werden, für Millionenbeträge Eidechsen umzusiedeln, eröffent der selbe Gesetzgeber jetzt dem massenweisen Töten von selten Tieren Tür und Tor. Dieses zweierlei Maß ist rein ideologisch begründet.  Ein Tier, das infolge normaler wirtschaftlicher Aktivität zu Tode kommt (beispielsweise, weil ein Industriebetrieb Abwässer verunreinigt), darf sich weiterhin als Mordopfer fühlen und genießt das volle Mitgefühl des Gesetzgebers. Ein Tier, das durch Windkraftanlagen für den Zweck der “Energiewende” getötet wird, stirbt für die gute Sache. Das hat mit einer sachgerechten Gesetzgebung nichts mehr zu tun, dafür aber viel mit Ideologie. Die Art und Weise, wie dieses Gesetz an der Öffentlichkeit vorbeigeschmuggelt wurde, spricht dafür, dass die Beteiligten das auch ganz genau wissen.

Übernommen von ACHGUT hier




And Finally: Battering The Bats

Bildinschrift:

Warum Windturbinen Fledermäuse gefährden

Forscher wissen schon seit einiger Zeit, dass Windturbinen für Fledermäuse eine größere Bedrohung darstellen als für Vögel. Etwa 90% der in der Nähe von Windturbinen getöteten Fledermäuse zeigen einer jüngst veröffentlichten Studie zufolge Anzeichen innerer Blutungen, verursacht durch rasche Änderungen des Luftdrucks. Dies ist bekannt unter der Bezeichnung Barotrauma.

1. Fledermäuse sollten eigentlich in der Lage sein, die Rotorblätter der Turbinen zu umfliegen mittels Echolot. Der Studie zufolge ist aber nur die Hälfte aller getöteten Fledermäuse von den Rotorblättern getroffen worden, vielleicht erst nach dem Auftreten innerer Blutungen.

2. Die sich drehenden Turbinen verursachen an den Spitzen der Rotorblätter Zonen tiefen Luftdrucks im Vergleich zur Umgebung. Dies kann kleine Blutgefäße durch Ausdehnung platzen lassen. Im Endeffekt explodieren die Lungen der Fledermäuse.

3. Die Auswirkung ist ähnlich wie bei einem Taucher, dessen Lungen schwer geschädigt werden, wenn sie keine Chance zum Druckausgleich mit dem Luftdruck an der Oberfläche hat. Vögel haben diese Probleme nicht. Ihre Lunge sind anders aufgebaut als die von Säugetieren.

Allerdings gibt es jetzt Hinweise darauf, dass sich Windparks sogar noch verheerender auf Fledermäuse auswirken als bisher gedacht. In einer neuen Studie im Journal Biological Conservation wird behauptet, dass die Auswirkungen so schlimm sein können, dass das gesamte Populationsniveau von Fledermaus-Spezies vermindert werden könnte:

OK, it’s a computer simulation, and we know how cautious you have to be about those, but governments and environmentalists need to note the risks that they may be taking.
] während der nächsten 50 Jahre um bis zu 90% abnehmen.

Nun gut, dass ist eine Computer-Simulation, und wir wissen ja, wie vorsichtig man diese betrachten muss. Aber Regierungen und Umweltaktivisten müssen erkennen, welche Risiken sie mit ihrer Politik eingehen.

Link: https://www.thegwpf.com/38191-2/




Unbequeme Wahrheit: Wind­turbinen sind der Haupt­grund für den Tod von Fleder­mäusen

Multiple Fledermaus-Todesfälle: eine globale Übersicht

Thomas J. O’Shea, Paul M. Cryan, David T.S. Hayman, Raina K. Plowright, Daniel G. Streicker

Abstract

1. Trotz Sorgen hinsichtlich der Arterhaltung vieler Spezies von Fledermäusen sind die Faktoren, die zur Sterberate dieser Tiere beitragen, seit 1970 nicht untersucht worden. Hier begutachten und beschreiben wir qualitativ die Trends hinsichtlich Auftreten und offensichtlicher Gründe von Todesfällen (MMEs) von Fledermäusen auf der ganzen Welt.

2. Wir stellten eine Datensammlung von MMEs zusammen, definiert als Fälle, in denen ≥10 Fledermäuse geschätzt oder gezählt worden sind an einer bestimmten Stelle innerhalb eines Zeitraumes von maximal einem Jahr, typischer aber innerhalb weniger Tage oder einer Jahreszeit. Wir listeten 1180 MMEs in neun Kategorien.

