Dies betrifft vor allem: Das Allgemeinwohl, die Demokratie, die Menschenwürde und die Meinungsfreiheit, den Sozialstaat und den Rechtsstaat in seiner Grundstruktur, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Geschäftsbereichs der Windkraftprofiteure, den Rechtsstaat als Bürgerschutz und das Gewaltenteilungsprinzip bzw. den Föderalismus.

Absolut unerträgliche Wohn- und Lebensumstände der Anwohner von so genannten Windparks und Monsterwindrädern: Unerträgliche Qualen und Leiden der Windrad-Anwohner; gesundheitliche Schäden, wirtschaftliche Schäden für die Anwohner, welche nicht mehr als pure Bagatelle hinnehmbar sind. Landschafts- und Naturzerstörung in einem exzessivem, noch nie da gewesenen und nahezu irreversiblen Ausmaß. Volkswirtschaftliche Schäden durch einseitige Kaufkraftabschöpfung und Verteuerung der Produktion. Finanzierung und Erforschung von sicheren, alternativen und auf dem neusten Stand der Technik befindlichen alternativen Stromversorgungsmöglichkeiten. Dieser Gesichtspunkt blieb mindestens über 15 Jahre auf der Strecke. Eine Orientierung am Allgemeinwohlinteresse sieht jedenfalls völlig anders aus. Erst recht können viele auch nicht die Gefahren für unsere freiheitliche Demokratie und den Rechtsstaat erkennen, wenn das Profitstreben einzelner zum Allgemeinwohl erklärt wird. Damit ist auch das Niederlassungsrecht eingeschränkt und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in erheblichem Ausmaß verletzt. Außerdem wird durch die EEG-Umlage und deren Modalitäten und das konkrete Verhalten der Windkraftprofiteure das Menschenrecht auf die Möglichkeit zur Führung eines menschenwürdigen Lebens eklatant in Frage gestellt.

Meinungsfreiheit: Wenn die Medien ihrer Kontrollfunktion nicht mehr nachkommen und sich zu einem Propagandainstrument der Windkraftlobby umfunktionieren lassen, wenn der Staatsbürger Angst hat, seine freie Meinung zu äußern, sind hier zwei wichtige Grundrechte in Frage gestellt.

Ganze Landstriche unter der Knute der Windkraftgeschäftemacher, Korruption und Rechtsbeugung durch Bürgermeister und Gemeinderäte einerseits, Bürgermeister und Kommunalparlamentsvertreter, die andererseits dem massiven Auftreten der Vertreter der Windkraftprofiteure hilflos ausgeliefert sind, eine Lobbyarbeit in den regionalen und bundesweiten Parlamenten, die es so in diesem Ausmaß in der BRD bisher noch nicht gab:  Alle diese angeführten Gesichtspunkte schränken den Rechtsstaat grundstrukturell ein oder stellen ihn damit gänzlich in Frage.

Die meisten Geschäftspraktiken der Windkraftprofiteure sind hinterfragen: Seriöse und einigermaßen an ethischen Grundwerten orientierte Geschäftspraktiken sehen jedenfalls anders aus.

Die Undurchschaubarkeit der gesetzlichen Bestimmungen, die es "normalen" Bürgern unmöglich macht gerichtlich Erfolge zu erzielen, wertlose Gutachten, die von den Windkraftprofiteuren selber in Auftrag gegeben und bezahlt werden, stellen den Rechtsstaat in seiner Grundfunktion als Bürgerschutz in Frage.

Es war innerhalb des fünfzehnjährigem exzessivem Ausbaus der Windkraft immer wieder festzustellen, dass zwar einerseits viele Landratsämter mit Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegenüber "renitenten" Gemeinden schnell bei der Hand waren, andererseits aber diese Landratsämter im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren selber recht lasch bei der Überprüfung von Genehmigungsvoraussetzungen agierten.

So kann es nicht weiter gehen, wenn Menschenrechte, die Freiheit, die Demokratie, der Rechtsstaat und das Gewaltenteilungsprinzip verletzt bzw. in Frage gestellt werden und gefährdet sind durch den mittlerweile eingetretenen Wildwuchs an Macht, Arroganz und Einflussmöglichkeiten auf Seiten der Windkraftprofiteure.

Wenn aber die Zielsetzung so weit auseinanderklafft zur praktischen Umsetzung: pures Chaos – Wildweststrukturen – und ein möglicher Erfolg überhaupt nicht, auch nur ansatzweise, absehbar ist, aber andererseits derart hohe Opfer/Kosten verursachen und wichtige Verfassungsprinzipien in Frage gestellt werden, dann ist dieses Vorhaben "Energiewende" in seiner praktischen Durchführung nicht nur fragwürdig, sondern auch verwerflich … und letztlich – staatsschädigend.

Die unermessliche Gier der Windkraftgeschäftemacher erschüttert jedenfalls, unsere Wirtschaft, unsere Gesellschaft und unseren Staat in seinen verfassungsmäßigen Grundfesten.

Dies ist eine Textzusammenfassung. Der vollständige Text kann gelesen werden unter: goo.gl/9fl50H

image_pdfBeitrag als PDF speichernimage_printBeitrag drucken