Für die Energiewende gehen sie auch über Leichen

Vögel dürfen durch Windkraftanlagen getötet werden. Dies hat gerade die Wilhelmshavener Zeitung berichtet. Dass die Flügel dieser Anlagen Vögel erschlagen und Fledermäuse innerlich zerreißen, ist bekannt und belegt. Anfangs haben es die Betreiber und Befürworter der Windstromerzeugung geleugnet, dann unter der Decke gehalten, dann bagatellisiert. Opfer der Anlagen werden diese Tiere in großen Mengen, obwohl sie unter Natur- und Artenschutz stehen. Proteste dagegen? Jedenfalls nicht von den Grünen, nicht von der Linken, nicht von ihren politischen Mitläufern CDU/CSU/FDP. Denn für die Energiewende gehen diese Politiker auch über Leichen. Es sind ja nur Vögel. Kaum aber wird ein Reh übergefahren oder ein Wolf, schon ist das ein Thema, schon liest man darüber.

 

In Niedersachsen 56 Ausnahmegenehmigungen zum Töten erteilt

Überschrieben hat die Wilhelmshavener Zeitung ihren Bericht mit Vogeltötung für Windparks genehmigt. Unter anderem liest man dort: „Für den Bau von Windkraftanlagen wird in Niedersachsen in bisher ungeahntem Ausmaß die Tötung von geschützten Tieren zugelassen.“ Das Blatt beruft sich dabei auf eine Antwort des niedersächsischen Umweltministeriums auf eine FDP-Anfrage im Landtag: Zwischen 2011 und 2016 seien in 16  Landkreisen bei Genehmigungen von Windparks insgesamt 61 Anträge gestellt worden, artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. In 56 Fällen habe man sie bewilligt, in zwei Fällen nicht für alle Arten, drei Anträge seien noch nicht entschieden.

Vogelmord aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“

Weiter berichtet dass Blatt: „Betroffen sind unter anderem teils streng geschützte Vogelarten wie Mäusebussard, Turmfalke, Großer Brachvogel, Feldlerche, Kiebitz und Sturmmöwe. Nach Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, geschützte Arten zu fangen, zu verletzen, zu töten, zu stören oder der Population zu schaden. Experten gehen davon aus, dass jährlich tausende Vögel durch Windräder getötet werden. Laut Ministerium können Ausnahmen aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ genehmigt werden. Dazu zählen auch wirtschaftlichen oder soziale Interessen.“ Autor des Berichts ist Marcus Seng, erschienen sein Bericht in der Ausgabe vom 12. April auf Seite 24.

Für die Medien kein wirkliches Aufregerthema?

Gelegentliche Berichte über den Vogelmord durch Windkraftanlagen gibt es auch in anderen Medien. Doch habe ich den Eindruck, dass es für sie kein wirkliches Aufregerthema ist. Focus Online stellte es sogar als „Mythos“ dar, dass Windkraftanlagen massenweise Vögel töten (hier). Dagegen stehen aber auch Berichte wie der vom Berliner Tagesspiegel über „Vogelfallen auf hoher See“ durch Offshore-Windkraftanlagen, der sich dabei auf eine Tatort-Sendung bezieht (hier).

Windstromanlagen als Todesfallen für bis zu 150 000 Vögel schon 2005

Welt Online berichtete vor zwölf Jahren: „Gegen die scheinbar gemächlich schlagenden Rotoren haben die Vögel keine Chance. Die Flügelspitzen bewegen sich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 300 Stundenkilometern – zu schnell, um von einem Vogel als Hindernis wahrgenommen zu werden, dem es auszuweichen gilt. Die Dunkelziffer bei der Zahl der erschlagenen Tiere ist nach Einschätzung von Freude*) enorm; so töten einer Studie des Naturschutzbundes zufolge die rund 17 000 Windräder in Deutschland jährlich 100 000 bis 150 000 Vögel und Fledermäuse.“ (Welt Online vom 12. Oktober 2005 „Windräder werden zu Todesfallen“). In ganz Deutschland sind inzwischen rund 26 000 Windkraftanlagen zu Todesfallen für die Vogelwelt geworden.

