Das aktuelle McKinsey-Gutachten zu den Auswirkungen der Energiewende bescheinigt der Bundesregierung durch die Bank verheerende Noten: Beispielsweise hinkt Angela Merkel beim Punkt Versorgungssicherheit ebenso "hoffnungslos" hinter den selbst gesteckten Zielen hinterher wie bei dem Punkt gesicherte Reserve-Marge. Besonders bitter dürfte für Wolfgang Schäuble, Peter Altmaier & Co. sein, dass auch beim Punkt Wirtschaftlichkeit die "Zielerreichung unrealistisch" ist.



Nach Recherchen des Düsseldorfer Branchenbriefverlages `markt intern` hat das Gutachten einen entscheidenden Aspekt nicht berücksichtigt: Das Steueraufkommen. Bisher kamen die Steuerschätzer zu dem Ergebnis, dass der Staat als dicker Gewinner aus der Energiewendepolitik herauskommt.

 Diese Einschätzung ist seit dieser Woche allerdings Makulatur:

Denn bei der für Wettbewerbsrecht zuständigen EU-Kommissarin laufen derzeit zwei Prüfungsverfahren. Zum einen prüft Antoine Colombani die rechtliche Zulässigkeit des über das Erneuerbare-Energien-Gesetz/(EEG) zugesicherten Tarifs für die Produzenten von Wind- und Sonnenenergie.

Das EEG enthält eine Preiszusage für den Ökostrom, der deutlich über dem tatsächlichen Börsenpreis für Strom liegt und als Anreiz zur Photovoltaik- und Windenergie-Produktion gedacht ist.

 Weiterhin prüft die EU-Wettbewerbskommissarin, ob die im EEG normierte Ausnahmeregelung für sogenannte energieintensive Unternehmen rechtlich zulässig ist. Diese Ausnahme von der Zahlungsverpflichtung der EEG-Umlage könnte als illegale staatliche Befreiung für die begünstigten Großkonzerne gewertet werden. Statt derzeit 3,5 Cent pro Kilowattstunde zahlen diese Unternehmen lediglich eine EEG-Umlage zwischen 0,05 und 0,4 Ct/KWh. `markt intern` hat errechnet, dass die Ersparnis allein bei der EEG-Umlage für 2012 bei 300 Millionen Euro liegt. Die Zusage aus dem EEG für die Ökostrom-Produzenten, die 20 Jahre lang eine feste Vergütung bekommen, summiert sich derzeit auf 200 Milliarden Euro. Wobei jeder weitere Ausbau von Solar- und Windenergie diese Summe weiter erhöht.



Die Auskunft der EU-Wettbewerbshüter über die Prüfung der Wettbewerbswidrigkeit wird nach Einschätzung von `markt intern` dazu führen, dass sowohl die vom EEG begünstigten energieintensiven Unternehmen als auch die Produzenten von Solar- und Windenergie Rückstellungen in ihrer Bilanz in Milliardenhöhe einstellen müssen und damit ihre Steuerschuld in entsprechender Größenordnung minimieren können. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind Rückstellungen dann möglich, wenn ein Ereignis mit "hinreichender Wahrscheinlichkeit" eintrifft.






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