Grundlagen der deutschen Klimapolitik

Die Klimapolitik in Deutschland und in anderen europäischen Ländern geht von der Annahme des Weltklimarates der UNO  (Intergovernmental Panel on Climate Change/IPCC) und der ihm zuarbeitenden Wissenschaftler aus, wonach der Anstieg der Erwärmung der Erdatmosphäre durch die Menschheit verursacht würde; hervor- ge­rufen durch eine mit Beginn des Industriezeitalters einsetzende vermehrte Abgabe von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2), Methan  (CH4) oder Lachgas (N2O). Nach Auffassung dieser Wissenschaftler absorbieren diese Treibhausgase einen Teil des auf die Erde fallenden Sonnenlichts, das als infrarote Wärmestrahlung ins Weltall reflektiert wird, und dabei die Atmosphäre aufheizt,  wie in einem mit Glas isolierten Treibhaus.  Dabei sollen die Kohlendioxydmolekühle mit einem Anteil von nur 0,04% am Gesamtvolumen der Luft einen überproportional großen Beitrag ­leisten.  In der Klimaforschung und der öffentlichen Diskussion nehmen sie deshalb eine hervor- ragende Rolle ein. Ausgangspunkt der Diskussion ist, dass die  durch­schnittliche Tem­peratur, die nach der Annahme des Weltklimarates im vorindustriel­len Zeitalter bei 13,5°C lag, auf heute etwa 14,5°C gestiegen ist. Es handelt sich hier­bei um einen Mittelwert, der Polkappen und Tropen, Winter und Sommer, Tag und Nacht ein-schließt. Die derzeit diskutierte Frage ist, wie stark der  Temperaturanstieg künftig ausfallen und welche Konsequenzen das für das Leben auf der Erde haben wird. Die britische Regierung hat vor einigen Jahren eine Kommission unter der Lei­tung des ehemaligen Chefökonomen der Weltbank, Nikolaus Stern, mit dem Ziel einge­setzt, diese Frage zu beantworten. Da der Anstieg der Treibhausgase in Zu­kunft von ver­schiedenen Bedingungen, etwa der Bevölkerungsentwicklung und dem Wirtschafts­wachstum abhängt, hat die Stern-Kommission alternative Szenarien für die weitere Entwicklung des Weltklimas  berechnet. Nach dem günstigsten Szena­rium wird die Erderwärmung in diesem Jahrhundert gegenüber der vorindustriellen Zeit um etwa 3°C. steigen, nach dem ungünstigsten Szenarium wird sie 6°C betra­gen.

Die Folgen dieser Entwicklung beschreiben die vom menschlichen Einfluss auf das Klima überzeugten Wissenschaftler wie folgt: Savannen und Wüsten würden sich ausbreiten und der gesamte Mittelmeerraum, Westafrika, Länder wie Mexiko, Austra­lien und Kalifornien von Dürre heimgesucht. Der Meeresspiegel soll  erheblich stei­gen, weil Gletscher über den Landmassen schmelzen. Dieser Anstieg bedrohe Teile von Bangladesch, aber auch Küstenge­biete in Norddeutschland, Frankreich und insbe­sondere Holland, das schon heute unter dem Meeresspiegel liegt und nur durch seine Deiche geschützt wird. Mit dem Temperaturanstieg zwischen den Regionen, insbesondere zwischen Land und Meer, vergrößerten sich die Temperaturunter­schiede mit der Folge, dass die Luftbewegun­gen  heftiger würden und Hurrikans zu­nehmend schwere Schäden anrichteten. Die rasant steigende Zahl der Erdbevölke­rung verschärfe diese Folgen des Klimawan­dels. Nach dem letzten Weltbevölke­rungsbericht der UNO sei damit zu rechnen, dass die Zahl der Menschen auf unserm Planeten von 6,75 Mrd. im Jahr 2008 auf 9,2 Mrd in 2050 steige. Die von Dürre und Hochwasser bedrohten Menschen müssten ihre Heimat verlassen und sich neue Le­bensräume suchen, die bei der wachsenden Erdbe­völkerung nur noch in begrenzter Zahl zur Verfügung stünden. Kriege und ethni­sche Konflikte könnten die Folgen einer solchen Entwicklung sein  (2).

