Ein australisches Gericht stellte fest, dass langfristige Nachbarschaft zu Windkraftanlagen ein Weg zur Krankheit ist: Ein australisches Gericht erkennt Lärmbelästigungen durch Windkraftanlagen als gesundheitsschädlich an
Und diese Entscheidung erhöht nur die größte Angst der Windindustrie, dass eines Tages das unverblümte Gesetz zugunsten ihrer Tausenden von Opfern angewendet werden könnte. Nach öffentlichem Recht gelten auch unangemessene Lärmbelästigungen als Eingriff in die Eigentumsrechte, indem die Nutzung und den Genuss von Land unter anderem durch übermäßigen Lärm verhindert: Judge finds case to answer in Falmouth Nuisance Claim [… WKAs sind über Nacht stillzusetzen]
Investoren von Windkraftanlagen, die das Risiko auf Multimillionen-Dollar-Ausschüttungen vermeiden wollen sind, schikanieren und treiben die Anwohner dazu, die so genannten „gute nachbarschaftliche Vereinbarungen“  einzugehen. Mit der Unterschrift verzichtet der Anwohner auf jedes gesetzliche und gemeinrechtliche Recht, das ihn schützen könnte, für ein paar Tausend Dollar pro Jahr:
Wind Farm Neighbours Forced to Sign Away All Legal Rights in ‘Good Neighbour Agreements’

Dieser faustische „Vertrag“ bedeutet buchstäblich, dass Sie ihr Leben weggeben.

Die nächste Verteidigungslinie der Windindustrie, um rechtliche Schritte zu vermeiden, besteht darin, dass sie die Immobilien ihrer Opfer in aller Stille kaufen, mit Klauseln, die sie gegen alle möglichen Rücktritte der Besitzer absichern, um Klagen von diesen dann für immer abzuschmettern:
Victorian Planning Department involved in Waubra Wind Farm Non-Compliance Cover Up

[… Zusammenarbeit mit den Behörden; … Lügen über die Nichteinhaltung der Lärmbedingungen von Planungsgenehmigungen und, wenn sie ertappt wurden, Rückfälle und Verschleierungen]

In den USA sind die von den Anwohnern verfolgten Aktionen gegen Geräuschbelästigungen so weit gediehen, dass die Geschworenen bestimmt wurden – nur um die Windindustrie bereits in Panik zu setzen – bevor die Kläger ihre Geschichten nicht tolerierbarer Leiden durch die Windindustrie ihren Mitbürgern [… den Geschworenen] vortragen konnten:
US Wind Farm Operator Settles to Shut Down Neighbours’ Dynamite Damages Case

[… Die Windindustrie … will nie / bzw. darf nie zulassen, dass es in einem dieser Fälle zu einer endgültigen Entscheidung und Beurteilung kommt. (wegen der Vergleichbarkeit bei einer nächsten Klage) … Der übliche Weg ist, hinter verschlossenen Türen einen Vergleich abzuschließen; weit weg vom grellen Licht der Medien… Angesichts der zunehmenden Schadenersatzforderungen in Dänemark (siehe den Beitrag hier) hat die dänische Windindustrie begonnen, die Heime ihre tatsächlichen und potenziellen Opfer  – und sogar ganze Dörfer – aufzukaufen, die Bulldozer kommen zu lassen und das Grundstück einzuebnen (siehe den Beitrag hier)].

Die Windindustrie operiert wie ein Team von staatlich sanktionierten Dieben und zerstört den Wert von benachbarten Immobilien mit völliger Straflosigkeit, wenn nicht gar aktiv von Regierungen und Behörden gefördert:
No Retreat & No Surrender: Wind Industry’s Victims Left Furious at Government Inaction [Kein Rückzug und keine Kapitulation: Die Opfer der Windindustrie sind wütend über die Untätigkeit der Regierung]
Die Bauern, die mit der Windindustrie Geschäfte machen, sind nicht besser:
SA Farmers Paid $1 Million to Host 19 Turbines Tell Senate they “Would Never Do it Again” due to “Unbearable” Sleep-Destroying Noise
[Landwirte in Südaustralien erhielten $ 1 Million als Pacht für eine Windfarm. Sagen Sie dem Senat, dass sie es nie wieder tun würden, wegen „unerträglichen“ Schlafzerstörenden Lärms]
Investoren für Windkraft zahlen „peanuts“, um ihre Industrieanlagen in die hinteren Kuhweiden der Leichtgläubigen und Naiven zu spießen. Und sie zahlen absolut nichts, um den Wertverlust der Immobilie des Nachbarn auszugleichen.
Jedoch, in dem streitsüchtigen Land der Freiheit und Heimat der Tapferen, den Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten die Gerichte jedoch eine andere Auffassung.
Nach der langjährigen Regel, „mein Haus ist meine Burg“, schwingen US-Richter den Hammer bei einer wachsenden Liste von Fällen, in denen die Windindustrie schließlich gezwungen wird, ihre Opfer für die sehr hohen Verluste angemessen zu entschädigen.
 
