In den bisherigen Teilen dieses Aufsatzes [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8] wurde nachgewiesen, dass die NO2-Belastung der Luft in ganz Deutschland und auch an den sogenannten „Hotspots“ in den Städten auf im Prinzip unbedeutende Werte zurückgegangen ist. Wichtiger Grund hierfür ist die stetige Ablösung älterer durch jüngere Fahrzeuge mit besseren Abgasbehandlungssystemen. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Auch wurde aufgedeckt, wie fragwürdig die Messmethoden sind und welche Tricks und Manipulationen zum Einsatz kommen. Im dritten Teil wurden die teils grotesk übertriebenen Behauptungen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Stickstoffdioxid sowie die offensichtliche Parteilichkeit sowohl der öffentlich-rechtlichen Medien als auch industriefeindlicher Behörden behandelt. Im vierten Teil wurde festgestellt, dass das Auto auch in der Stadt der Zukunft unverzichtbar bleibt und Elektromobilität zurzeit nicht realisierbar ist. Außerdem wurden Widersprüche in den Aussagen des Umweltbundesamtes beleuchtet und anrüchige Querverbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe sowie Ministerien und Behörden thematisiert. Im fünften Teil wurde gezeigt, dass an der angeblichen Gesundheitsgefährdung selbst durch geringste NO2-Konzentrationen nichts dran ist und die Horror-Stories über zigtausende Tote durch Dieselabgase nicht wissenschaftlich fundiert sind. Zahlreiche Studien basieren sogar auf gefälschten Zahlenwerten. Im sechsten Teil wurden grobe Mängel bei den Studien der US-Umweltschutzbehörde EPA und der WHO dargelegt, mit denen behauptete Gesundheitsgefahren von Stickoxiden „belegt“ werden sollen. Im siebten Teil wird anhand von umfassenden Abgasuntersuchungen in bayrischen Großstädten nachgewiesen, dass selbst an den „Brennpunkten“ des Abgasgeschehens keinerlei Gründe für Fahrverbote für Diesel-PKW vorliegen. Anschließend wurde im achten Teil nachgewiesen, dass die Grenzwertüberschreitungen der Luft punktuell extrem beschränkt sind und der Anteil der betroffenen Bewohner selbst an den Brennpunkten im Zehntel-Promille-Bereich liegt. Der neunte Teil sowie der zehnte Teil beschäftigen sich damit, dass die NO2-Beaufschlagung im eigenen Wohnbereich teilweise sehr viel höher liegt als selbst an den am stärksten befrachteten Brennpunkten des Autoverkehrs.
Welche NO2-Exposition ist gesundheitlich vertretbar?
Im Unterschied zur Aufnahme von Substanzen in fester oder flüssiger Form ist es bei Gasgemischen sehr schwer, die tatsächliche Aufnahme von definierten Mengen festzustellen. Das gelingt nur unter Laborbedingungen unter Zuhilfenahme sehr aufwendiger Apparaturen. Wenn man ein Gas in ein größeres Volumen oder gar in die freie Atmosphäre einleitet, so wird es sich immer weiter verdünnen, bis es im gesamten verfügbaren Volumen gleichverteilt ist. Außerdem wird es dabei von turbulenten Strömungen verwirbelt. In der Realität ändern sich die Konzentrationen von Gasen zwischen Quelle und Messort deshalb ständig in oft unvorhersehbarer Weise. Ein anschauliches Beispiel hierfür zeigt Bild 2.

Bild 2. Kontinuierlich aufgezeichnete NO2-Konzentrationen während einer Messfahrt mit Zwischenstopps des Instituts für Umweltphysik der Universität Heidelberg in Stuttgart. Hellgrün: < Immissionsgrenzwert, Grün: < Innenraumrichtwert, Gelb: < Grenzwert für kurzfristige Überschreitungen unter 1 h, Rosa: < Alarmschwelle für kurzfristige Überschreitungen, Rot: Bereich > Alarmschwelle (Grafik: [UNIH])

