Drei prägnante Kurven, die den aktuellen Corona-Alarmismus ad absurdum führen

Am 22. August wurden vom RKI über 2000 neue Fälle gemeldet, eine Zahl, die es erstmals erlaubte, mit einigem Recht die  Besorgnis um das Entstehen einer „zweiten Welle“ entstehen zu lassen. Kurz zuvor, am 17. August. konnte es die ewige Warnerin Angela Merkel wieder einmal nicht lassen: „Wir sind mitten in der Pandemie“ ließ sie verlauten und wiederholte damit die Warnung ihres weisungsabhängigen Corona-Chefberaters Wieler vom RKI, der erneut die Gefahr einer „zweiten schweren Welle“ heraufbeschworen hatte. Erfreulicherweise fühlte sich endlich einmal „Bild“ aufgerufen, der Kanzlerin eine Rüge wegen Panikmache zu erteilen.

Eine derartige Rüge hätten auch ARD und ZDF verdient, die den Alarmismus mit Ausdauer weiter betreiben. So verwendete der Moderator des „heute journal“ im ZDF Christian Sievers in einer Sendung Ende August mit Emphase die Formulierung: „Das Virus wütet“. Ihm assistieren mit Marietta Slomka und Klaus Kleber die  anderen Moderatoren der Sendung mehr oder weniger regelmäßig mit Beiträgen, welche eindeutig ebenfalls die Sorge und Beunruhigung über Corona  aufrecht erhalten sollen.

In Reaktion auf diese Art der Warnungen ließen die großen Wirtschaftsverbände und einige Ökonomen, vor allem auch Lars Feld, als Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der einflussreichste Ökonom Deutschlands, eine Warnung anderen Inhalts verlautbaren. Nämlich vor einer Verschärfung der  Coronamaßnahmen, vor allem vor einem zweiten Lockdown.

Mir erscheinen die Befürchtungen vor einem zweiten Lockdown unbegründet, diese Option ist verbraucht im Kampf gegen ein Virus, dessen Gefährlichkeit nicht größer ist als die eines mittelstarken Grippevirus. Die Option steht der Regierung aus ökonomischen (tiefer Konjunktureinbruch ), finanziellen ( drastisch steigende Staatsverschuldung ) und legitimatorischen Gründen ( drohendes Schwinden der Massenloyalität ) nicht mehr zur Verfügung. Das weiß auch die Politik. Daher ihr fast schon verzweifeltes Suchen nach schwächeren, aber symbolträchtigen  Ersatzmaßnahmen wie einer Ausweitung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz oder dem Verbot von Karnevalveranstaltungen..

Die ganze aufgeregte Diskussion sollte sich endlich auf die empirische Evidenz als Maßstab einer rationalen Entscheidungsfindung besinnen. Die folgenden drei Graphiken lassen die Luft aus dem hysterischen Meinungswirrwarr. Die ersten zwei Kurven kommen von CIDM.online, das ist die Corona-Initiative Deutscher Mittelstand, die dritte Kurve kommt von worldometer.

Die rote Kurve in der Corona-Statistik 7/8 wird als „Panik“-Kurve bezeichnet, die blaue Kurve als „Real“-Kurve. Die blaue Kurve gewinnt ihren Realitätsgehalt dadurch, dass die Zahl der positiv Getesteten in Relation gesetzt wird zur Zahl der Tests, nämlich indem sie pro 100 000 Tests ermittelt wird. Dahinter steht die Erkenntnis, dass die Zahl der positiv Getesteten nach Maßgabe der zunehmenden Tests ebenfalls steigt. Denn die zunehmenden Tests leuchten die hohe Dunkelziffer stärker aus.