Das Zählen der Kadaver ist schwer, der Fuchs schleppt sie vorher weg

„Denn, so Freude, zum einen werde die Umgebung der Anlagen nur stichprobenartig nach Tierkadavern abgesucht: Zwischen 2002 und 2004 wurden lediglich 239 der insgesamt rund 1700 Anlagen in Brandenburg entsprechend inspiziert. Zum anderen komme auch bei diesen untersuchten Windrädern meist der Fuchs dem Menschen zuvor – und schleppe die Kadaver weg, bevor diese in die Statistik der Tierschützer aufgenommen werden könnten. Tests, bei denen Kükenkadaver ausgelegt worden waren, hätten das erwiesen, sagte der Landesumweltsamts-Präsident: Spätestens nach zwei Wochen waren die zum Teil gut versteckten toten Tiere meist restlos verschwunden – aufgefressen von Füchsen und anderen Raubsäugern. In einigen Fällen seien schon am zweiten Tag alle toten Küken weg gewesen.“

Die Naturschutzverbände ducken sich weg

Für Windkraftanlagen ist offenbar alles erlaubt. Die Naturschutzverbände ducken sich weg. Von Protesten ihrerseits hört man wenig bis nichts. Warum? Möglicherweise werden sie finanziell besänftigt, damit sie nicht vor die Gerichte ziehen. Kann man sich heute doch schon alles vorstellen, was vor vielen Jahren die Vorstellungskraft noch überstieg. Umso lauter kämpfen diese Schützer um einen einzelnen Vogelhorst, in dessen Nähe eine neue Autobahn vorbeiführen soll. Dann wird der Weiterbau erst einmal eingestellt. Von Windkraftanlagen hat man dergleichen noch nicht vernommen. Ihr Bau wird brutal durchgesetzt.

Vogel-Killer-Strom wird nicht gebraucht, ist völlig entbehrlich

Der Sprecher des Bundesverbandes Windenergie, Matthias Hochstätter, argumentierte einst (ebenfalls Welt Online vom 12. Oktober 2005): “Ganz zu vermeiden ist der Vogelschlag durch Windkraftanlagen nicht. Bei der Standortwahl würden Gebiete vermieden, die Zugvögel überflögen oder die sich in der Nähe von Brut- und Rastplätzen befänden. Der Bestand von Vogelarten sei durch Windkraft jedenfalls nicht gefährdet. Und dann relativierend und verharmlosend: “Allein an Straßen und durch Hochspannungsleitungen werden in Deutschland zwischen zehn und 20 Millionen Tiere getötet.” Ein falscher Vergleich, denn Hochspannungsleitungen und Straßen mit Autos werden wirklich benötigt, aber Windkraftanlagen überhaupt nicht. Vogel-Killer-Strom brauchen wir nicht, ist völlig entbehrlich. Warum, ist auf dieser Web-Seite mannigfach nachzulesen.

Zerhackt jemand einen Storch, kommt er vor Gericht …

Informativ und lesenswert ist zum Thema ein Beitrag des Biologen Dr. Friedrich Buer mit dem Titel „Windräder – warum sie Vögel und Fledermäuse töten und man nur zufällig die Opfer findet“ (hier). Darin findet sich auch diese Feststellung: „Zerhackt jemand einen Storch, kommt er vor Gericht. Genehmigt eine Behörde Windräder, von denen sie weiß, dass sie Störche zerhacken, kommt sie nicht vor Gericht und die Investoren und Betreiber auch nicht. Hier wird mit zweierlei Maß zu Gunsten von Geschäftemachern und zu Lasten der Natur gemessen.“

Warum wirbt ein BUND-Vorsitzender für Windstromanlagen, obwohl sie Vögel töten?

Auch Buer beklagt das Wegducken der Naturschützer: „Und was ist bei den Spitzenfunktionären der Naturschutzverbände los? Warum keine Empörung über das Massaker? Nur zwei Vögel pro Windrad und Jahr kämen um. Bei 25.000 Windrädern sind das schon 50.000, also kein Problem? Und warum wirbt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger gemeinsam mit dem Bundesverband Windenergie e.V. für Windräder, obwohl er weiß, dass sie massenhaft Vögel und Fledermäuse erschlagen? Er meint, im Straßenverkehr kämen ja noch mehr Vögel um. Doch so könnten sich auch die kriminellen Vogelfänger Europas vor Gericht herausreden: Im Straßenverkehr kommen ja noch mehr Vögel um. Kürzlich hörte ich gar von einem ehemaligen BUND-Funktionär: Wir bauen unsere Windräder nur da, wo es keine Vögel gibt.  Übrigens machen auch die Kirchen bei dem Geschäft mit den Windrädern mit. ‚Bewahrung der Schöpfung’ ist das ganz sicher nicht.“