Aus Bild 2 lässt sich ersehen, dass die Messwerte vor allem während der Fahrten zwischen verschiedenen Standorten, zum Teil aber auch im stationären Einsatz teils massive Ausschläge bis zu Gehalten von fast 700 µg/m3 aufweisen. Ursache hierfür ist die Durchquerung von noch nicht ausreichend verdünnten Abgasfahnen. Solche kurzfristigen Spitzen, die teils weit über der sogenannten Alarmschwelle von 400 μg/m3 liegen, sind normal und stellen keine Gesundheitsgefährdung dar. Kurzfristige Einwirkungen selbst noch deutlich höherer Konzentrationen werden von Medizinern und vom Gesetzgeber als nicht kritisch eingestuft. Wichtiger ist aus Sicht des Gesetzgebers der Jahresmittelwert, für den im Freien 40 μg/m3 als Grenzwert festgelegt wurde. Kurzfristige Überschreitungen sogar um mehr als das Zehnfache sind zulässig, wenn der Wert nicht häufiger als zwei Mal an drei aufeinanderfolgenden Stunden an Orten gemessen wird, die für die Luftqualität in Bereichen von mindestens 100 km2 (!) oder im gesamten Gebiet/Ballungsraum repräsentativ sind [INFO].
Für die Beurteilung gesundheitlicher Risiken durch NO2 ist demnach in der Realität einzig die mittlere Langzeitexposition maßgebend. Für Menschen, die zu wechselnden Zeiten unterschiedlichen Konzentrationen ausgesetzt sind, kann zur Beurteilung etwaiger Risiken mit einer kumulierten Jahresgesamtexposition gerechnet werden. Am einfachsten geht dies, indem man die Stunden eines Jahres mit der jeweiligen Konzentration multipliziert und das Ganze dann aufsummiert. Bei 8.760 Jahresstunden bei jeweils 40 μg/m3 ergäbe sich somit eine zulässige Jahresexposition von 350.400 μg*h/m3. Dies ist – quasi regierungsamtlich garantiert – ein gesundheitlich unbedenklicher Jahreswert für die gesamte Bevölkerung, Gesunde und Kranke, Kinder und Greise gleichermaßen. Wird er auch nur minimal überschritten, so ist ebenso regierungsamtlich die Stilllegung der halben Volkswirtschaft gerechtfertigt. So interpretiert es jedenfalls das deutsche Justizwesen, das sich aktuell als Erfüllungsgehilfe der ausländischen Agentenorganisation DUH anschickt, deutsche Städte durch Fahrverbote dem Chaos und die Kfz-Branche zugleich dem Niedergang zu überantworten. Aber in Deutschland zählen halt peruanische Bauern mit hanebüchenen Anliegen mehr als das Wohl des eigenen Volkes.
Wie amtlich ist eigentlich amtlich?
Mit dieser Garantie stimmt jedoch leider etwas nicht so recht. Sie gilt nämlich nur für die Luft im Freien. Der durchschnittliche Bundesbürger hält sich jedoch zu 90 Prozent in Innenräumen auf, wozu Wohnungen ebenso gehören wie Büroräume, Theater, Krankenhäuser, Schulen oder Universitäten. Und hier gilt seit 1998 als maximal zuträgliche NO2-Konzentration ein ebenfalls amtlich vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegte Maximalwert von 60 μg/m3 [AIR]. Für den angenommenen Fall eines bettlägerigen dementen Asthmakranken ist demnach eine Jahresexposition von 8.760 Stunden x 60 μg/m3 ebenfalls amtlich gesundheitlich unbedenklich, was einer Jahresexposition von 525.600 μg*h/m3 entspricht. Um den Reigen der Zahlenwerte komplett zu machen sei hier noch angemerkt, dass in den USA – dem Land, das uns via EPA und WHO ja das gegenwärtige Dilemma mit dem unrealistisch niedrigen Grenzwert von 40 μg/m3 beschert hat – als nationaler Grenzwert für Umgebungsluft 53 ppb (=101 μg/m3) festgelegt ist [USEPA]. Dort hält man demnach sogar eine Jahresexposition von 884.760 μg*h/m3 für gesundheitlich unbedenklich und zumutbar, Bild 3.

Bild 3. In den USA wird ein NO2-Jahresexpositionsbudget von 884.760 μg*h/m3 als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Das ist das Zweieinhalbfache dessen, was uns per EU-Diktat mit freundlicher Unterstützung von UBA und DUH aufgezwungen wurde