Diese Erkenntnis gilt aber nur generell. Von Anfang bis Ende August verharrte die rote „Panik“-Kurve auf dem gleichen Niveau trotz deutlich gesteigerter Testzahlen. Dies spricht dafür, dass die Immunität in der Bevölkerung zugenommen hat bzw. die Dunkelziffer kleiner geworden ist,

Die „Real“-Kurve ist seit der ersten Juniwoche, d.h. seit drei Monaten, nur ganz leicht gestiegen – allen Dramatisierungen der letzten Zeit von Seiten von Akteuren, die es besser wissen sollten, zum Trotz. Die entdramatisierende Wirkung der blauen Kurve zeigt sich vor allem auch im März, ganz am Beginn des Corona-Furors in Deutschland. Aus dem scheinbar exponentiellen  Anstieg der roten „Panik“-Kurve wird der sehr moderate Anstieg der blauen Kurve. Damit wird auch deutlich, dass eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wie sie der Bundestag am 25. März d. J. festgestellt hat, in Wahrheit nie vorgelegen hat. Diese Feststellung war die zentrale rechtliche Voraussetzung für die dann folgenden drakonischen Coronabeschränkungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Sie beruhte auf falschen Tatsachen.

Die niedrigen Zahlen der „Real“-Kurve sind darüber hinaus  eine weitere Begründung  gegen die Verhältnismäßigkeit des Lockdownbeschlusses vom 23 März, dieser war nicht erforderlich ( vgl. auch Nahamowitz 2020 ). Die entsprechenden Daten hätte das RKI der den Lockdown beschließenden  Dilletantenrunde  aus MP der Länder und Vertretern der Bundesregierung ( dem sog. Coronakabinett ) zur Verfügung stellen müssen. Ob sich die offensichtlich von vorneherein auf Alarm und Lockdown gebürstete Runde dadurch hätte bremsen lassen, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Wir kommen nun zur zweiten Graphik von CIDM.online. Es handelt sich um die Corona-Statistik 5/8 : „Das Corona-Paradoxon“

Das Corona-Paradoxon ist rechts im Schreibblock beschrieben: „Die „Infizierten“-Zahlen steigen seit Mitte Juni deutlich an, aber die Zahl der Covid-19- Krankheitsfälle wird im selben Zeitraum kontinuierlich immer weniger“. Die steigenden Coronafallzahlen werden daher zum epidemiologischen Papiertiger.  Die Politik, die sich deren Abwehr zum nahezu  ausschließlichen Handlungsziel gemacht hat, zeigt damit ihre vollständige Ignoranz. Das ursprüngliche Ziel, das Krankenhaussystem vor einer Überlastung zu bewahren, ist völlig aus dem Blick geraten. Es ist inzwischen weit übererfüllt. Anfang September befanden sich nach Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI )  223 Covid-19-Patienten auf Intensivstation, von denen etwa die Hälfte beatmet wurde – bei annähernd 9 000 freien Intensivbetten in den deutschen Krankenhäusern.

Für eine Initiative des deutschen Mittelstands – dieser besteht in erster Linie aus Familienunternehmen, die gesellschaftspolitisch sehr konservativ eingestellt sind – sind die Verlautbarungen von CIDM.online sehr aufmüpfig, nachgerade antiautoritär. So wird der Lockdown vom 23. März als „evtl. übertrieben, da Abschwung bereits eingeleitet“ bezeichnet. Der am 27.April eingeführten Maskenpflicht wird bescheinigt: „Kein Covid-19-Effekt erkennbar“. Schließlich wird über die seit einiger Zeit wieder ansteigende Zahl positiv Getesteter gesagt, dass Trendaussagen allein auf der Basis der absoluten Zahlen, d.h. ohne sie in Relation zur Häufigkeit der Testungen zu setzen, sinnlos seien ( vgl. oben den Gegensatz von „Panik“-Kurve und „Real“-Kurve ). Und nun die Ohrfeige: „Führende deutsche Medien machen sich mit haftbar aufgrund bewusster oder fahrlässiger Informations-Irreführung, solange sie weiter „Infizierten“-Zahlen ohne Relationsbezug als die wichtigste Kenngröße  kommunizieren“. Angesprochen fühlen sollten sich ARD und ZDF in ihrem Zusammenspiel mit dem RKI, die führenden Printmedien und alle in der großen Corona- Koalition befindlichen Parteien mit ihren medialen Äußerungen.