Klagen gegen Geräuschbelästigungen durch WKAs sind gelöst – Zahlen Sie die Hausbesitzer aus!
LPB-Netzwerk , Roger A McEowen ,8. Juni 2018
 
Überblick
Wind „Farmen“ können Konflikte für Grundeigentümer in der Nähe darstellen, indem sie geräuschbedingte Probleme verursachen, die mit Turbinenlärm, Flackereffekten, gebrochenen Rotorblättern, Eiswürfen und kollabierenden Türmen verbunden sind.
Gerichte haben inzwischen eine große Flexibilität bei der Ausarbeitung eines Mittels zur Bewältigung von Belästigungsproblemen. Eine aktuelle Verordnung einer öffentlichen Regulierungsbehörde ist ein Beispiel für diesen Punkt.
 
Prozessführung  bei Windfarm Geräuschen
Die Anfechtungsklagen gegen große „Windparks“ befinden sich in einem frühen Stadium, es gab jedoch einige wichtige Gerichtsentscheidungen. Ein Fall, der 2007 vom Obersten Gericht von West Virginia entschieden wurde, veranschaulicht die Probleme des Landnutzungskonflikts, die Windparks darstellen können. In Burch, et al. v. Nedpower Mount Storm, LLC and Shell Windenergy, Inc., 220 W. Va. 443, 647 S.E.2d 879 (2007), entschied der Gerichtshof, dass ein geplanter Windpark, der aus rund 200 Windrädern in der Nähe von Wohneigentum endsteht, ein Ärgernis darstellen könnte. Sieben Hauseigentümer, die in einem Umkreis von drei Kilometern von dem Ort der Errichtung der Turbinen wohnten, forderten eine dauerhafte einstweilige Verfügung gegen den Bau und den Betrieb des Windparks mit der Begründung, dass sie durch Turbinenlärm beeinträchtigt würden Flickereffekte durch die Flügel, potentielle Gefahr durch gebrochene Rotorblätter, Eisschleudern, kollabierende Türme und eine Reduzierung ihrer Immobilenwerte.
Das Gericht befand, dass, obwohl der Bundesstaat den Windpark genehmigt hatte, dass die gängige Gesetzeslehrmeinung immer noch gilt. Während das Gericht feststellte, dass der Windpark an sich kein Ärgernis war, stellte das Gericht fest, dass der Windpark zum Ärgernis werden könnte. Die Vorwürfe der Kläger reichten aus, um einen Antrag zu stellen, der es dem Gericht erlaubte, die Errichtung des Windparks zu verbieten.
In einem anderen Fall, der mit den lärmbedingten Aspekten großer Windparks verbunden war, bestätigte der Oberste Gerichtshof von Kansas eine Verordnung des Bezirksgerichts, die kommerzielle Windparks in der Grafschaft verbietet. . Zimmerman v. Board of County Commissioners, 218 P.3d 400 (Kan. 2009). Das Gericht stellte fest, dass die Grafschaft die gesetzlichen Vorschriften beim Erlass der Verordnung ordnungsgemäß befolgt hatte und dass die Verordnung vernünftig war, basierend auf der Berücksichtigung der Ästhetik, Ökologie, Flora und Fauna der Grafschaft in den Flint Hills.
Das Gericht führte die zahlreichen nachteiligen Auswirkungen kommerzieller Windparks an, einschließlich der Schädigung der lokalen Ökologie und des Lebensraumes der Präriehühner (einschließlich Brutgebiete, Nist- und Nahrungsgebiete und Flugmuster) und des nicht-zur-Natur gehörenden Anblicks  großer Windkraftanlagen. Der Gerichtshof stellte ferner fest, dass kommerzielle Windparks negative Auswirkungen auf die Immobilienwerte haben und dass auch der landwirtschaftliche und naturnahe Tourismus darunter leiden würde.
 
