Das Gesetz verlangt, Menschen nicht unnötig ionisierenden Strahlen auszusetzen. Jede unnötige Strahlenexposition ist auch unterhalb der gesetzlichen Grenzen zu vermeiden (§ 28 der Strahlenschutzverordnung). Beim Röntgen wird die Hand der Strahlung ausgesetzt. Gibt es dadurch ein Risiko für die Gesundheit des jungen Menschen?
Bei dieser Maßnahme wird die Hand mit einer Strahlendosis von ca. 0,1 Milli-Sievert beaufschlagt — ist das nun viel oder ist das wenig? Hier drei Vergleiche, um diese Strahlendosis einordnen zu können:
- Bei einem Flug von Deutschland in die westlichen Regionen der USA oder nach Japan über die Polarregion hinweg werden die Menschen im Flugzeug ebenfalls einer Strahlendosis von 0,1mSv ausgesetzt, und zwar mit dem GANZEN Körper, und nicht nur mit einem Teilbereich wie z.B. der Hand [1].
Jedermann darf sich nach Belieben ins Flugzeug setzen, niemals wird dabei von einem Risiko für die körperliche Unversehrtheit durch Strahlung gesprochen!!! - Bei einer Radonkur bekommt der Patient eine Strahlendosis im Bereich von 1 bis 10 Milli-Sievert, also 10 bis 100-fach mehr als bei der Handdurchleuchtung. Diese Dosis bewirkt die gewünschte Heilung. Allein in Deutschland gibt es 8 Radonheilbäder, und in der EU profitieren pro Jahr etwa 80 000 Patienten von der nützlichen Wirkung der Strahlung durch die Radioaktivität des Radon.
Bei der Radonkur wirkt die Strahlung ebenfalls nicht nur lokal wie beim Röntgen, sondern je nach Art der Kur auf den GANZEN Körper. Das ist kein RISIKO, sondern das ist nützlich für die Patienten. Also kann der 10-te Teil dieser Strahlung kein Risiko darstellen!!! - Nach einer Krebs-OP erfolgt in der Regel eine Chemotherapie und Strahlentherapie. Bei der Strahlentherapie werden im allgemeinen über 6 Wochen hinweg täglich Organdosen von 2 Sievert gegeben. In der Summe sind es meist rund 60 Sievert, also das 600 000-fache einer Handdurchleuchtung. Das Krebsgewebe im Inneren des Körpers wird bekämpft, dabei wird auch das umliegende gesunde Gewebe getroffen. Dazu heißt es im Deutschen Ärzteblatt: „Gesundes Gewebe kann subletale Schäden in den Bestrahlungspausen weitgehend reparieren“ [2].
Jedes Jahr werden in Deutschland 200 000 Krebspatienten oder mehr auf diese Weise behandelt, das ist ein Teil der heilenden Therapie. Der 600 000-ste Teil davon kann kein Risiko sein!!!
Aus den hier genannten Angaben zur Dosis in den drei Punkten geht unzweideutig hervor, daß das Röntgen der Handwurzelknochen niemals eine Gefahr darstellen kann. Damit kann die Diskussion um die Strahlengefahr beim Röntgen abgeschlossen werden, denn es gibt KEINE Gefahr. Es ist aber noch auf die nützliche Strahlenwirkung wie z.B. bei den Radonkuren einzugehen.
Strahlenschützer contra Strahlenbiologen
Die Strahlenbiologen wissen seit langen Zeiten, daß ionisierende Strahlung im Bereich niedriger Dosis bei niedriger Dosisleistung die körperlichen Abwehrkräfte trainiert, und damit für die Gesundheit von Lebewesen nützlich ist. Die oben genannten Radonkuren sind ein starkes Argument dafür. Durch einseitige Berichterstattung in den öffentlichen Medien wurde hingegen die „StrahlenGEFAHR“ in den letzten etwa 80 Jahren weltweit in die Gehirne der Menschen eingebrannt. In Deutschland haben sich die Professoren Klaus Becker (†) und Ludwig E. Feinendegen immer wieder in Fachbeiträgen zu Wort gemeldet, ihre Berichte wurden in den Fachmedien atw (= Atomwirtschaft, die Fachzeitschrift der Kerntechnische Gesellschaft) und SSP (= StrahlenschutzPRAXIS, Fachzeitschrift vom Fachverband Strahlenschutz Deutschland – Schweiz) abgedruckt, mit NULL Resonanz in den Printmedien und elektronischen Medien.