Ihre weitere Brisanz erhält die Analyse von CIDM.online  durch die akribische Bilanzierung der mit der Coronapolitik verbundenen „Kollateralschäden“, vor allem zunehmende Suizide, Vergewaltigungen und Fälle sexuellen Missbrauchs. Auf der ökonomisch-finanziellen  Ebene liegen Schäden wie „Apokalypse für die Wirtschaft“, „Schulden auf Kosten der nächsten Generation“, „viele Insolvenzen“, „Ruin für viele kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige“: Auf einer weiteren Ebene liegen die von Reiss, Bhakdi (2020, 90 ff) aufgeführten zahlreichen gesundheitlichen Schäden infolge Corona bedingt aufgeschobener oder unterlassener Behandlungen und Operationen.

Wir kommen nun zur dritten Kurve, diesmal aus „worldometer“. Sie zeigt die Entwicklung der täglichen Todesfälle in Deutschland mit seit Anfang April d. J. deutlich abnehmender Tendenz.  Die Kurve ergänzt und bestätigt damit die oben gezeigte Tendenz der sinkenden Krankheitszahlen. Die Todesfälle gehen zurück von 333 am 8. April auf nur noch einstellige tägliche Werte seit Anfang Juli. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Toten nicht „an“, sondern „mit“ Corona verstorben ist.

Die drei Kurven zeigen eindeutig, dass die Corona-Alarmrufe der letzten Wochen die epidemische Realität in Deutschland in keiner Weise wider geben: Die Zahl der „Infizierten“ ist bei bereinigter, die Anzahl der Tests berücksichtigenden Betrachtung so gut wie gleich geblieben, seit Anfang August sogar auch die unbereinigte Zahl.  Die Krankheits- und Sterbefälle sind auf ein Minimum gesunken. Diese sehr positive Entwicklung wird bestätigt durch die Ergebnisse des Nationalen Rechenzentrums für Influenzaviren des RKI, dem von 30 Arztpraxen Sentinelproben für die Influenzaüberwachung zugesendet werden. Für die Zeit von Ende Juni bis Anfang August lag bei SARS-CoV-2 der Anteil positiver Tests bei 0 %, für die Zeit ab der 40. KW 2019 bei gerade mal bei 0,6 %. Den Gegensatz bilden die Rhinoviren ( gewöhnliche Erkältungsviren), deren Anteil positiver Tests im zuerst genannten Zeitraum stark angestiegen ist ( Arbeitsgemeinschaft Influenza RKI 2020). Prof. Bhakdi führt den Anstieg bei den Rhinoviren auf den verstärkten Gebrauch der Gesichtsmasken zurück, die es nicht mehr zu lasssen, das Rhinovirus einfach auszuniesen ( Bhakdi 2020 ).

Der Berliner Innensenator hatte das Verbot der Berliner Anti-Coronademo Ende August d. J. mit dem Gesundheitsschutz begründet, den er höher bewertet habe als die Demonstrationsfreiheit. Das Berliner OVG hat das Verbot im Berufungsverfahren dann aufgehoben, allerdings unter der Auflage, das Abstandsgebot von 1, 5 m einzuhalten.. Die oben angeführten Coronadaten über die weitgehende Stagnation bei der Anzahl der „Infizierten“ und die minimalen Erkrankungs- und Sterbezahlen zeigen freilich, dass die Gesundheit in Deutschland gegen Corona keines besonderen zusätzlichen Schutzes bedarf, weder durch Demonstrationsverbote noch durch Demonstrationsauflagen.