Opfer sind zu Hunderttausenden auch die Fledermäuse

Opfer der Windkraftanlagen sind auch die Fledermäuse. Spiegel Online berichtete am 11. Februar 2015: „Die Zahl der Fledermäuse, die jedes Jahr in Deutschland an Windrädern umkommen, könnte größer sein als bislang angenommen. Bei Hochrechnungen zur Zahl der getöteten Tiere gebe es systematische Fehler, berichtet ein Team um Christian Voigt vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin.“ Der Bericht bezieht sich auf eine damals neue Studie. Ihr zufolge könnten in Deutschland jährlich mehr als 250 000 Fledermäuse durch Windräder getötet werden, wenn diese ohne Auflagen betrieben würden, schätzen die Forscher. Bisherige Schätzungen, wie viele Fledermäuse im Jahr umkommen, differierten stark. Genannt würden Zahlen von unter 100 000 bis zu über 400 000.  Mehr als 70 Prozent der getöteten Fledermäuse in Deutschland seien nur auf der Durchreise: „Große Flugrouten der Tiere kreuzen Deutschland.“

Die Betriebszeiten der Windstromanlagen den Fledermausflügen anpassen?

Aber Fledermäuse kommen anders um als Vögel: „Wegen großer Luftdruckänderungen an den   Rotorblättern erleiden Fledermäuse in der Nähe eines Windrads ein sogenanntes Barotrauma, bei    dem innere Organe zerreißen. Bisher hätten Forscher in ihren Analysen nur die Tiere berücksichtigt, die unmittelbar an Windrädern tot gefunden wurden … Bei einem leichten Barotrauma können Fledermäuse aber noch Minuten oder sogar Stunden weiterfliegen, bevor sie verenden. vermutlich erfülle nur ein Bruchteil der aktuell rund 24 000 Windkraftanlagen in Deutschland die  Auflagen zum Schutz der fliegenden Säugetiere, teilte der IZW-Forscher mit. Dazu gehört unter  anderem, dass die Betriebszeiten der Windräder an den Fledermausflug angepasst werden.“ Der ganze Beitrag hier. Eine solche Auflage aber bedeutet: Wenn Windkraftanlagen Strom also nicht nur bei Windstille oder Schwachwind nicht liefern  können, sondern auch dann nicht, wenn die Fledermäuse fliegen, wird der Windstrom noch zusätzlich  unzuverlässig. Auch dies zeigt, wie untauglich Windstrom für eine Industrienation ist. Aber die soll ja nach allem, was an verrückten Plänen zu lesen ist, schleichend ruiniert werden.

Das Mitleiden für den überfahrenen Wolf

Apropos Wolf. In der gleichen Ausgabe vom 12. April (Seite 25) berichtet die Wilhelmshavener Zeitung auch von einem überfahrenen Wolf. Samt Foto vom Tier räumt die Redaktion diesem Bericht einen dreimal so großen Platz ein wie dem von den massakrierten Vögeln. Der Tod eines einzelnen Tieres durch ein Auto scheint als bewegender wahrgenommen zu werden als das behördlich genehmigte Umbringen Zigtausender Vögel. In den sozialen Netzwerken, so liest man in dem Bericht, sei das Bedauern gleich nach Bekanntgabe der Todesnachricht groß gewesen. Viele Leser hätten für das Tier Partei ergriffen und ihr Bedauern ausgesprochen. Man fragt sich: Wo bleibt das Bedauern der sozialen Netzwerke und der Leser für die massakrierten Vögel?

Wo bleibt das Mitleiden für die Vögel?

Möglicherweise liegt die unterschiedliche Haltung daran, dass die Zeitung auch den qualvollen Tod des Wolfes nach dessen Kollision mit dem Auto geschildert hatte: „Die Verletzungen, die sich das Tier dabei zuzog, waren immens. Trotzdem dauerte der Todeskampf knapp eine Stunde. Autofahrer – laut Polizei ein 53 Jahre alter Mann aus Großenkneten –, Jagdpächter und Polizei mussten tatenlos dabei zusehen. ‚Sie hätten sich strafbar gemacht, hätten sie das Tier erschossen’, erläuterte Maren Fokken von der zuständigen Polizei-Pressestelle auf Nachfrage und verwies auf die strengen Bestimmungen, um einen Wolf erlegen zu dürfen. Als der Arzt des Veterinäramtes eintraf, verendete das Tier.“ Wer schildert das qualvolle Verenden der Vögel, damit sie wenigstens die gleiche Zuwendung erfahren?

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*) Matthias Freude, damals Leiter des Landesumweltamtes Brandenburg.