Zielvorgaben zum Schutz des Klimas

Die internationale Politik hat zwischen 1988 und 1997 auf einer Vielzahl von Konfe­renzen diese Folgen des Klimawandels und mögliche Maßnahmen zu ihrer Abwen­dung diskutiert, ohne dabei verbindlich festzulegen, in welchem Ausmaß die Emissio­nen verringert werden sollten. Das änderte sich mit dem 1997 in der japanischen Stadt Kioto geschlossenen Vertrag. Von den 181 den Kioto-Vertrag unterzeichnen­den Staaten wurden allerdings nur für 52 und damit für 30% des weltweiten CO2-Aus­stoßes bindende Reduktionsziele vereinbart. Zu diesen zählten u.a. 15 Staaten, die zum damaligen Zeitpunkt der EU angehörten, außerdem Russland, Kanada, Ja­pan, die Ukraine, Norwegen und Neuseeland.

Länder wie China und Indien mit einem Anteil von über 30% am weltweiten CO2-Aus­stoß unterzeichneten und ratifizierten zwar den Vertrag, sind aber von einem Emissi­onsabbau vorerst mit der Begründung freigestellt worden,  ihnen nicht die Chance einer raschen wirtschaftlichen Entwicklung zu nehmen. Die USA mit 22% der CO2-Emissionen unterschrieben den Vertrag, das Repräsentantenhaus setzte jedoch die Ratifikation aus.

Der Kioto-Vertrag sieht vor, dass die Treibhausemissionen in der Zeit von 2008 bis 2012 gegenüber dem Basisjahr 1990 um durchschnittlich 5,2% gesenkt werden sol­len. Dieses Reduktionsziel bezieht sich auf alle Wirtschafts- und Lebensbereiche, die Treibhausgase emittieren, wie z. B. Industrie, Verkehr, Landwirtschaft oder Privathaus­halte.

Der Kioto-Vertrag legt spezifische prozentuale Reduktionsziele für die einzelnen Länder fest. Die EU verpflichtete sich mit ihren damaligen 15 Mitgliedern auf ein kollek­tives Reduktionsziel von 8%. Die einzelnen Staaten wurden zu Erreichung die­ses Gesamtziels bei ihren Verpflichtungen zum Emissionsabbau unterschiedlich be­lastet. Deutschland und Dänemark müssen ihre CO2-Emissionen um 21% senken. Frankreich braucht dagegen nichts an CO2-Emissionen abzubauen.  Das ist deshalb nicht so ungerecht, wie es auf den ersten Blick aussieht, weil Frankreich wegen sei­nes Stroms aus Kernkraftwerken einen wesentlich geringeren CO2Ausstoß als Deutschland hat. 2006 lagen die französischen CO2-Emissionen bei 6,4 Tonnen und die deutschen bei 10,7 Tonnen pro Einwohner. Bei Verminderung der deutschen CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 21% liegt der deutsche Wert mit 9,9 Tonnen pro Einwohner immer noch deutlich über dem der Franzosen. Deutschland hat die­ses Reduktionsziel  2009/2010 erreicht. Der Grund hierfür war und ist u. a. die Stillle­gung maroder, stark emittierender Betriebe in der ehemaligen DDR (3).