Gleichzeitig steckt man in den USA Mitarbeiter deutscher Autofirmen, deren Produkte nicht einmal ansatzweise derartig hohe Luftkonzentrationen verursacht haben dürften, für lange Jahre in den Knast. Die in Bild 3 gezeigten Diskrepanzen zeigen, dass derartige Grenz- oder Richtwerte offensichtlich weniger aus medizinischen als vielmehr aus (wirtschafts-)politischen Gründen festgelegt wurden und werden. Drüben heißt es „America first“, hier wird das eigene Volk gepeinigt.
Anmaßungen und Peinlichkeiten des Umweltbundesamtes UBA
Dem UBA, das ja zusammen mit Bundesumweltministerin Hendricks und diversen grüngefärbten Angstpropheten bis hin zur Deutschen Umwelthilfe (DUH) ständig behauptet, die deutsche Bevölkerung würde auf unseren Straßen durch NO2 aus Dieselabgasen existenziell bedroht, ist die Diskrepanz zwischen den beiden unterschiedlichen Grenzwerten natürlich ebenso bewusst wie peinlich. Immerhin ist der Ausschuss für Innenraumrichtwerte direkt beim UBA angesiedelt. Hätte man vor Jahren statt der EU-Vorgaben dessen Limit auch als Immissionsgrenzwert für die Stadtluft akzeptiert, so gäbe es die gesamte Abgashysterie gar nicht. Dazu müssten SPD, Grüne und das UBA jedoch von der bisher betriebenen Propaganda abrücken. Diesen Gesichtsverlust will man jedoch vermeiden und lässt lieber unsere Spitzenindustrie vor die Hunde gehen.
Stattdessen lässt das UBA z.B. folgende Botschaften unter das Volk streuen: „Es handelt sich bei den Vorgaben für Innenräume um einen Richtwert, also einen Wert mit Empfehlungscharakter, der von der Innenraumlufthygienekommission lange vor der EU-Richtlinie ausgesprochen wurde. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse, diesen Wert nicht mehr anzuwenden. Das erklärte die Behörde gegenüber dem ARD-faktenfinder. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Stickstoffdioxid stehe derzeit noch aus, werde sich aber voraussichtlich ebenfalls an dem Beurteilungswert für die Außenluft orientieren“. So berichtet es die SWR-Journalistin Kristin Becker in einem von ihr als Replik auf Aussagen der AfD verfassten „Faktenfinder“ [FAKE1]. Diese Haltung des UBA findet sich inzwischen sogar in einer Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundetages [WIDI].
UBA-Provokationen…
Damit macht sich das UBA einer Anmaßung schuldig, indem es sich in die Zuständigkeiten eines anderen Gremiums einmischt. Dies verdeutlicht, wes Geistes Kind dort Regie führt. Im Prinzip hat das UBA zu Innenraumluftwerten keinerlei Befugnis zur Beschlussfassung. Offensichtlich glaubt man sich dort aufgrund ideologischer Verblendung als berechtigt, einfach über den AIR hinweg in dessen Kompetenzen einzugreifen. Die Behauptung, dass sich eine ausstehende Überarbeitung der Richtwerte für Stickstoffdioxid voraussichtlich ebenfalls an dem Beurteilungswert für die Außenluft orientieren werde, ist ein solcher Vorgriff. Im entsprechenden Protokoll der AIR-Sitzung vom 26./27. Nov. 2015 steht lediglich folgendes: „Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Richtwerte für NO2 in der Innenraumluft zu aktualisieren, allerdings mit geringer Dringlichkeit“. Schon der Hinweis auf geringe Dringlichkeit spricht Bände, und von einer Senkung in Übereinstimmung mit dem Immissionsgrenzwert steht dort kein Wort.
Mit diesem offenkundigen Vorgriff auf den Entscheid eines gemeinsamen Gremiums brüskiert das UBA zugleich die anderen beteiligten Behörden. In der Aufgabendefinition des AIR steht nämlich eindeutig: „Der AIR besteht aus Fachleuten des Bundes und der Länder, die auf Mandat der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) benannt werden. Das UBA beruft zusätzliche Expertinnen und Experten für die Arbeit im Ausschuss“ [AIRA].
und willkürlicher Umgang mit dem AIR