Öffentliche Aufmerksamkeit erhielten dagegen oft die Strahlenschützer, zum Beispiel Professor Edmund Lengfelder vom Umweltinstitut München. Strahlenschützer werden dafür bezahlt, vor Strahlen zu schützen. Daher müssen Strahlen doch gefährlich sein??? Diese Schlußfolgerung ist zwar naheliegend, aber dennoch falsch, denn es muß immer die Strahlendosis dazu benannt werden (Paracelsus). Eine öffentliche Diskussion zwischen Strahlenschützern und Strahlenbiologen fand nie statt. Diese ist jedoch erforderlich, um RICHTIG und FALSCH unterscheiden zu können. Natürlich gibt es seltene Ausnahmen, zu nennen sind zum Beispiel zwei Berichte vom SPIEGEL [3].
Dosis und Dosisleistung ist zu beachten
Es ist wie beim Alkohol, eine hohe Dosis in kurzer Zeit ist schädlich, z.B. eine Flasche Schnaps – das ist eine letale Dosis – schnell hinunter gekippt. Täglich ein Mon Chéri über ein ganzes Jahr bedeutet auch die Inkorporation einer „letalen Dosis“, sie wirkt aber nicht schädlich, weil sie über die Zeit verteilt ist. Es gibt andererseits auch gesundheitlich positive Effekte durch Alkohol, hin und wieder ein Gläschen Rotwein oder ein Glas Bier ist der Gesundheit förderlich. Es gibt bei Alkohol in ähnlicher Weise wie bei Strahlung Bereiche, wo Gefahr zu befürchten ist oder wo Nutzen zu erwarten ist.
Aus den Arbeiten von Strahlenbiologen [4] wurde eine Übersicht zum Strahlenpegel zusammengestellt:
Darstellung der Strahlenpegel mit den Bereichen:
- Normale Umwelt ohne erkennbare Wirkung
- Nützliche Wirkung bei 1000-fach höherem Strahlenpegel, Empfehlung von Doss und Luckey (blaue Pfeile) und Sanders [5] 40 bis 800 Mikro-Sievert pro Stunde
- Gefahr bei 100-Millionen-fach höheren Strahlenpegel als normal
Die nützliche Strahlenwirkung wird nur dann erreicht, wenn sich die Menschen genügend lange an den Orten mit höherem Pegel aufhalten. Das ist im Flugzeug oder an den wenigen kleinen Stellen mit erhöhter Bodenstrahlung wie in Ramsar, Guarapari, Kerala nicht der Fall. Allein beim Kobalt-60-Ereignis in Taiwan [6] und im Weltraum war es durch langen Aufenthalt der Fall [7], dort wurden deutliche bzw. gigantische Effekte beobachtet: In Taiwan wurde das Krebsrisiko fast bis auf NULL reduziert.
Was ist zu tun?
Es ist dringend erforderlich, die Erkenntnisse der Strahlenbiologen zur Wirkung ionisierender Strahlung zum Wohle der Menschen zu beachten. Bei einem Strahlenpegel, der beim 1000-fachen des natürlichen Pegels liegt, sind erstaunliche positive Gesundheitseffekte zu erwarten. Den Strahlenbiologen ist dieses seit langem bekannt. In der Natur wird den Menschen nirgends ein 1000-fach höherer Strahlenpegel geboten, nur mit Hilfe der Technik gibt es Möglichkeiten, dieses zu erreichen. In Taiwan ist das in glücklicher Weise geschehen. Die Strahlenschutzgesetze verbieten den Menschen jede Zusatzdosis und damit wird ihnen das Recht auf eine beste Gesundheit (Art. 2 GG) verweigert. Luckey sagte das bereits vor etwa 30 Jahren, es ist aber nichts passiert. Es ist eine Änderung der Strahlenschutzprinzipien erforderlich, und das ist auch genau das, was 2015 in einer Petition von Carol S. Marcus, Mark L. Miller und Mohan Doss an die NRC (Nuclear Regulatory Commission in USA) vorgeschlagen wurde [7].
