Diese Frage konnte ich dem Niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) stellen. Die Antwort: Sein Ministerium würde eher die „Erkenntnisse“ von IPPNW zugrunde legen. 

Diese Organisation (International Physicians for the Prevention of Nuclear War) steht nicht in der Tradition von nunmehr über 100 Jahren strahlenbiologischer Forschung. Zur Zeit rechnen wir nicht mit einem Atomkrieg, daher könnte sich diese Organisation eigentlich auflösen. Aber was würde dann die Führungsgruppe tun, falls es wirklich Ärzte sind? Sich um ihre Patienten kümmern? Offenbar macht das nicht so viel Freude, daher hat man sich andere Ziele gesucht, mit denen man Angst verbreiten und Geld einsammeln kann. Auf der Internetseite von IPPNW kommt groß die Aufforderung „Jetzt spenden“. 

Nun wird IPPNW nicht nur von grünen Politikern ernst genommen, sondern auch vom Deutschen Ärzteblatt (Jg. 113, Juni 2016, S. Anhang 2). IPPNW durfte dort einen Artikel über Tschernobyl veröffentlichen. Erst Monate später, in der Septemberausgabe, wurde in einem Leserbrief der Strahlenschutzkommission (SSK) den schlimmsten Unwahrheiten widersprochen (Anhang 2).

Rentner wie ich verbinden mit ihrer Aufklärungsarbeit keine wirtschaftlichen Interessen. Aber sonst muss man immer fragen: Geht es um Geld? Bei der SSK ist das so. Zwar stellt sie eine durch und durch seriöse Einrichtung dar, aber sie vertritt die berufsmäßigen Strahlenschutzbeauftragten. Deren Existenzgrundlage ist das ALARA-Prinzip, as low as reasonably achievable. Jede Strahlenexposition muss danach nicht nur unterhalb der Grenzwerte liegen, sondern so niedrig wie möglich sein. Jedoch wurden unterhalb einer akuten Strahlendosis von 250 Millisievert (mSv) noch nie ehrlich Wirkungen auf die Gesundheit beobachtet. Daher fordert u.a. Norbert Rempe, Geologe und Strahlenexperte aus Carlsbad, New Mexico, USA: Um Strahlenexpositionen unterhalb von 250 mSv sollte sich keine Behörde kümmern. 

Das würde viele Strahlenschutzbeauftragte arbeitslos machen. Daher erkennt die SSK nicht an, dass kleine Strahlenexpositionen auch eine positive Wirkung auf die Gesundheit haben könnten. Auch bleibt sie bei der Vorstellung, kleinste Expositionen wären möglicherweise schädlich, allerdings nur als vorsichtige Annahme, nicht wie bei „Alternativen“ als Dogma. 

Die SSK hält die LNT-Hypothese (linear no threshold) zumindest in nicht zu niedrigen Dosisbereichen für eine brauchbare Arbeitsgrundlage. Daraus folgt dann das Konzept der Kollektivdosis. Halbiert man die Dosis, halbiert man auch die Wirkung. Sind aber 2 Personen jeweils der halben Dosis ausgesetzt, dann ist die Wirkung wieder die ganze. 

Ist ein Strahlenschutzexperte nicht mehr berufstätig, dann kann er es sich erlauben, obige Vorstellung in Zweifel zu ziehen. Herr Dr. Lutz Niemann hat die Absurdität der Kollektivdosis sehr eindrucksvoll am Beispiel von Alkohol dargestellt. Der ist nicht nur direkt gefährlich, sondern gilt auch als krebserregend. Bei halben Dosen sieht das so aus: Einer trinkt einen Liter Schnaps und stirbt. 2 Leute teilen sich die Flasche, einer stirbt, einer überlebt. 50 Leute trinken je ein Glas mit 20 ml, zusammen also wieder 1 Liter, einer stirbt, 49 überleben. 

So werden die Todesfälle von Tschernobyl berechnet! Welche Namen stehen denn auf den Grabsteinen? Die SSK tut sich schwer, aus den erwähnten Gründen die Berechnung von Toten ganz abzulehnen. Wir aber sollten es tun. Beschränkt man sich auf nachgewiesene Fälle, sieht es so aus: Viele Arbeiter sind strahlenkrank geworden und 47 davon sind gestorben. Außerdem gab es 9 Todesfälle bei Kindern infolge von Schilddrüsenkrebs. Alles andere sind berechnete Tote. Zwar soll es nach einem Bericht der Weißrussischen Regierung unter den „Liquidatoren“ mehr Leukämiefälle als normal geben; trotzdem wäre deren gesamte Sterblichkeit nicht höher als bei nicht betroffener Bevölkerung. 

Kurz gesagt, die offiziellen Statistiken lassen keine strahlenbedingt höhere Sterblichkeit erkennen. Nach den sehr genau ermittelten Dosiswerten wäre alles andere auch nicht im Einklang mit den Ergebnissen von nunmehr über 100 Jahren strahlenbiologischer Forschung.

Bisher sind LNT, ALARA und Kollektivdosis Grundlagen für die Strahlenschutzgesetz-gebung. Wissenschaftler in den USA wollen, dass dies abgeschafft wird, und haben eine entsprechende Petition bei der zuständigen Behörde eingereicht (Nuclear Regulatory Commission, NRC). NRC hat abgelehnt, aber die Begründung ist doch interessant. Man bestreitet nicht, dass LNT die Strahlenwirkungen übertreiben könne, dass sich die Hinweise mehren, niedrige Dosen könnten gut für die Gesundheit sein, dass es keine überzeugenden epidemiologischen Studien über vermehrte Krankheiten bei erhöhter Umgebungsstrahlung gibt. 

Nur aus Vorsicht bleibt NRC bei LNT, „for the time being and subject to reconsideration as additional scientific evidence becomes available”, also nur vorläufig und mit der Bereitschaft, die Sache zu ändern, wenn es neue Erkenntnisse gibt. 

Das unterscheidet sich doch sehr von dem Unsinn der IPPNW. Was soll man tun, wenn man einem Arzt in die Hände fällt, der Mitglied bei IPPNW ist? Man kann sich von ihm ruhig eine kleine Wunde verbinden oder ein Hustenmittel verschreiben lassen. Jedoch ist zu bedenken: Er neigt dazu, sinnlose Angst zu erzeugen. Sich also kein Leiden einreden lassen, dass er dann teuer behandeln kann!

 

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