Diese selbstherrliche Willkür des UBA setzt sich auch im Umgang mit der eigentlichen Arbeit des AIR bzw. deren Ergebnissen fort. So wird die Kompetenz des AIR z.B. durch folgende Formulierung herabgesetzt: „Es handelt sich bei den Vorgaben für Innenräume um einen Richtwert, also einen Wert mit Empfehlungscharakter“. Damit wird suggeriert, die AIR-Festlegungen seien weniger bindend als diejenigen anderer Gremien. Dass dies nicht stimmt, geht aus der Aufgabenbeschreibung des AIR jedoch eindeutig hervor: „Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft schädlich ist“.
Diese Aufgabe obliegt in Deutschland einzig und allein dem AIR und niemandem sonst, auch nicht dem UBA. Beim NO2-Innenraumrichtwert des AIR von 60 µg/m3 handelt es sich um einen sogenannten Richtwert II, zu dessen Bedeutung eindeutig folgendes festgelegt ist: Der „Richtwert II (RW II)…stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist“. Es handelt sich bei den 60 µg/m3 also eindeutig um einen Grenzwert, auch wenn er nicht so benannt wird.
Zu den weiteren Versuchen, den gesetzlich verbindlichen Wert von 60 µg/m3 zu relativieren, zählt auch der Hinweis darauf, dass es sich hier nicht um einen Langzeitwert handle, da er nur für einen Zeitraum von 7 Tagen gelte. Das ist Nonsens. Im zugrundeliegenden Dokument [HIST] des AIR wird erläutert, dass die Festlegung des 7-Tage-Zeitraums messtechnische Gründe hat, da bei den betreffenden Untersuchungen Passivsammler eingesetzt wurden. Diese eignen sich nicht für Zeiträume in der Größenordnung eines Jahres. Aufgrund der Tatsache, dass der Verlauf der NO2-Konzentration in Wohnungen einem typischen Wochenrhythmus folgt, wurde daher der Mittelungszeitraum auf sieben Tage festgelegt. Der so gefundene Mittelwert selbst ist dagegen unabhängig vom Zeitraum, über den die Mittelung erfolgte, als Langzeitwert aufzufassen. Das geht auch aus der Formulierung „bei Wirkungsuntersuchungen [ist] eine Woche der geeignete Bezugszeitraum für einen Langzeit-Richtwert“ eindeutig hervor.
Daher ist festzuhalten, dass unabhängig von den ideologisch motivierten Manövern des UBA bei Innenräumen ein rechtlich festgelegter Langzeit-Grenzwert von 60 µg/m3 gilt. Und da sich die Menschen in Mitteleuropa heute durchschnittlich zu 90 Prozent ihrer Zeit in Innenräumen aufhalten, sind diesem NO2-Pegel, um das UBA zu zitieren, „auch Kinder, Schwangere, Senioren oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma“ sehr langzeitig ausgesetzt. Danach haben bisher kein Hahn, kein UBA und keine DUH gekräht. Denen ging es darum, das Auto abzuschaffen, nicht um die Volksgesundheit. Auf die hier dargelegten Fakten hat allerdings die SWR-Journalistin Kristin Becker in ihrem „ARD-faktenfinder“ nicht aufmerksam gemacht. Abgeliefert wurde stattdessen ein Musterbeispiel für regierungsamtliche Propaganda in bester DDR-Manier.
Wie groß ist eigentlich die Zusatz-„Belastung“ an Hotspots?
Als nächstes interessiert jetzt die Frage, welcher zusätzlichen NO2-Exposition Menschen ausgesetzt sind, die an einem der wenigen „Hotspots“ mit Jahresmittelwerten oberhalb des Grenzwerts von 40 µg/m3 wohnen. Dazu betrachten wir zunächst die angenommene Jahresexposition eines typischen Werktätigen, der an der Landshuter Allee in München oder am Neckartor in Stuttgart mit NO2-Jahreswerten von ca. 80 µg/m3 wohnt und einen halbstündigen Weg zur Arbeit hat, wovon er während 10 min dem hohen Wert in seiner Straße und den Rest normalen Verhältnissen mit 40 µg/m3 ausgesetzt ist. In Innenräumen sei er den zulässigen 60 µg/m3 ausgesetzt, in der sonstigen im Freien verbrachten Zeit (mit Ausnahme des Arbeitswegs) den zulässigen 40 µg/m3 .Wir unterstellen zudem, dass er seine Freizeit nicht auf der Straße vor dem Haus verbringt, da dieses Umfeld mit seinem Lärm und Verkehr dafür zu unattraktiv ist. Als typischer Arbeitnehmer ist sein Gesamtjahr wie folgt eingeteilt, Bild 4.