Beim Betrieb von Kernkraftwerken ist es oberstes Gebot, jede Einwirkung von Strahlung auf Menschen zu vermeiden. Dadurch wird den Menschen eine nützliche Zusatzdosis verweigert. Die positiven Gesundheitseffekte wurden in der Anfangszeit bis ca. 1970 auch beobachtet, man nannte es den „Healthy Workers Effect“. Die „Todeszonen“ von Tschernobyl und Fukushima sind Zonen einer besseren Gesundheit, wenn man es den Menschen erlauben würde, dort zu leben.
Gesetze können falsch sein, denn sie werden von Menschen gemacht und Menschen können irren. Das ist bei der Strahlenschutzgesetzgebung ganz sicher der Fall, und viele Fachleute der Strahlenbiologie protestieren gegen diese Gesetze [4]. Die Strahlenschützer sehen das anders, denn ihnen geben falsche Gesetze die Lebensgrundlage. Unsere Medien hätten die Macht zu einer Veränderung, aber bisher haben sie diese Macht nicht genutzt, das ist bedauerlich.
Literatur
[1] Flug von Europa nach Japan und zurück: Strahlendosis = 0,14 Milli-Sievert, Prof. Wernli, PSI, Schweiz
[2] Deutschen Ärzteblatt Heft 17, 26.4.2013 auf Seite 720
[3] „Legenden vom bösen Atom“, SPIEGEL, 47/2007 und „Schön verstrahlt”, SPIEGEL, 17/2016
[4] Feinendegen, Becker, Calabrese, Cuttler, Luckey, Cohen, Doss, Tubiana, Muckerheide, Allison, Jaworowski, Sanders, Marcus, Miller, Winsor, Chen, und viele andere
[5] Ch. L. Sanders „Radiation Hormesis and the Linear-No-Threshold Assumption“, Springer-Verlag 2010
[6] https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2477708/
[7] DIE WELT vom 2.2.2017 auf Seite 1, „Nasa entdeckt Jungbrunnen-Effekt bei Weltraumreisen“
[9] http://www.regulations.gov, dort suchen nach Docket ID NRC-2015-0057
Nichts, denn das GG regelt nichts bzgl. der Gefährdung durch Strahlung. Es regelt nur, daß der Patient dem, was Arzt/Ärztin zu tun gedenken, zuzustimmen hat. Aussahme: Bewußtlose, Verwirrte etc. .
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Die Publikationen von Dr. Niemann sind aktuell, wichtig und richtig. Diese sollte man möglichst breitflächig teilen und verbreitern. Nur wenn Menschen aufgeklärt werden, können sie auch reagieren. Gerade in dieser Thematik fehlt vielen das nötige Wissen, das sie so erhalten.
herzliche Grüße, Rudi
In der Physik wird dazu gern ein anderes politisches Lehrbuch genannt, die DEUTSCHE PHYSIK aus 1936 vom Nobelpreisträger Prof. Philip Lenard , das im Gegensatz zur jüdischen Physik geschrieben worden ist (so heißt es im Vorwort). Nun ja, ich habe das, was Lenard jüdische Physik nannte, sehr gut in Stuttgart gelernt und bin froh darüber, daß ich nicht schon damals um 1936 gelebt habe. Lenard ist 1947 gestorben, er hat den Niedergang seiner schon noch erlebt. Was wird er wohl zum Niedergang unseres Landes mitsamt seiner Ideologie gedacht haben??? Wir wissen es nicht.
Was die Strahlendosis angeht, wäre eine Statistik über Morbidität und Mortalität von Flugpersonal sicher sehr interessant. Aber ich glaube eher, dass sich da keine repräsentativen Abweichungen zum Normalbürger ergeben, sonst hätte man schon längst davon gehört.