Buy-Out angeordnet
Ein kürzlich erteilter Auftrag der Minnesota Public Utilities Commission (Kommission ~ für Verbraucherschutz) verlangt von einem Windenergieunternehmen, zwei Familien auszubezahlen, deren Gesundheit und Leben von einem Windparkkomplex in der Nähe von Albert Lea, Minnesota, erheblich beeinträchtigt wurden. Es ist daher ist es wahrscheinlich, dass die Häuser abgerissen werden, so dass der Windpark ungehindert von lokalen Grundeigentümern betrieben werden kann, die sich gegen den Betrieb wehren könnten. Denn die Anordnung besagt, dass die Anwohner, wenn die Häuser stehen bleiben und neue Bewohner einziehen, die Windinvestoren nicht auf die Einhaltung der Lärmvorschriften verzichten dürfen, selbst wenn die Hauseigentümer bereit wären, im Gegenzug für eine Zahlung oder durch eine andere Vereinbarung auf die Lärmstandards der Minnesota Pollution Control Agency [~ Umweltbehörde] zu verzichten.
Der Fall: Wisconsin Power and Light, Co., No. ET-6657/WS-08-573, Minn. Pub. Util. Commission (Jun. 5, 2018) hat bereits eine ziemlich lange Verfahrensgeschichte.
Am 20. Oktober 2009 erteilte die Kommission der Wisconsin Power and Light Company (WPL, Energielieferant) die Genehmigung für die rund 200 Megawatt umfassende erste Phase des Bent Tree Wind Projekts in Freeborn County, Minnesota. Der Windpark hat im Februar 2011 den kommerziellen Betrieb aufgenommen.
Am 24. August 2016 erließ die Kommission eine Anordnung zur Lärmüberwachung und Lärmuntersuchung am Projektstandort. In der Zeit von September 2016 bis Februar 2018 haben mehrere Grundeigentümer in der Umgebung über 20 Briefe zu den gesundheitlichen Auswirkungen eingereicht, die sie durch den Windpark erlitten haben.
Am 28. September 2017 reichte das EERA (Department of Commerce Environmental Review Analysis Unit) einen Bericht über die Lärmbeurteilung nach dem Bau für das Projekt ein und identifizierte 10 Stunden der Überschreitung der Lärmstandards der Minnesota Pollution Control Agency (MPCA) während des zweiwöchiger Überwachungszeitraum.
Am 7. Februar 2018 hat die EERA einen Phase-2-Nach-Bau-Lärmbewertungsbericht eingereicht, der zu dem Schluss kommt, dass bestimmte Projektturbinen einen signifikanten Beitrag zu den Überschreitungen der MPCA-Umgebungsgeräuschstandards bei bestimmten Windgeschwindigkeiten leisten. Am nächsten Tag reichte die WPL ein Schreiben ein, in dem die Kommission darüber informiert wurde, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auf den Phase-2-Bericht reagieren würde und sofort drei Turbinen des Projekts, von denen zwei im Phase-2-Bericht identifiziert wurden, (bei Überschreitungen von … Windgeschwindigkeiten) abschalten würde.
Am 20. Februar 2018 reichten die Grundeigentümer einen Antrag zur Begründung und Anhörung ein und beantragten, dass die Kommission eine Erklärung erstellen solle, warum die Standortgenehmigung für das Projekt nicht widerrufen werden dürfe  und beantragte eine Anhörung im Rahmen des streitigen Verfahrens.
Am 19. April 2018 reichte der Energielieferant WPL bei der Kommission eine Mitteilung über eine vertrauliche Vergleichsvereinbarung und eine gemeinsame Empfehlung und einen Antrag ein, wonach WPL mit jedem Grundstückseigentümer eine vertrauliche Vereinbarung einging, mit der die Parteien den Verkaufsbedingungen ihrer Immobilien an WPL, der Ausführung von Dienstbarkeiten auf dem Grundstück und Freigabe aller Forderungen des Grundbesitzers gegen WPL zustimmten. Das Abkommen legte auch die Bedingungen fest, unter denen die Vereinbarung durchgeführt werden würde.
Die Kommission stellte fest, dass die Beilegung des Streits und die Bedingungen der Vereinbarung im öffentlichen Interesse liegen und zu einer vernünftigen und umsichtigen Lösung der in den Beschwerden des Grundeigentümers aufgeworfenen Fragen führen würden. Daher genehmigte die Kommission die Vereinbarung mit der zusätzlichen Auflage, dass WPL beim Verkauf eines der Grundstücke bei der Kommission die Anmeldung des Verkaufs einreicht und angibt, ob das Grundstück als Wohnsitz [weiter] genutzt wird.
Wenn die Immobilie nach dem Verkauf oder nach der Vermietung als Wohnsitz genutzt werden soll, muss der um die Genehmigung Nachsuchende bei der Kommission mehrere Dinge einreichen – die Meldung des Verkaufs oder der Vermietung, die Dokumentation der gegenwärtigen Einhaltung der Lärmstandards von Turbinen, die Dokumentation jeder früheren schriftlichen Mitteilung zu diesem potenziellen Wohnsitz in Bezug auf frühere Lärmstudien, in denen bemängelt wird, dass die Lärmstandards überschritten wurden, und gegebenenfalls die derzeitigen Lärmstandards in Bezug auf die Immobilie, sowie etwaige Pläne zur Abschwächung oder andere relevante Informationen.
 
Fazit
Die in der Minnesota-Angelegenheit erlassene Anordnung ist nicht völlig einzigartig. Vor einigen Jahrzehnten ordnete der Oberste Gerichtshof von Arizona an, dass ein Immobilienentwickler die Kosten für eine Viehfütterung bezahlte, um die Fütterungsplätze weiter von dem Gebiet wegzuführen, in das der Entwickler expandierte. Spur Industries, Inc. gegen Del E. Webb Development Co., 108, Ariz. 178, 494, Pd 700 (1972).
Aber das Entscheidende ist, dass die Angelegenheit in Minnesota ein Beispiel dafür ist, was in einem ländlichen Gebiet passieren kann, wenn ein Windenergieunternehmen in der Gemeinde investieren will.
LPB Network
 
gefunden auf stopthesethings vom 24. Juli 2018
Übersetzt durch Andreas Demmig
https://stopthesethings.com/2018/07/24/us-courts-ordering-wind-power-operators-to-buy-out-noise-affected-neighbours-at-market-rates/

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