2007 empfahl die EU-Kommission dem Rat der EU, Maßnahmen zu ergreifen, die den Temperaturanstieg weltweit auf 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau be­schränken. Daraufhin beschloss der Europäische Rat, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 um 20% zu reduzieren und den Einsatz der regene­rativen Energien auf 20% des gesamten Energieverbrauchs zu erhöhen. Diese Ziele wurden unter der Kurzformel 20-20-20 bekannt. Das System umfasst den Kohlendi­oxydausstoß  von 12000 Anlagen in 30 europäischen Ländern (27 Staaten, die zu diesem Zeitpunkt der EU angehörten, plus Liechtenstein, Island und Norwegen). Deutschland hatte sich zu diesem Zeitpunkt das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40% zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Strom­produktion auf 30% zu erhöhen. Die völkerrechtlich verbindlichen  Regelungen für den Klimaschutz in der Kioto-Vereinbarung gelten bis 2012. Für die Zeit danach soll­ten weitere verbindliche Klimaschutzziele auf Nachfolgekonferenzen beschlossen werden. Dies war auch der wesentliche Inhalt der Empfehlungen der Konferenz von Bali 2007 für die Klimakonferenz in Kopenhagen 2009. Dazu kam es jedoch nicht. In Kopenhagen gelang es weder eine völkerrechtlich verbindliche Nachfolgereglung für die Kioto-Vereinbarung zu verabschieden noch das oft im Vorfeld der Konferenz ge­nannte Ziel einer Selbstverpflichtung der Staaten zur Halbierung des globalen Koh­lendioxidausstoßes bis zum Jahr 2050 zu vereinbaren. Das zentrale Abschlussdoku­ment ist rechtlich nicht bindend. Es enthält als Minimalkonsens zwar erstmals das Ziel, den Anstieg der Erderwärmung auf 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Ni­veau zu begrenzen, lässt aber offen, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Auf dem Klimagipfel im mexikanischen Cancun, der im Dezember 2010 stattfand, wurden eben­falls keine Nachfolgeabkommen für die im Jahr 2012 endende Kioto-Vereinba­rung mit verbindlichen Einsparzielen verabschiedet. Es wurden lediglich Grundlagen für eine Kioto-Nachfolge vereinbart. Diese richten sich im Wesentlichen an die Indust­riestaaten, die sich schon in der Kioto-Vereinbarung zur Rückführung von Treib­hausgasen verpflichtet hatten. Ausgenommen bleiben nach wie vor die USA sowie China und Indien mit einem weltweiten Anteil von ca. 50% am gesamten CO2-Ausstoß.  Verbindliche Absichtserklärungen gibt es also nur in dem Kioto-Abkommen und auch nur für einen Teil der Industriestaaten. In diesem Zusammenhang interes-siert natürlich die Frage, ob diese Zielvorgaben umgesetzt wurden?

Umsetzung der Zielvorgaben

Während Deutschland und die osteuropäischen Staaten ihre Reduktionsziele er­reichten bzw. sich ihnen nähern, bleiben andere Industriestaaten in der EU weit hin­ter diesen zurück. Spanien, das nach der innerhalb der EU vereinbarten Lastenver-tei­lung für die  Umsetzung der in Kioto beschlossenen Zielvorgaben seine Emissio-nen noch um 15% steigern kann, erhöhte diese um 57%. In Portugal beträgt der An­stieg 48,3%. Österreich verzeichnet statt einer nach der Kioto- Vereinbarung vorgese­hen Rückführung um 13% eine Zunahme von 24,5%. Island erhöhte seine Emissionen um 45,4% und Italien um 12,2%,  statt sie um 6,5% zu senken (4).  Zwar gibt es in der EU ein Komitee zur Überwachung der einzelnen Staaten bei ihren Be­mühungen zur Reduktion der Treibhausgase. Dieses Komitee kann auch Verstöße mit Sanktionen ahnden. Es muss jedoch bezweifelt werden, dass die Drohung hiermit im Hinblick auf die nach 2012 zu erstellende Kioto-Bilanz  die gegen die Zielvorga­ben verstoßenden Staaten besonders beeindruckt,  denn auch sie entsenden ihre Vertreter in das Komitee , und mit deren Hilfe lassen sich Strafmaßnahmen verhin­dern. Der Grund für diese negative Entwicklung liegt in dem Umstand, dass noch kein umfassendes System der Kontrolle in Europa zur  Einhaltung der Reduktions­ziele z. B. in den Bereichen Privathaushalte, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft existiert.

