In Zukunft darf sich der Betreiber Tennet seine Kosten per "Haftungsumlage" von den Verbrauchern zurückholen, wenn das Unternehmen die Windparkbetreiber entschädigen muss, weil die Anlagen verspätet ans Netz gehen. Selbst zahlen muss das Unternehmen nur bei vorsätzlichen Verzögerungen und anteilig bei grober Fahrlässigkeit. Auf entsprechende Eckpunkte haben sich Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Umweltminister Peter Altmaier (CDU) am Montag verständigt.

Das Haftungsrisiko schätzt die Regierung auf mehr als 1 Mrd. Euro…

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