Originaltext des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Der Klimawandel bedroht bereits heute die Entwicklung der ärmsten Länder. Und er wird künftige Fortschritte deutlich erschweren. Klimaschutz und Entwicklungspolitik sind darum untrennbar miteinander verbunden. Es ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Finanzierung von Maßnahmen zu unterstützen, die zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen.

Die Entwicklungszusammenarbeit leistet einen wichtigen Beitrag dazu, das globale Ziel der „Dekarbonisierung“, also den Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Lebens- und Wirtschaftsweise, im Laufe des 21. Jahrhunderts zu erreichen. Dazu müssen die öffentlichen Mittel für Klimaschutz so eingesetzt werden, dass sie auf eine Verringerung des Schadstoffausstoßes und eine steigende Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels („Klimaresilienz“) hinwirken. Gleiches gilt für alle anderen Finanzflüsse, also auch für private Investitionen in allen Wirtschaftsfeldern, Finanzmarkttransaktionen und ausländische Direktinvestitionen. Dazu haben sich die Vertragsstaaten, darunter Deutschland, 2015 im Pariser Klimaabkommen verpflichtet.

Zusagen deutlich gesteigert

Deutschland hat seine Beiträge zur Klimafinanzierung in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert. Insgesamt hat die Bundesregierung im Jahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von etwa 3,4 Milliarden Euro für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zugesagt. 83 Prozent dieser Mittel kommen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Zusätzlich zu den Geldern aus dem Bundeshaushalt kommen Mittel, die Deutschland auf dem Kapitalmarkt aufnimmt: So konnte die KfW Bankengruppe 2016 gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft, der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), weitere 5,2 Milliarden Euro in Form von Entwicklungs- und Förderkrediten, Beteiligungen und anderen Finanzierungen aus Kapitalmarktmitteln zusagen. Insgesamt summierten sich die öffentlichen Beiträge Deutschlands zur internationalen Klimafinanzierung 2016 damit auf 8,5 Milliarden Euro.

Nicht zuletzt mobilisierte die Bundesregierung auch private Klimafinanzierung, die sich derzeit insbesondere aus revolvierenden Kreditlinien an lokale (Entwicklungs-)Banken, Beteiligungen in strukturierten Fonds und Public-Private-Partnerships (PPP) zusammensetzt (2016 allein über die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG: 1,4 Millionen Euro). Damit lag der deutsche Beitrag aus allen Quellen im Jahr 2016 bei rund zehn Milliarden Euro.

 

Deutschland setzt Maßstäbe

Die Industrieländer haben 2009 zugesagt, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen für den Klimaschutz und die Anpassung von Entwicklungsländern (134 Staaten – die korrupten Regierungen werden sich freuen = HH) an die Folgen des Klimawandels bereitzustellen. Diese Zusage haben sie bei den Klimaverhandlungen in Paris bestätigt und erweitert: Demnach soll vor 2025 ein Finanzierungsziel gesetzt werden, das noch über die 100-Milliarden-Dollar-Marke hinausgeht.

Im Jahr 2014 beliefen sich die Beiträge der Industriestaaten auf insgesamt rund 62 Milliarden US-Dollar. Um den Prozess voranzutreiben, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel im Mai 2015 angekündigt, dass die Bundesregierung eine Verdopplung der deutschen Klimafinanzierung anstrebe: Bis 2020 soll sie auf jährlich vier Milliarden Euro anwachsen. Darüber hinaus wird die Bundesrepublik weitere Beiträge durch öffentliche Kredite (über KfW und DEG) sowie durch die Mobilisierung privater Mittel leisten.

Damit hat Deutschland Maßstäbe gesetzt: Im Oktober 2015 haben fast alle multilateralen Entwicklungsbanken und viele Staaten, unter anderem Frankreich und Großbritannien, angekündigt, ihre öffentlichen Beiträge zur Klimafinanzierung ebenfalls deutlich zu steigern. Mit diesem Zuwachs und den privaten Mitteln, die dadurch zusätzlich gewonnen werden können, ist das 100-Milliarden-Dollar-Ziel ab 2020 in greifbare Nähe gerückt.

 

Bilaterales Engagement

Der Schwerpunkt der deutschen Klimafinanzierung liegt auf der bilateralen Zusammenarbeit. Von 2013 bis 2016 entfielen hierauf 86 Prozent der für die Klimafinanzierung eingesetzten Haushaltsmittel. Der größte Teil dieses Geldes kommt aus dem Haushalt des BMZ.