Der Handel mit Zertifikaten

Die EU hat mit der Ausgabe und dem Handel von und mit Zertifikaten, die zur Luftver­schmutzung berechtigen, einen Weg beschritten,  der zur wirksamen Begren­zung und Kontrolle der Treibhausgase führen soll. Diesem Konzept liegt die Idee zu Grunde, knappe Umweltgüter mit einem Preis zu versehen und damit den Unterneh­men einen Anreiz zu geben, sparsam mit ihnen umzugehen. Die EU legt diesem Kon­zept folgend für ihre Mitgliedsstaaten eine Obergrenze für Luftverschmutzungen fest, bis zu der die Atmosphäre kostenlos belastet werden darf. Wird diese Grenze überschritten, muss das Unternehmen Zertifikate für die zusätzliche Belastung der Atmosphäre erwerben. Damit werden die Treibhausemissionen zu einem Produkt, das an speziellen Börsen wie z. B. in Leipzig, Amsterdam und London gekauft wer­den muss. Diese Ausgaben belasten die Produktionskosten und der Wettbewerb zwingt – so  die weitere Überlegung – die Unternehmen durch emissionsmindernde Maßnahmen den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Die europäische Rechts­grundlage für diesen Emissionshandel ist die Emissionshandelsrichtlinie, die am 13. 10. 2003 in Kraft trat und von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umge­setzt wurde (2003/87 EG  / Amtsblatt der Europäischen Union  vom 25.10.2003). In Deutschland geschah das durch das Treibhaus- und Emissionshandelsgesetz vom 8.7.2004 (Bundesgesetzblatt  S. 1578). Das derzeitige Handelssystem erfasst aber nicht alle emittierende Lebens- und Wirtschaftsbereiche, sondern zunächst nur die Energieversorger wie Stromproduzenten und die energieintensiven Industriebran­chen. Zu letzteren zählen im wesentlichen Erdölraffinerien, Kokereien, Eisen- und Stahlwerke sowie Anlagen der Zement-, Glas-, Kalk-, Ziegel-, Keramik-, Zellstoff-  und Papierindustrie. Das Handelssystem bindet 50% des gesamten CO2-Ausstoßes und 40% der gesamten Treibhausgase der EU, wenn man andere Treibhausgase hinzurechnet. Methan und Lachgas sind hierbei allerdings noch nicht erfasst. Sie sol­len in Zukunft in das System eingebunden werden.

In Deutschland werden etwa 51% der CO2-Emissionen vom Zertifikathandel erfasst, davon entfällt der Hauptanteil mit 36%  auf die stromproduzierenden  Kraftwerke. Die Emissionen der anderen Bereiche wie Privathaushalte, Landwirtschaft und Verkehr wurden noch nicht in das Handelssystem integriert, obwohl sie Bestandteil des Kioto-Vertrages sind. Mit dem Luftverkehr soll das ab 2012  geschehen.     

Das derzeit praktizierte Handelssystem sieht vor, dass in den einzelnen Mitglieds-staa­ten nationale Pläne (Allokationspläne) erarbeitet werden. In diesen wird der EU mitgeteilt, wie viel Zertifikate die einzelnen dem Zertifikathandel unterliegen­den Berei­che erhalten sollen. Die Pläne werden von der EU geprüft und ggf. korri­giert. Auf der Basis der geprüften Pläne erhalten die Staaten die entsprechenden Zerti-fikatmengen zugeteilt. Die nationalen Regierungen verteilen  dann die Zertifikate an die beteiligten Firmen in ihrem Hoheitsgebiet. Die Verteilung erfolgte bisher weitge­hend kostenlos. Die beteiligten Unternehmen dürfen Treibhausgase nur in der Höhe emittieren, die in den ihnen zugeteilten Zertifikaten festgeschrieben ist. Erhöht sich der Ausstoß, müssen sie zusätzliche Zertifikate von anderen Unternehmen erwer­ben, emittieren sie weniger, können sie die überschüssigen Zertifikate verkau­fen. Der Wert der Zertifikate richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Bei Überschrei­tung des durch die Zertifikate gedeckten Limits drohen empfindliche Geld­strafen.

