Oft werden dabei ordnungsrechtliche Grundsätze missachtet, um einem höheren Ziel, z.B. nämlich dem (vermeintlichen) Klimaschutz gerecht zu werden.
Dabei beleuchtet er aus eigenem Erleben, wie die ursprünglichen Grundsätze der Europäischen Union, nämlich den der beschränkten Einzelermächtigung und dem Grundsatz der Subsidiarität immer wieder und heutzutage von der Kommission fast automatisch und ohne dafür sanktioniert zu werden, unterlaufen werden.

Mit dem Grundsatz der beschränkten Einzelermächtigung ist gemeint, dass die Kommission nur im Auftrag der Einzelstaaten, repräsentiert durch den Europäischen Rat tätig werden darf. Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass alles was besser von den Einzelstaaten bearbeitet werden kann,, auch dort bearbeitet werden muss. Beispielhaft wird dazu die Geschichte des Emission Trading Systems (ETS) erzählt. Die Einpreisung der (vermeintlichen) Kosten der CO2 Emissionen durch die Festlegung eines Preises und eines Handelssytems für alle Aktionen innerhalb der EU. Dank des Initiativmonopols, dass sich die Kommission defacto angeeignet hat, versucht sie nun und immer mehr auf allen politisch für sie interessanten Felder beherrschend tätig zu werden. Beim ETS diskriminiert man die Energieversorger und Verbraucher durch künstlich erhobene Kosten -ohne jede weitere Begründung für den nur postulierten Zusammenhang zwischen CO2 Emissionen und einer Erwärmung des Klimas zu liefern oder auch nur zu versuchen. Dabei wird der Wettbewerb dem die Kommission verpflichtet ist auf diesem Feld reduziert.

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