Bis zum Eintritt des Rentenalters dürfte es m.E. keine Unterschiede zu Nichtfliegern geben. Was später ist, wird nicht untersucht. Es gibt auch keine Statistiken über die Sterberate von Piloten (ich bin auch einer von den ca. 85000 in D) und den darunter existierenden ca. 5000 Berufspiloten.
Nun sollte ein hochgradiges Mitglied der deutschen Ärztekammer über Wissen verfügen, was Strahlung betrifft. Das sie oft heilend eingesetzt wird, dass sie erst ab einen gewissen Grad schädlich ist, etc.
Das eine Röntgenuntersuchung der Hand in keiner Weise dem Menschen schädigt, dass kann sogar ich erkennen, dass lässt sich leicht erkennen, an den Werten.
wäre es der Ärztekammer ein ehrliches (aber auch dann Falsches) Belangen, Menschen vor Strahlung zu schützen, dann würde diese Kammer die sofortige Einstellung des Flugverkehr fördern und all ihre Energie daran setzen.
sie wissen aber, dass Fliegen keinen Menschen schädigt. Sie wissen ebenfalls, dies ist bei einer Handuntersuchung der Fall. Hier stolpert man über die eigene Demagogie.
Der Mann aus Hamburg ist kein Professor mit Lehrberechtigung an der Universität. Ihm wurde nur der Ehrentitel „Professor“ verliehen.
Was die Röntgenstrahlung betrifft, so sollte man die nach Möglichkeit meiden. Ob Flugzeugpersonal eine geringere Lebenserwartung hat wegen der Höhenstrahlung ist m.E. noch nicht geklärt, denn niemand wird so oft und so genau untersucht wie Verkehrspiloten. Einmal davon abgesehen, daß die nur Piloten werden, wenn die extrem gesund sind vor und während der Ausbildung.
Als der behandelnde Arzt anfing (vor der Abgabe des Radiopharmakons), „klärte“ er mich über die ‚Sicherheit‘ in Sachen Radioaktivität auf. Ich dürfte ich den nächsten 12 bis 24 Stunden keine Menschen in meiner näheren Umgebung zu lange anfassen, damit eine Kontamination anderer verhindert werden kann. (kein Quatsch!) Kurzes Händeschütteln sei aber erlaubt, mehr nicht.
In diesem Augenblick habe ich mich wirklich gefragt, was Medizinstudenten in den Universitäten für nen Unsinn über Radioaktivität lernen.
Werte Mediziner und solche, die es werden wollen: Wenn ich jemanden krankhaft radioaktiv schädigen kann nur durch bloses Anfassen, dann bin ich dosismäßig schon so radioaktiv verseucht, dass ich eigentlich schon mausetot am Boden liegen müsste, oder ?
Oh, HERR, schmeiss‘ Hirn vom Himmel.
wenn Leute, die zum Abitur eine absolute Schmalspurausbildung in den Naturwissenschaften erhalten haben, Medizin studieren dürfen, weil die in Musik, Sport … überall eine 1.x haben, aber keine Physik und Chemie, darf es Sie nicht wundern, daß das Gesundheitssystem so teuer ist. Die wichtigste Fähigkeit einer Person, die Medizin studieren will, ist die des Auswendiglernens eines Telefonbuches. Keiner der mit mir verwandten MedizinerInnen war in der Lage im Kopf die Aufprallgeschwindigkeit eines Springers von der 10m-Plattform zu errechnen, idealisiert reines Fallenlassen. Die haben noch nicht einmal begriffen, wie die beiden Formeln lauten, die man braucht, um es zu errechnen. Infinitesimalrechnung ist für die eine absolute No-Go-Area.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt nicht schrankenlos: „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Damit ist der Fall erledigt, denn bei einem begründeten Verdacht einer Straftat hat der Staat das Recht das aufzuklären. Alkoholblutprobe zur Feststellung der Fahruntauglichkeit oder Röntgen zur Altersbestimmung sind zulässige Maßnahmen bei Straftaten. Da gibt es klare gesetzliche Regeln. Allerdings gibt es auch noch andere Methoden der Altersbestimmung.