Bisher wurden von der EU zwei Handelsperioden für den Austausch der Zertifikate verbindlich  spezifiziert: die erste reichte von 2005 bis 2007, die zweite von 2008  bis 2012, und die dritte wird 2013 beginnen und 2020 enden. Die Zertifikate verfallen mit dem Ende einer Handelsperiode. In jeder Handelsperiode werden neue Zertifikate ausgegeben und die Gesamtmenge der Zertifikate neu festgelegt. Um Druck auf die Emissionsverursacher auszuüben, muss die Zahl der Zertifikate geringer sein als die prognostizierten Emissionen. Für die erste Handelsperiode wurde europaweit ein Gesamtausstoß von 2,19 Gigatonnen CO2 erlaubt. Eine Gigatonne beträgt 1 Mrd. Tonnen. Das waren 11,7% weniger als 1990 emittiert wurden. Für die zweite Handels­periode (2008 bis 2012) ließ man 2,081 Gigatonnen, also 5% weniger als in der ersten Handelsperiode zu. Innerhalb der einzelnen Handelsperioden sind die Zertifi­kate europaweit frei handelbar. In der dritten Handelsperiode kommt es bei der Vergabe der Zertifikate zu massiven Veränderungen.

Es wird keine von den Mitgliedsstaaten der EU erarbeitenden  Pläne  mehr geben, in denen der EU mitgeteilt wird, wie viel Zertifikate die einzelnen dem Zertifikathandel unterliegenden Bereiche  erhalten sollen; es gilt dann nur noch eine EU-weite Ober­grenze für CO2-Emissionen, die durch die Europäische Kommission vorgeschrieben wird. Die Obergrenze soll im Jahr 2013 nur noch 1,97 Gigatonnen CO2  betragen und bis 2020 auf 1,72 Gigatonnen oder 79%  der Emissionen des Jahres 2005 gesenkt werden. Zudem gilt ab 2013 der Zertifikathandel grundsätzlich für alle Industrieunter­nehmen mit einem jährlichem Kohlendioxidausstoß von mehr als 10.000 Tonnen und damit für 95% der EU-Mitgliedsstaaten.  Während in der ersten und zweiten Handels-pe­riode die Emissionszertifikate größtenteils gratis von der  EU-Kommission verteilt wurden, erfolgt ihre Verteilung in Zukunft verstärkt durch Kauf und Versteige­rung. Dabei kommt es zu einer Neuregelung. Die Zertifikate werden in Zukunft nicht nach den tatsächlichen Emissionen vergeben, sondern nach dem Prinzip der am bes­ten verfügbaren Technik. Das heißt: Einem Kohlekraftwerk werden die Zertifikate nicht mehr danach zugeteilt, wie viel CO2  es bisher ausgestoßen und was es danach einzu­sparen hat, sondern die kostenlose Emissionsobergrenze wird gemessen an dem Maßstab, wie hoch der CO2-Ausstoß eines effizient arbeitenden Kohlekraft­werks gleicher Größenordnung ist.

Bei anderen Handelsgütern ist Maßstab nicht wie bisher der bei der Herstellung des jeweiligen Produkts festgestellte Emissionswert und eine davon abgeleitete Ober­grenze, bis zu der kostenfrei Treibhausgase abgegeben werden können, sondern entscheidend ist jetzt der Durchschnitt des Energieverbrauchs und der Emissionen, den die effizientesten zehn Prozent der Produktionsanlagen in Europa erreichen. Danach dürfen z. B. bei der Herstellung von Zement für jedes Kilogramm nur 766 Gramm CO2  in die Atmosphäre entweichen. Bei der Produktion von Stahl liegt die­ser Wert bei 1328 Gramm, bei Aluminium bei 1514 Gramm und bei Dachziegeln bei 144 Gramm. Werden diese Werte überschritten, müssen zusätzliche Zertifikate ge­kauft oder ersteigert werden. Während es die aus Kohle und Gas elektrische Energie erzeugenden Versorgungsunternehmen am empfindlichsten trifft, kommen andere wie Kalkhersteller oder Raffineriebetreiber etwas günstiger weg. Sie erhalten einen Teil der Zertifikate gratis und müssen den Rest ersteigern (5). Ab 2020 sollen alle Zertifikate versteigert werden. Die Versteigerungserlöse fließen dem Fiskus des Lan­des zu, in dem die jeweiligen die Zertifikate ersteigernden Firmen ihren Geschäftssitz haben. Die Bundesregierung rechnet ab 2013 mit einem jährlichen Versteigerungs-ge­winn von 3  Mrd. Euro, eine Summe, die kontinuierlich steigen wird. Da die Energie­versorgung der deutschen Wirtschaft überwiegend durch Kohlekraft­werke und nicht wie in Frankreich durch Kernkraftwerken erfolgt, werden die mit der Versteige­rung der Zertifikate eintretenden Strompreiserhöhungen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche  Industrie  gegenüber ihren europäischen, amerikanischen und asiatischen Konkurrenten führen.

