Aus dem Bereich der zugehörigen medizinischen Forschung über die Folgen von Windrad-Infraschall auf Menschen liegen bereits ausreichende Schädlichkeits-Fachbelege vor. Nun kommt es darauf an, die entsprechenden Belastungen auch in den VDI-Normenbereich aufzunehmen. Dazu bittet EIKE um die Mithilfe aller an diesem Thema interessierten Ingenieure.

Infraschall ist durch Frequenzen unter ca. 20 Hz gekennzeichnet. Windräder erzeugen Infraschallkegel, deren gesundheitliche Schädlichkeit sich bis weit über 10 Kilometer auswirken kann. Die Ausbreitung von Infraschall unterscheidet sich von der hörbaren Schalls nicht zuletzt deswegen, weil die Wellenlängen von Infraschall bereits den Ausdehnungsbereich von Gebäuden oder anderweitigen Verbauungen erreichen und infolgedessen entsprechende Reflexionen und Resonanzen anfangen eine maßgebende Rolle zu spielen.

Aus der inzwischen fast schon unzähligen Literatur die wichtigsten Veröffentlichungen zum Thema Infraschall-Ausbreitung und Infraschall-Gesundheitsschädigungen durch Windräder (hier), (hier), (Pilger_Ceranna_JSV_2016), (hier). Die Quellenangaben in diesen jungen Publikationen erlauben einen guten Gesamtüberblick über den einschlägigen Stand. Insbesondere besteht heute kein Zweifel mehr an der erheblichen Gesundheitsgefährdung durch Windrad-Infraschall. Klagen, z.B. auch Sammelklagen gegen Windräder, die sich in Wohnungsnähe der Betroffenen befinden oder dort errichtet werden sollen, haben daher gute Erfolgschancen. Zumal dann, wenn sie in die Hände eines versierten Fachanwalts gelegt werden.

Eine weitere Stoßrichtung besteht darin, die Doppel- bzw. Wechselbelastung bei Betroffenen von Immissionen aus technischen Quellen im Bereich des Körperschalls (Vibrationen) und des Luftschalls tieffrequenter Natur in den VDI-Normenbereich aufzunehmen. Das ist zwar bisher noch nicht erfolgt, hat aber bei ausreichender fachlicher Aufforderung gute Aussichten auf Erfolg. Diese Aufforderung an den VDI anzuregen ist die Intention des vorliegenden Beitrags.

Wir appellieren daher alle interessierten Ingenieure, sich an den zuständigen Verantwortlichen des VDI Normungsgremiums, Herrn Dr. Bernd Kunzmann zu wenden (Bernd.Kunzmann@din.de). Bitten Sie Herrn Dr. Kunzmann darum, Doppel- bzw. Wechselbelastung bei Betroffenen von Immissionen aus technischen Quellen im Bereich des Körperschalls (Vibrationen) und des Luftschalls tieffrequenter Natur in den VDI-Normenbereich aufzunehmen!

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