Das Entwicklungsministerium unterstützt in fast allen seinen Partnerländern Vorhaben zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das Engagement baut auf den Bestrebungen der Partnerländer auf, den Klimaschutz in ihre nationalen Entwicklungsstrategien einzubinden. Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) umfassende Klimaschutzmaßnahmen über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI). Auch das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Auswärtige Amt tragen zur deutschen Klimafinanzierung bei.

Die bilaterale Klimafinanzierung wird für die Bereiche Anpassung an den Klimawandel, Minderung von Treibhausgasemissionen sowie Wald- und Biodiversitätsschutz inklusive REDD+ eingesetzt.

 

Multilaterales Engagement

Für Veränderungen in großem Maßstab sind multilaterale Organisationen wichtige Partner: Sie verwirklichen in Entwicklungs- und Schwellenländern Programme mit großem Umfang und können Leistungen verschiedener Geber koordinieren. Multilaterale Institutionen spielen häufig auch eine entscheidende Rolle im Politikdialog auf nationaler und internationaler Ebene. Deshalb ergänzt das BMZ sein bilaterales Engagement im Klimabereich durch eine ehrgeizige multilaterale Zusammenarbeit. Als engagierter Partner bringt es die Positionen und Werte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in internationale Institutionen ein.

Gemeinsam mit den multilateralen Entwicklungsbanken arbeitet das BMZ daran, die Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimapolitik zu verbessern. Insbesondere bei der Umlenkung der globalen Finanzströme hin zu Investitionen in Emissionsminderung und Klimaresilienz können die multilateralen Banken globale Vorreiter werden. Dafür müssen sie den Klimawandel bei all ihren Aktivitäten als Querschnittsthema berücksichtigen. Unter anderem hat sich das BMZ erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Internationale Entwicklungsorganisation (International Development Association, IDA), das Finanzierungsinstrument der Weltbank für die ärmsten Länder, die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in ihrem Kerngeschäft verankert.

Darüber hinaus leistet Deutschland bedeutende finanzielle Beiträge zur multilateralen Klimafinanzierung. So ist das BMZ bei der Globalen Umweltfazilität (Global Environment Facility, GEF) nach Japan und den USA (???) drittgrößter Geber. Beim Least Developed Countries Fund, dem Fonds der GEF für die ärmsten Länder, und dem Special Climate Change Fund hat das BMZ bisher am meisten einbezahlt.

 

Grüner Klimafonds

Das zentrale Instrument der multilateralen Klimafinanzierung ist der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF). An seinem Aufbau beteiligt sich das BMZ inhaltlich, finanziell und personell. Ziel des GCF ist es, den Wechsel zu einer emissionsarmen nachhaltigen Entwicklung voranzutreiben. Dazu werden Programme unterstützt, die eine kohlenstoffarme Wirtschaftsentwicklung zum Ziel haben oder einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Darüber hinaus soll der GCF die Privatwirtschaft dazu motivieren, zusätzliche Mittel in Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen zu investieren.

Für die Erstauffüllung des Fonds hat Deutschland einen Beitrag von 750 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Mittel werden vollständig dem BMZ-Haushalt entnommen. Im Zuge der Wiederauffüllung des GCF plant Deutschland, erneut einen signifikanten Beitrag zu leisten.

 

Klimagelder wirkungsvoll einsetzen: das „Climate Finance Readiness“-Programm

Für die Anpassung an den Klimawandel und die Minderung von Treibhausgasemissionen stehen immer mehr Mittel zur Verfügung. Dennoch haben viele Entwicklungsländer Schwierigkeiten, Zugang zu Geldern der internationalen Klimafinanzierung zu erlangen oder sie wirkungsvoll einzusetzen. Dies betrifft insbesondere die ärmsten und kleinsten Staaten mit schwachen staatlichen Kapazitäten, beispielsweise die vom Klimawandel besonders stark betroffenen kleinen Inselstaaten. Hier setzt das „Climate Finance Readiness„-Programm (CF Ready) des BMZ an. Es unterstützt Länder dabei, organisatorische, technische und personelle Kapazitäten aufzubauen, um internationale Gelder, etwa aus dem Grünen Klimafonds (GCF), beantragen und strategisch nutzen zu können.