Die Nutzung regenerativer Energien

Parallel zur Ausgabe von Zertifikaten bemühen sich Deutschland und die europäi­schen Länder  um weitere Emissionssenkungen durch die Nutzung regenerativer Energien. In Deutschland gibt es nach dem Stand von 2010 ungefähr 300.000 Solar -und 21.600 Windkraftanlagen  (6). Die Solaranlagen erzeugen etwa 5,6 Terawatt-stun­den  Strom jährlich und decken damit 1,1% der gesamten deutschen Strompro­duktion ab, die bei ca. 580 bis 620  Terawattstunden, also 580  bis  620 Mrd. Kilowatt­stunden liegt. Die Windkraftanlagen erzeugen mit 40  Terawattstunden unge­fähr 6,6% der Gesamtmenge an Strom in Deutschland. Insgesamt lieferten 2010 alle regenerativen Energieträger 90 Terawattstunden  oder 16,6% der in Deutschland produzierten Elektrizität (7). Diesen Anteil gäbe es nicht ohne die im Erneuerbare -Energie -Gesetz (EGG) festgeschriebene massive Förderung. Das EGG zwingt die Energieversorgungsunternehmen (EVU) Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu weit höheren als den für konventionell erzeugten Strom üblichen Preisen in ihr Stromnetz aufzunehmen und an die Stromkunden weiterzuleiten. Während der Groß­handelspreis für konventionell erzeugten Strom zwischen 3 und 5 Cent pro Kilowatt­stunde (kWh) liegt, müssen die Netzbetreiber nach dem letzten vom Bundestag be­schlossenen Tarif für Strom aus Biomasse zwischen 10,23 und 7,8 Cent,  für Wind­energie an Land zur Zeit ca. 9,02 Cent und  für Windenergie auf See (Off-Shore) 13  Cent pro kWh zahlen, die demnächst auf 15 Cent aufgestockt werden sollen. Die Preise für die Einspeisung von Solarstrom betrugen zu Beginn der Förderung 50,62 Cent  (8). Sie sind im Zuge der  im EEG vorgesehenen Degression auf zur Zeit 28,74 Cent für die kWh abgesenkt worden. Die verminderten Preise für die Einspeisung gelten jedoch nur für die künftig zu errichtenden Anlagen. Die höhere Einspeise-vergü­tung der in der Vergangenheit an das Netz  angeschlossenen Anla­gen bleibt unverändert und ist für 20 Jahre garantiert. Diese Preise geben die EVU `s an ihre Stromkunden weiter.

 

Ziele und bisherige Ergebnisse

Mit dem europaweiten Zertifikathandel und der parallel dazu erfolgenden Förderung der regenerativen Energien versucht man zum einen die Menge der Emissionen zu begrenzen und zum anderen Treibhausgase erzeugende  Anlagen, wie z. B. Kohle­kraftwerke, durch erneuerbare Energiequellen  zu verdrängen. Die deutschen und europäischen Umweltpolitiker versuchen uns damit einzureden, dass das gut für das Klima sei. Ist es aber nicht. Denn diese Politiker verschweigen, dass die Nutzung regenerativer Energien nicht zur Verminderung der den europäischen Ländern in einer Handelsperiode zugeteilten Zertifikate, sondern nur zu ihrer Freisetzung und dem europaweiten Handel mit ihnen führt. Mit anderen Worten: Schließt in Deutsch­land ein Kohlekraftwerk, weil seine bisherigen Leistungen durch Windenergie ersetzt werden, dann verschwinden die für das Kohlekraftwerk erteilten Zertifikate nicht vom Markt, sondern werden verkauft, z. B. an Kohlekraftwerke oder Stahlwerke in ande­ren europäischen Ländern. Da die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland aber auch in anderen europäischen Ländern wie Dänemark eine erheb­liche Anzahl von Verschmutzungszertifikaten freisetzt, gibt es  bisher ein Überange­bot von diesen, das ihren Preis senkt. Das wiederum hat zur Folge, dass andere CO2-emittierende europäische Unternehmen diese Zertifikate kaufen und damit ihren CO2-Ausstoß erhöhen. Das heißt, die deutsche Wirtschaft erlaubt anderen  europäi­schen Unternehmen so viel zusätzliches CO2  in die Luft zu blasen wie sie selbst einspart. Sie kurbelt mit ihren Einsparungen bei den Treibhausgasen den Ausstoß der selben Menge im Rest Europas an. Warum sollen die Polen ihre Kohlekraftwerke modernisieren und mit diesen Investitionen ihren Strom verteuern, wenn sie deren erhöhten CO2-Ausstoß durch den Kauf zusätzlicher wesentlich billigerer Zertifikate legitimieren können?  Dieses in der EU im Rahmen des Kioto- Abkommens einge­führte System des Zertifikathandels neutralisiert jeden Versuch, durch veränderte Produktionsstrukturen im Bereich der erneuerbaren Energien den  CO2-Ausstoß in Europa wesentlich zu verändern.