3. Vor dem Jahr 2000 machte die absichtliche Tötung durch Menschen den größten Anteil von MMEs aus. In Nordamerika und Europa töteten die Menschen Fledermäuse, weil sie als Schmarotzer galten. Absichtliche Tötungen gab es auch in Südamerika, um Vampir-Fledermäuse unter Kontrolle zu halten, in Asien und Australien wegen vermeintlicher Plünderungen von Obstplantagen und in Afrika und Asien als Nahrungsmittel für die Menschen. Biotische Faktoren, Unfälle und natürliche abiotische Faktoren waren historisch ebenfalls bedeutsam. Bestätigt sind auch Todesfälle durch Kontaminierung mit Chemikalien in Nordamerika, Europa und auf Inseln. Bakterielle oder Viruserkrankungen spielten als Gründe für Todesfälle von Fledermäusen kaum eine Rolle.

4. Zwei Faktoren führten zu einer erheblichen Verschiebung der Gründe für MMEs etwa um das Jahr 2000: die globale Zunahme von Windparks und der Ausbruch des white-nose syndrome in Nordamerika. [Hier bei Wikipedia steht was dazu, sofern man diesem Verein trauen kann. Anm. d. Übers.] Kollisionen mit Windturbinen und diese Krankheit sind inzwischen die führenden Ursachen für alle berichteten MMEs.

5. Insgesamt waren über eine halbe Million aller bekannt gewordenen MMEs anthropogenen Ursprungs. Die dokumentierten MMEs von Fledermäusen infolge abiotischer Faktoren wie starke Stürme, Überschwemmungen, Hitzewellen und Dürren werden vermutlich künftig mit dem Klimawandel zunehmen [nachdem sie nach vier Milliarden Jahren Klimawandel offenbar nicht zugenommen haben! Anm. d. Übers.]. Vor dem Hintergrund chronischer Bedrohungen, geröstet zu werden, und dem Verlust von Habitaten zur Nahrungssuche ist es unwahrscheinlich, dass die zunehmende Sterberate kompensiert wird, wenn man die Notwendigkeiten in Betracht zieht, welche die Fledermäuse zum Überleben brauchen.

Schlussfolgerungen

Viele MMEs von Fledermäusen sind über die Jahre registriert worden. Von den neun potentiellen Gründen, nach denen wir unterschieden haben, stellte vor dem Jahr 2000 die absichtliche Tötung (Jagd) den größten Anteil an MMEs. Menschen töteten Fledermäuse, weil sie als Überträger von Krankheiten, Schmarotzer oder – in Australien und Asien – als Nahrungskonkurrenten der Menschen angesehen wurden. Immer noch töten und verspeisen Menschen in Asien, Afrika und auf einigen Inseln Insekten und Früchte fressende Fledermäuse.

Bemühungen, Rindertollwut in Südamerika und dem südlichen Nordamerika unter Kontrolle zu bringen, welche von Vampir-Fledermäusen übertragen wird, führten zur wahllosen Tötung von in Höhlen lebenden Fledermaus-Spezies‘, die bis heute andauern. Vor dem Jahr 2000 können 11% der berichteten MMEs natürlichen abiotischen Faktoren zugeordnet werden. …

Zwei neue Gründe für MMEs sind nach dem Jahr 2000 vorherrschend für MMEs geworden: Todesfälle infolge Kollisionen mit Windrädern global sowie eine Pilzerkrankung im östlichen Nordamerika. Berichte über MMEs aus diesen beiden Gründen werden vermutlich schon bald alle anderen Ursachen zusammen überflügelt haben. Unter allen Kategorien sind Berichte über MMEs infolge Bakterien- oder Viruserkrankungen am seltensten. Unerklärliche MMEs gibt es kaum. Dies stützt die Hypothese, dass viele mikroparasitäre Infektionen von Fledermäusen kein Grund für MMEs sind.

Wir glauben, dass die Lebensgeschichte von Fledermäusen es den Populationen erlaubte, Todesfälle aus natürlichen Gründen leichter auszugleichen. Absichtliche Tötungen seitens der Menschen und Zunahmen anderer anthropogener Gründe in jüngster Zeit haben viele Populationen von Fledermäusen inzwischen sehr stark unter Druck gesetzt. Global könnten Fledermäuse profitieren, wenn politische Maßnahmen sowie Maßnahmen zu Bildung und Arterhaltung ergriffen werden zum Kampf gegen die vom Menschen verursachte Todesrate. Derartige Maßnahmen sind besonders wichtig angesichts der neuen und zunehmenden Bedrohungen [?] im 21. Jahrhundert.

Download PDF of O’Shea et al (2016) here.

Link: https://stopthesethings.com/2017/03/07/inconvenient-truth-wind-turbines-are-the-largest-cause-of-bat-mortality/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

 

Anmerkung der EIKE-Redaktion: Laufend ergänzte und aktualisierte Aufzählungen und Nachweise von Veröffentlichungen – allgemeine und Fachveröffentlichungen – zur Windradproblematik finden sich unter dem Titel „Fakten und Quellen zu Windrädern“ hier