Die mit den drei Kurven transportierten Informationen über das epidemische Geschehen in Deutschland weisen auf Entwarnung hin. Sie sollten zu einer Aufhebung sämtlicher Coronabeschränkungen führen. Wie es sich für eine funktionierende Demokratie gehört, sollte der Aufhebung vorausgehen ein intensiver wissenschaftlicher, politischer und zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess über ihre Voraussetzungen. Für den wissenschaftlichen Diskurs ideal wäre ein Streitgespräch zwischen den maßgeblichen Experten Drosten und Wieler auf der einen Seite und Bhakdi und Wodarg auf der anderen Seite, welches von ARD und ZDF gemeinsam übertragen würde.

Auf diese Weise würde Corona  die Chance geben, den in Deutschland seit langem vermachteten und  formalisierten politischen Willensbildungsprozess, dessen entdemokratisierende Wirkung vor allem unter den besonderen Bedingungen einer Großen Koalition sich verfestigt, je länger sie andauert, mit einem neuen demokratischen Geist zu erfüllen, der das Volk inklusive der in ihm wirkenden Experten stärker in die Entscheidungen einbezieht. Eine Entscheidung, wie der die gesamte  Gesellschaft in Narkose versetzende Lockdownbeschluss vom 23. März,  welche von narzistisch ihrem Machttrieb folgenden Politikern erkennbar ohne empirische Grundlage und ohne das erforderliche Sachwissen getroffen wurde, ist das Zerrbild einer parlamentarischen Demokratie.

Es gibt seit kurzem aber erfreulicherweise Tendenzen, dass die politische Betonmauer der  chronisch Corona-Besorgten zu bröckeln beginnt. Und zwar im Rahmen der parlamentarischen Demokratie. Das Handelsblatt berichtet, dass die Frage, wie künftig mit dem Coronaproblem umzugehen sei, die  Union spalte. Auf der einen Seite steht nach wie vor der alarmistische, von Sachkenntnis nicht beschwerte Corona-Lautsprecher Markus Söder: „Das Virus ist wieder voll da“. Auf der anderen Seite steht der CDU-Parteivize Thomas Strobl: „Wir haben ( …) sinkende Zahlen bei den belegten Intensivbetten – und zwar auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau weiter sinkend“. Da es nicht die Hoffnung gebe, ohne das Virus leben zu können, müsse man weg kommen vom akuten Krisenmanagement. Auch die MP Volker Bouffier und Armin Laschet plädieren für mehr Gelassenheit und Besonnenheit im Umgang mit Corona ( Handelsblatt vom 31. 8. 2020, S.12  ).

Dem gegenüber geben in der SPD offenbar die Corona-Betonköpfe weiterhin den Ton an. Der Ausspruch der Co-Parteivorsitzenden Saskia Esken, gemünzt auf die Anti-Coronademonstranten, von den „Covitidioten“ ging durch die Medien. Angesichts der weitgehenden Harmlosigkeit des  Coronavirus, die durch harte Daten nicht nur in diesem Artikel belegt ist und die Esken offensichtlich nicht kennt, liegt es eigentlich nahe, das Kompliment direkt an Esken zurückzugeben. Etwas galanter, aber genauso zutreffend wäre ihre Kennzeichnung als „Corona-Ignorantin“ oder „Covit-Unwissende“.