Th. Hahn
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https://tinyurl.com/ydbzv2yb
Diese Methode wurde zum Beispiel bei der FIFA U17-WM in Indien angewendet, um das Alter der Spieler zu prüfen.
https://tinyurl.com/yb92h22c
Die Links hätten etwas ausführlicher sein können. So habe ich ohne großen Aufwand gefunden:
„http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-54002273.html“
für die „Legenden vom bösen Atom“ gefunden. Auch manche der anderen Links ließen sich leicht herausfinden, bei manchen ist es jedoch schwieriger, so dass die Autoren solche vielleicht besser angeben, wenn sie verfügbar sind.
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die Rationalität des Menschen wieder Oberhand gewinnt und Kernkraft als der einzig sinnvolle Erzeuger von Energie anerkannt wird; zu nichts anderem zu gebrauchen als hierfür, unbeschränkte Ressourcen, sogar CO2-’neutral‘, wenngleich dieser Blödsinn hoffentlich auch bald zu einem Ende kommt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
https://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-%E2%80%9EFreimessen-von-Bauschutt-aus-AKW-ist-verantwortbar%E2%80%9C-_arid,461829.html
Es geht um Bauschutt aus Atomkraftwerken, der – entsprechend ‚freigemessen‘ – auf lokalen Deponien gelagert werden soll. Auch hier haben sich die Aktionisten des Deutschen Ärztetages produziert und die Bevölkerung verunsichert.
Gegner des aktivistischen Deutschen Ärztetages diesmal der Grüne Umweltminister Franz Untersteller. Untersteller bekommt Rückendeckung von der Strahlenschutzkommission, die Bundesärztekammer stellt sich dahinter.
„…auf Verdacht hin erlaubt…“, ist nicht ganz korrekt! Das Asylgesetz (AsylG § 61, Abs. 1) besagt:
(1) Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt.
Wir leben nicht mehr im frühen 20. Jahrhundert, sondern im 21. Jahrhundert.
Und da gibt es andere Methoden.
Aber für mich ist nicht nachvollziehbar, wieso hier Meinungsmache bzgl. des Flüchtlingsthemas betrieben wird.
Das EIKE ist schließlich eine Organisation, die sich mit Klima und Energie befasst.
Wie Leser Schraag treffend ausführte wird mit der Strahlenangst beliebig Schindluder getrieben. Ob bei bei der Verdammung von Kernkraftwerken, oder der zulässigen Dosis bei Röntgenuntersuchungen. Das ist der gemeinsame Nenner. Und um den geht es. Wir sehen das als Beitrag zur Aufklärung und geradezu als das Gegenteil von Meinungsmache an.
bitte benennen Sie doch mal die von Ihnen angesprochenen „anderen Methoden“. Und erklären Sie bitte zugleich, welche davon bei Gerichtsprozessen wie z.B. gegen den Mörder der Studentin in Freiburg zum Einsatz kommen. Halten Sie eventuell das Ziehen eines Zahns für eine geeignetere Methode der Altersfeststellung?
Mfg
Das ist wichtig, weil Aktivisten meist nur mit der ‚Gefahr‘ hausieren gehen, aber nicht das ‚Risiko‘ benennen.
Bei ionisierender Strahlung wurde in der Vergangenheit als Risikomanagement-Maßnahme der Begriff ALARA (as low as reasonably achievable) erfunden, ein dehnbarer Begriff, weil sich sowohl über ‚reasonably‘, als auch über ‚achievable‘ trefflich diskutieren lässt. Genau damit treiben aber Aktivisten Schindluder.
Dass der Einsatz von Röntgengeräten für Patienten nicht nur ein Risiko, sondern auch einen medizinischen Nutzen hat, ist heute kaum bezweifelt. Man könnte den Einsatz von Röntgengeräten also allein durch eine Risiko/Nutzen-Abwägung von Fall zu Fall adressieren und so manche Diskussion vereinfachen. Dies würde aber auf der einen Seite die tägliche medizinische Praxis verkomplizieren, auf jeden Fall aber nicht das Risiko für das Personal in der Radiologie begründbar machen: Das Risiko einer MTRA gegen den Nutzen eines Patienten abzuwägen verstieße gegen unsere ethischen Grundsätze.