Bild 4. Typische Einteilung des Jahres für einen deutschen Arbeitnehmer


Mit diesem Schema kann man dann für die Tage der einzelnen Zeitabschnitte aufgrund ihres vermutlichen Verlaufs Tages-Expositionsbudgets berechnen, Bild 5.

Bild 5. Typisches zulässiges Expositionsbudget eines Arbeitnehmers an Arbeits- bzw. Urlaubstagen sowie an Wochenend- und Feiertagen


Den Ergebnissen in Bild 5 liegen folgende zusätzlichen Annahmen zugrunde: An Arbeitstagen hält sich der Betreffende zu rund 90 % (21,5 h) in Innenräumen auf und verbringt neben dem einstündigen Weg zur Arbeit die restlichen 1,5 h im Freien bei 40 µg/m3. An Wochenenden und Feiertagen ist er aktiver und verbringt 5 Stunden draußen. Für Fahrten oder Spaziergänge wird wieder 1 h angesetzt, allerdings ist an diesen Tagen die NO2-Exposition auf der Straße wegen des ausfallenden Berufsverkehrs auf 40 µg/m3 reduziert. Für seine 13 Urlaubsreisetage wird von einer Atmosphäre mit einem NO2-Gehalt von lediglich 30 µg/m3 ausgegangen. Rechnet man auf der Grundlage dieser Vorgaben das Jahresexpositionsbudget zusammen, so erhält man einen Wert von 491.028 μg*h/m3. Dieser liegt trotz der erhöhten Exposition während der Arbeitswege immer noch deutlich unter dem zulässigen Innenraum-Jahresexpositionsbudget des bettlägerigen Asthmakranken von 525.600 μg*h/m3.
Nach dem gleichen Schema kann man zum Vergleich die Exposition eines Arbeitnehmers durchrechnen, in dessen Wohnbereich durchgängig nur eine NO2-Konzentration von 40 µg/m3 vorliegt. Hier kommt man mit dem gleichen Rechenschema auf 487.899 μg*h/m3, Bild 6.

Bild 6. Vergleich der NO2-Jahresexpostionsbudgets von zwei Arbeitnehmern an unterschiedlich beaufschlagten Wohnorten mit den gesetzlichen Vorgaben für Innenräume bzw. für die Umgebungsluft in Deutschland sowie den USA


Aus Bild 6 wird ersichtlich, dass die alles entscheidende Größe die zulässige Innenraumkonzentration ist da sich die Personen dort hauptsächlich aufhalten. Der Unterschied zwischen „Hotspot-Straße“ mit 80 μg/m3 oder sonstigem Wohnort mit 40 μg/m3 ist so minimal, dass er sich erst in der dritten Stelle nach dem Komma bemerkbar macht. Der Jahresmittelwert für den Arbeitnehmer am „Hotspot“ liegt bei 56,053 μg/m3, während der in „sauberem“ Umfeld wohnende Kollege mit 55,696 μg/m3 rechnen kann. Das sind gerade einmal 0,6 Prozent. Und beide stehen damit noch erheblich besser da als jemand, der sich ganzjährig in einem Innenraum bei zulässigen 60 μg/m3 aufhalten müsste.
Und was wäre wenn…?
Um nochmals zu verdeutlichen, wie völlig unbedeutend die Befrachtung der Luft an den ganz wenigen „Hotspots“ in deutschen Großstädten selbst nach den Maßstäben des UBA in Wirklichkeit ist, machen wir noch einmal den obigen Vergleich, allerdings unter der Annahme, dass die NO2-Gehalte der Innenraumluft flächendeckend den Wünsch-dir-was-Vorstellungen des UBA von 40 μg/m3 entsprächen. Die Kalkulation der entsprechenden Jahresexpositionsbudgets für zwei Arbeitnehmer, von denen der eine in der „Hotspot“-Strasse mit 80 μg/m3 und der andere in normaler Wohnumgebung mit 40 μg/m3 wohnt, zeigt Bild 7.

Bild 7. Berechnung der Jahresexpositionsbudgets für zwei Arbeitnehmer in Straßen mit 80 bzw. 40 µg/m3 NO2 bei einem NO2-Innraumwert von 40 µg/m3