Noch einen drauf auf den Ausspruch der Parteivorsitzenden setzte der Hardliner-Beschluss des Berliner Senats vom 1. September d. J., der für alle Demonstrationen künftig das Tragen von Masken vorschreibt. Der Beschluss dürfte in die Rechtsform einer Rechtsverordnung gegossen werden. Für die Veranstalter künftiger Anti-Coronademos in Berlin, welche die Maske vermeiden wollen,   ergibt sich damit die Notwendigkeit, ein Normenkontrollverfahren gem. § 47 VwGO gegen die Rechtsverordnung beim OVG Berlin-Brandenburg einzuleiten, welches mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung kombiniert werden kann.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bei Demonstrationen stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, welches aus den Artt. 2 Abs. 1 und 1 Abs. 1 GG hergeleitet werden kann. Die Verpflichtung zur  Verdeckung des Gesichts zur Hälfte stellt schon für sich genommen einen Eingriff dar, sie zwingt den Maskenträger zu einer Verkleidung im Stil eines Bankräubers. Hinzu kommen Störungen des Wohlbefindens und nicht selten gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das Besondere des Eingriffs im Fall des auf Anti-Coronademos gemünzten Senatsbeschlusses besteht in der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung, deren Vermeidung gerade das Demonstrationsziel ist. Das erhöht die Intensität des Eingriffs deutlich. Seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich wie immer nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit seinen drei Elementen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Zweck/Mittelproportionalität des Eingriffs.

Bei der Statuierung der Maskenpflicht steht dem Verordnungsgeber, weil diese Pflicht in den personalen Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts intensiv eingreift, keine Einschätzungsprärogative  bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit zu. Gegen die Geeignetheit spricht u.a. die oben geschilderte Feststellung der CIDM.online, dass die allgemeine Einführung der Maskenpflicht am 27. April keinen Covit-19-Effekt gehabt habe. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass es sogar nach Meinung des RKI keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Schutzfunktion  der gewöhnlichen Stoffmaske gibt. Hinzu kommt, dass die Poren  der einfachen Stoffmaske doppelt so groß wie das Coronavirus sind, so dass dieses die Maske ungehindert durchdringen kann ( näher zum Sachstand Reiss. Bhakdi 2020, 64 ff). Sogar der Corona-Hardliner Karl Lauterbach hat kürzlich bei Markus Lanz ( Sendung vom 13. 8. d. J. ) den einfachen Masken keine Wirksamkeit zugesprochen.

Auch die  Erforderlichkeit ist nicht gegeben, Zunächst aus dem generellen Grund, dass SARS-CoV-2 u. a. gem. der in der Heinsbergstudie festgestellten geringen Letalitätsrate von 0, 37 % nur die Gesundheitsschädlichkeit eines mittelstarken Grippevirus hat, gegen dessen Wirkung noch niemals besondere staatliche Schutzvorschrften erlassen worden sind. Bezogen auf die gegenwärtigen besonderen Verhältnisse in Deutschland zeigen die oben anhand der Kurven dargelegten Daten ebenfalls die insgesamt nicht sehr hohe Gefährlichkeit des Coronavirus.

Angesichts dieser Sach- und Rechtslage erübrigt sich die Prüfung der Zweck/Mittel-Proportionalität der Maskenpflicht als des dritten Elements  des Verhältnismäßigkeitsgrudsatzes. Ein gegen die Maskenpflicht gerichtetes Normenkontrollverfahren hat gute Aussichten auf Erfolg.

 

 

Quellenverzeichnis:

 

Bhakdi, Sucharit ( 2020 ) : Video von Boris Reitschuster vom 17. 8. ( inzwischen gelöscht).

Nahamowitz, Peter ( 2020 ) : Sechs kurze Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown in Deutschland, EIKE-Publikation vom 17. 5.

Reiss, Karin, Bhakdi, Sucharit ( 2020 ) : Corona Fehlalarm ?, Berlin.

 

Zum Autor:

Der Autor war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrecht sowie Politikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaft der Leibniz Universität Hannover, Er ist seit 2007 im Ruhestand.

 

Anhang

Anhang

Ich habe im Anhang die Selbstbeschreibung dieser Corona-kritischen, direkt aus der Wirtschaft kommenden Initiative aufgeführt. Sie wirft u.a. ein Schlaglicht auf die von Beginn an bestehende Voreingenommenheit der Politik gegen alternative Vorstellungen zu einer Politik des Lockdown.