Deshalb hat man mit Hilfe des medizinischen Sachverstands Grenzwerte festgelegt, die als unbedenklich gelten. Soweit eine Bestrahlung unterhalb dieser Grenzwerte bleibt gilt dies als ’sicher‘, oder das Risiko als ‚vertretbar‘.
Erst, wenn solche Grenzwerte für Patienten überschritten werden gilt nach o.g. Norm, dass alles getan werden muss, die Exposition zu minimieren, und eine Risiko/Nutzen-Abwägung zu machen. Die Chemotherapie dürfte in diese Kategorie fallen.
‚Sichere‘ Grenzwerte gibt es im Bereich der Medizintechnik zuhauf: Der maximale elektrische Strom, der bei Berührung von metallischen Teilen fließen darf, Temperaturen, denen die menschliche Haut ausgesetzt sein darf, restliche sogenannte Pathogene, die auf einer sterilen Oberfläche verbleiben dürfen, usw.. Mit professionellem Umgang mit solchen Risiken wäre den Aktivisten der Nährboden entzogen.
Strahlung aber zieht solche Aktivisten an wie der Honig die Fliegen. Dabei sind beispielsweise scharfe Kanten oder spitzige Ecken von Möbeln ganz offensichtliche Gefahren, und eine kürzlich gemachte Studie hat auch die damit verbundenen Risiken für Kleinkinder deutlich dokumentiert. Doch, obwohl offensichtlich, habe ich über diesen Gefahrenbereich von noch keinen Aktivismus gelesen.
Zusammengefasst: Die Strahlungsdosis beim Röntgen einer Hand gilt als sicher, eine Abwägung Nutzen/Risiko ist nicht erforderlich. Ein Ärzteverband, der das anders sieht, kann nur nicht-medizinische Motive haben.
sehr geehrter Herr Dr. Eckhard,
So steht es auf den Seiten des UKE:
Prof. Dr. med. Frank-Ulrich Montgomery, Oberarzt, Facharzt für Radiologie
Zur Euthanasie hat er sich im NDR auf der letzten Ärztetagung in Hamburg dahigehend geäußert, daß die Mörder der Aktion T4 und die der Sterilisationen etc. „Kollegen“ seien und daß die aus Sicht der Opfer „Quälgeister“ gewesen seien.
Bereits das zeigt, was für einen Charakter dieser Mensch hat.
Man schaue sich das Transplantationsgesetz und die Richtlinien dazu an, die in verfassungswidriger Weise von dem nichtrechtsfähigen Verein „Bundesärztekammer“ erstellt werden, einer Lobbyistenarbeitsgemeinschaft zur Erhöhung des Profits der Ärzteschaft.
Die Bundesärztekammer hat dafür gesorgt, daß die Ausschlachtung von geeigneten Menschen auch gegen deren erklärten Willen erfolgen kann, ohne daß nachgewiesen werden kann, ob beim „natürlichen Tod“ nachgeholfen wurde.
Wer es genau wissen möchte, der befasse sich mit der Mordserie eines Krankenpflegers in Oldenburg und Delmenhorst mit über 100 nachgewiesenen Opfern auf den Intensivstationen.
In einem Lehrbuch der Rechtsmedizin steht drin, daß die Todesursache Vorhofflimmern und anderer Rhythmusstörungen nicht nachweisbar ist. Das erklärt auch die Aussage eines mit mir verwandten Ausschlachters (da sind nicht nur Chirurgen dran beteiligt) des UK Münster, daß die Todesfeststellung sicher sei. Suchen Sie mal cerbera odollam. Ich gehe davon aus, daß Sie das erste Mal den Namen hören. Das ist so wie mit dem gefährlichsten Ort für zivilisierte Menschen: Das Bett, denn im Bett sterben die meisten …