Die KfW Entwicklungsbank und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) führen das CF-Ready-Programm gemeinsam durch. Seit 2014 erhält die GIZ dafür auch finanzielle Unterstützung der US-amerikanischen Entwicklungsagentur (USAID) sowie des tschechischen Umweltministeriums. Die GIZ ist seit Anfang 2017 auch als Umsetzungspartner des „Readiness and Preparatory Support Programme“ des GCF tätig.

Das CF-Ready-Programm kooperiert eng mit den Sekretariaten der großen Klimafonds, zum Beispiel dem GCF-Sekretariat und dem Adaptation Fund. Es arbeitet in folgenden 13 Ländern: Bangladesch, Grenada, Jamaika, Kambodscha, Marokko, Namibia, Peru, Sambia, Südafrika, Tadschikistan, Tansania, Uganda und Vietnam. Readiness-Mittel des GCF setzt die GIZ in Bangladesch, Georgien, Thailand und Vanuatu um, weitere Länder werden hinzukommen. Auch über die KfW können künftig noch mehr Länder Unterstützung erhalten.

 

Klimazahlen konkret – Methodik der BMZ-Berichterstattung

Seit 2011 errechnet das BMZ die Höhe der bilateralen Mittel im Klimabereich anhand der sogenannten Klimakennungen („Rio-Marker“) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Dabei wird zwischen den Klimakennungen „Minderung von Treibhausgasen“ und „Anpassung an den Klimawandel“ unterschieden.

Die Rio-Marker können drei Ausprägungen haben: Bei Ausprägung „2“ ist die Minderung von Treibhausgasen beziehungsweise die Anpassung an den Klimawandel ein Hauptziel des Vorhabens. Das Finanzvolumen wird zu 100 Prozent dem jeweiligen Klimabereich zugeordnet. Bei Ausprägung „1“ ist die Minderung von Treibhausgasen oder die Anpassung an den Klimawandel ein Nebenziel des Vorhabens. Das Finanzvolumen wird dann zu 50 Prozent dem jeweiligen Klimabereich zugeordnet. Ist die Ausprägung „0“, leistet das Vorhaben keinen entscheidenden Beitrag zu diesen Zielen. Die Mittel werden daher nicht auf die Klimafinanzierung angerechnet. Damit weicht die Bundesrepublik vom Vorgehen der OECD ab, die klimarelevante Vorhaben auch dann in vollem Umfang berücksichtigt, wenn der Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel nur Nebenziel ist.

Wie international üblich, berichtet das BMZ im Bereich der bilateralen Klimafinanzierung jährlich über die Höhe seiner Zusagen. Für die multilaterale Klimafinanzierung werden die Auszahlungen kommuniziert. Die Beiträge aus dem Energie- und Klimafonds und dessen Nachfolgetitel werden im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium ebenfalls als Auszahlungen in die Berichterstattung aufgenommen.

Seit 2014 veröffentlicht das BMZ auch die anrechenbaren klimarelevanten Beiträge („imputed climate relevant contributions„), die sich aus den deutschen Einzahlungen in entsprechende Fonds der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) der Weltbank, der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) und der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) ergeben. Diese Fonds hatten Ende 2014 erstmals bekanntgegeben, welcher Anteil ihres Engagements der Klimafinanzierung zugutekommt. Im Rahmen der OECD wurde vereinbart, diese Anteile für die Ermittlung klimarelevanter Einzahlungen in die Fonds zu nutzen. Auch die Globale Umweltfazilität (GEF) gibt einen solchen Anteil bekannt. Dadurch hat sich auch für die GEF der Anteil der deutschen Einzahlungen, die als klimarelevant einzustufen sind, geändert.

Seit dem Jahr 2015 berichtet das BMZ in seinen tabellarischen Darstellungen auch projektgenau über die von der KfW mobilisierten öffentlichen Klimafinanzierungsmittel. Dabei wird das Volumen der Entwicklungskredite abzüglich der enthaltenen Zinssubventionen aus Haushaltsmitteln dargestellt, um Mehrfachanrechnungen auszuschließen. Aufgrund des Bankgeheimnisses dürfen dabei die in den einzelnen Entwicklungskrediten enthaltenen Subventionselemente nicht veröffentlicht werden. Daher wird die Summe der pro Region eingesetzten Zinssubventionsmittel jeweils als Gesamtzahl berichtet. Für die von der DEG mobilisierte öffentliche Klimafinanzierung sind Angaben zur Klimafinanzierung pro Region enthalten.

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