Seit dem 1. Januar 2011 müssen Fluggesellschaften eine Steuer für Passagiere entrichten, die ihren Flug auf deutschen Flughäfen beginnen. Der deutsche Gesetzgeber belastet mit der LuftVSt willkürlich Mobilität und schadet somit dem Standort Deutschland. Die Luftverkehrswirtschaft, die ohnehin ihre Infrastruktur‐ und Betriebskosten selbst trägt, wird seitdem doppelt zur Kasse gebeten. Den Fluggesellschaften werden somit wichtige Finanzressourcen entzogen, die sonst für weitere Investitionen in leiseres und effizienteres – d.h. Kerosin sparendes – Fluggerät zur Verfügung stünden. Der nationale Alleingang bei der Luftverkehrsteuer führt überdies zu vielfältigen Wettbewerbsverzerrungen, die Unternehmen der deutschen Luftverkehrswirtschaft nachhaltig schwächen.
Lesen Sie die ganze PM des BDL dazu hier
Ganz auf Parteilinie sind natürlich die üblichen Verhinderer jeglicher modernen Mobilität – mit Ausnahme der eigenen, versteht sich – und Befürworter einer Gartenlaubenwirtschaft frei nach Hedwig Courts-Mahler. Lesen Sie was sich die "Klimaretter" dazu ausgedacht haben.
Aber wir greifen die bestechende BDL-Logik gern auf.
Erstens bedeutet sie: Die Bundesregierung hat offenbar ein Lenkungsinstrument entwickelt, das fünf Millionen Menschen auf klimafreundlichere Verkehrsmittel umgeleitet hat – wir gratulieren!
Zweitens funktioniert es leider nicht so gut, dass es den klimaschädlichen Wahnsinn am Himmel vom weiteren Wachsen abhält. Es flogen ja trotz Steuer fast zehn Millionen mehr Passagiere als 2010, die Flugbranche hätte sogar gern 15 Millionen mehr gehabt. Die Luftverkehrssteuer muss also
drittens deutlich erhöht werden, um noch besser in Richtung klimafreundliche Mobilität zu steuern. Gelegenheit zur Korrektur hat die Bundesregierung, will sie doch bis 30. Juni einen Evaluationsbericht zur Steuer vorlegen.
Alle weiteren Details der Klimaretter hier

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