Nur wenigen Bürgern ist heuer bekannt, daß Brüssel sogenannte Flottengrenzwerte für den CO2-Ausstoß der Autos europäischer Hersteller festgelegt hat, deren Überschreitung mit Milliardenstrafen geahndet wird. Deutlich bekannter ist die erzwungene Abschaltung sicherer und für alle wirtschaftlicher Kernkraftwerke in nächster Zeit; und die Abschaffung aller Kohlekraftwerke bis 2038.

Ihrer gezielten Ruinierung haben die Energielieferer zum Glück ein juristisches Mittel entgegenzusetzen, das als Energy-Charta treaty ECT bekannt ist. Firmen und Konzerne können unter Ausschluß der Öffentlichkeit vor Schiedsgerichten klagen, wenn Politiker ihr Geschäft schädigen wollen. Meist ist das Gericht der Weltbank in Washington Ort der Verhandlung. Die Verfahren sind nicht uneffektiv: Bislang wurden viele der 51 ECT-Mitgliedsländer zu mindestens 46 Milliarden Euro Schadensersatz verurteilt; es könnten auch wesentlich mehr sein, da nicht alle Ergebnisse publiziert werden.

Für die Bürger und Steuerzahler sind die ECT-Verfahren nicht unbedingt von Vorteil, da zum Beispiel Vattenfall aus Schweden auf Schadensersatz für die erzwungene Stillegung seiner beiden Kernmeiler in Brunsbüttel und Krümmel klagt – etwa 4,5 Milliarden Euro kommen da auf den Fiskus zu.

Die ECT-Klagen können den Steuerzahler also noch teurer kommen als der „Klimaschutz“ an sich. Es gibt aber auch positive Beispiele: 2008 wollten Politiker aus Hamburg das Kohlekraftwerk Moorburg wegen „Umwelt“ etc. stoppen. Aber Hamburg konnte die Milliarden ECT-Strafen beim schlechtesten Willen nicht bezahlen; das KKW läuft.

Da die Alt-EU-Politiker ihre Felle davonschwimmen sehen, wollen sie nun die ECT-Schiedsgerichte entmachten, um ihre totalitäre und ruinöse Klimapolitik durchzuboxen. Der letzebuërgische Energieminister dazu:

Dieser Vertrag ist frontal gegen Klimaschutz, und deshalb muß er auch sehr tief reformiert werden.

Daher laufen derzeit Verhandlungen zur Reform des ECT. Der Klimaschutz soll nun rechtlich verankert werden, um die Schiedsgerichte komplett zu entmachten. Den Energieversorgern könnte damit fast jede Möglichkeit der juristischen Abwehr der Enteignung unter dem Etikett „Klima“ genommen. Was das für deutsche Kunden und Wähler bedeutete, ist klar: Die Profiteure von Solarkraft, Windkraft und CO2-Zertifikaten könnten immer effizienter Steuergelder in ihre Kassen umleiten.

Zum Glück sind gerade die osteuropäischen Staaten, gegen die sich der Vertrag ursprünglich richtete, widerspenstig. Auch das geistig nicht-verwestlichte Japan macht beim Abbau der internationalen Rechtssicherheit nicht mit; daher wird sich mutmaßlich nicht viel ändern.

Der Chef des ECT-Büros in Brüssel, ein Slowake (!), sagt dementsprechend:

Ich glaube keineswegs, dass der Energiecharta-Vertrag die Energiewende blockiert. Der ECT bietet Investoren und Regierungen den Raum den sie brauchen, um sich zu verständigen. Und wenn eine Regierung einem Investor seine Rechte nimmt, ohne ihn zu entschädigen, wäre das korrekt?

Nein. Zumindest nicht sachlich korrekt, sondern nur politisch.

Deutschland könnte aus dem ECT austreten, was das Kabinett Merkel IV bislang aber (noch) ablehnt. Eine grüne NGO-Sprecherin meint daher,

„Zu sagen, wir beschäftigen uns noch nicht einmal mit der Option eines Ausstiegs aus diesem Vertrag, ist auch nicht so anders, als den Klimawandel zu leugnen. Das sagt ja im Prinzip, es gibt kein Problem, wir können so weitermachen wie bisher.“

Man sieht, der „Klimawandelleugner“ wird mittlerweile zu einer ähnlichen Keule wie der Begriff „Nazi“ oder „Rechtspopulist“. Noch ein paar Jahre, und die globalen NGOs und Medien werden damit jedes Interesse privilegierter Transferleistungs-Empfänger durchboxen können.

Nebenbei: Die oben erwähnte NGO*, die Corporate Europe Observatory, wird zu 90% von „Zuschüssen“ finanziert, unter anderem von György Sorosens Open Society Foundations, einer Gruppe Pro-Massenmigrations-und Desindustrialisierungs-NGOs.

* NGO = engl. Nichtregierungsorganisation, meist von Regierungen via Steuergeld finanziert

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