Auch für diesen angenommenen Fall zeigt sich, dass das Jahresbudget praktisch ausschließlich davon abhängt, welcher NO2-Innenraumkonzentration man ausgesetzt ist. Die Umrechnung des Jahresbudgets auf die mittlere Konzentration ergibt in diesem Fall für den Arbeitnehmer am „Hotspot“ einen Mittelwert von 39,98 µg/m3 und für seinen Kollegen aus einem „vorschriftsmäßigen“ Wohnumfeld 39,63 µg/m3. Die Exposition während der jeweils kurzen Aufenthalte in einer hoch belasteten Straße spielen faktisch keine Rolle und werden schon von ganzen 13 Tagen Urlaubsreise in eine nur mäßig geringer beaufschlagten Umgebung mehr als kompensiert.
Zustände wie in der Anstalt
Wenn man sich diese Zahlen und ihre Verhältnisse vor Augen führt, kann man sich nur fragen, wie es eine hochtechnisierte Nation wie Deutschland zulassen konnte, sich von einer Handvoll Umwelthysteriker in die derzeitige missliche Lage manövrieren zu lassen. Künftige Generationen werden sich fassungslos an die Stirn fassen. Wie konnte man nur diesen Ökofanatikern, die zugegebenermaßen Meister des Betrugs sind und willige Helfer in Behörden und Medien fanden, soviel Einfluss zugestehen. Nicht zu vergessen ist dabei die Rolle der EU, die uns den ganzen Schlamassel mit ihrer unsinnigen Vorgabe von 40 μg/m3 erst eingebrockt hat. Dem aktuellen „noch mehr EU“-Geschrei der Verantwortlichen insbesondere bei der SPD sollte man angesichts solcher Erfahrungen mit äußerstem Misstrauen begegnen.
Fakten und „Faktenfinder“
Die bisherige Analyse der von den „Faktenfindern“ von NDR und Tagesschau präsentierten Aussagen lässt erkennen, dass man sich dort alles andere als kritisch-investigativ mit dem Thema NO2-Immissionen der Stadtluft beschäftigt hat. Stattdessen übernimmt man einfach die Positionen von Hendricks und dem UBA, als seien deren Ansichten der Weisheit letzter Schluss. Eine eigenständige kritische Wertung von Daten und Hintergründen ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Dies bestätigt die bereits bisher gemachte Erfahrung, dass die Mehrzahl der Medien – allen voran die Fernsehanstalten ARD, ZDF und ihre Landesdependancen – beim sogenannten „Diesel-Skandal“ einseitig, parteiisch und irreführend berichtet. Statt um Ausgewogenheit und Sorgfalt bemüht man sich offenkundig eher darum, das Thema so darzustellen, wie bestimmte Bundesbehörden sowie die etablierten Parteien es gerne haben möchten. Abweichende Meinungen von Fachleuten, Medien, Journalisten oder Bloggern werden als unglaubwürdig hingestellt. So leistet man dem ideologischen Ziel der Deindustrialisierung Deutschlands durch „Dekarbonisierung der Volkswirtschaft“ Vorschub. Der Diesel ist dabei nur das erste Opfer. Die Vernichtung der deutschen Automobilindustrie wird anschließend auch beim Benziner weitergehen, und zwar alternativlos. Die sich jetzt abzeichnende „GroKo“ – egal ob sie als echte oder als wilde (Duldungs-) Ehe zustande kommen sollte – ist für Deutschland ein sehr schlechtes Omen.
Fred F. Mueller
Demnächst folgt Teil 10
Quellen

[AIR] https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormals-ad-hoc#textpart-1

[AIRA] https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormals-ad-hoc#textpart-1 abgerufen am 9.12.2017
[FAKT] http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/stickstoffdioxid-111.html
[FAKE1] http://faktenfinder.tagesschau.de/stickstoffdioxid-grenzwerte-arbeitsplatz-101.html
[HIST] Bundesgesundheitsbl. 1/98, Richtwerte für die Innenraumluft: Stickstoffdioxid, S. 9-12.
[INFO]
[UNIH] Reh, M.; Adler, T.; Pöhler, D.; Platt, U.: Stationäre & mobile NO2– Messungen in Stuttgart 07.12.2015 und 14.01.2016 Stand: 27.01.2016 M. Institut für Umweltphysik, Universität Heidelberg
[USEPA] https://www.epa.gov/criteria-air-pollutants/naaqs-table
[WIDI] Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Sachstand Stickoxidgrenzwerte der Außenluft und am Arbeitsplatz WD 8 – 3000 – 035/17
Quellen alt
[BIMS] Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 02.08.2010

[BLFU] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Untersuchung der räumlichen Verteilung der NOX-Belastung im Umfeld von vorhandenen, hochbelasteten Luftmessstationen. Abschlussbericht. September 2015.

[BUTA] Drucksache 18/12900 – 492 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

[MARX] https://www.eike-klima-energie.eu/2017/10/02/ueber-stickoxide-und-den-dieselmotor/

[OZON] http://www.ak-ozon.de/ozon.htm
[ZDF] ZDF Heute – Sendung vom 2.9.2017, Sendeminuten 03:55 bis 04:11

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