Ziele und Ergebnisse des künftigen Zertifikathandels

Während der bisherige Zertifikathandel die deutschen  Unternehmen durch die viel­fach kostenlose Verteilung der Zertifikate nicht so stark belastete,  wird die ab 2013 geplante Verminderung der Zertifikate sowie ihre Versteigerung zu erheblichen finan­ziellen Nachteilen für die Wirtschaft und die Stromkunden in Deutschland führen. Die deutsche Kraftwerkindustrie mit ihren vielen Kohlekraftwerken wird die steigenden Zertifikatpreise an die Stromkunden weitergeben müssen mit der Folge, dass die deut­sche Wirtschaft, insbesondere die stark energieabhängigen Betriebe in massive Schwierigkeiten geraten. So müssen die Stromversorger ab 2013 sämtliche Ver-schmut­zungsrechte erwerben. Ca. 338 von 428 Millionen Tonnen CO2 wurden 2009 in Deutschland durch Kraftwerke emittiert. Allein der Essener Stromkonzern RWE gibt jährlich etwa 144 Millionen Tonnen CO2 ab und müsste nach dem derzeiti­gen Preis von etwa 15 Cent pro Tonne CO2-Zertifikate für etwa 2 Milliarden Euro erwer­ben (10). Energieintensive Industrien wie Stahl– oder Aluminiumwerke werden durch die Tatsache, dass der preistreibende  Emissionshandel nur auf Europa be­schränkt ist, gegenüber Wettbewerbern aus China oder den USA, also Ländern, die für über 40% aller weltweiten CO2–Emissionen verantwortlich sind, erheblich benachtei­ligt, was die in Deutschland vorhandenen Arbeitsplätze durch die Abwan­derung der vom Zertifikathandel besonders betroffenen Unternehmen bedroht. Die Wettbewerbs-situa­tion dieser und anderer energieabhängiger Unternehmen wird sich weiter ver­schlechtern, nachdem die derzeitige Bundesregierung und die sie tragen­den Par­teien CDU, CSU, und FDP ihre Absicht, die Laufzeit der 17 deutschen Kern­kraft­werke um durchschnittlich 12 Jahre bis 2035 zu verlängern, aufgab und unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima 8 ältere Kernkraftwerke sofort stilllegte und der Bundestag beschloss, ab 2015 die verbleiben­den 9 Kernkraftwerke schrittweise bis 2022 abzuschalten. Das gleichzeitig verkündete Ziel, den Anteil der Erneuerbaren-Energien-Träger  an der Stromversor­gung von 16,6%, insbesondere durch den  Ausbau von Windenergieanlagen, auf 35% zu erhöhen, wird den Preis für CO2-Zertifikate und damit die Kosten für den elekt­rischen Strom aus folgendem Grund in die Höhe treiben:

Deutschland verfügt über eine gesicherte installierte Kraftwerksleistung von 90 Gi­gawatt, der Kernkraft-Anteil daran beträgt ca. 20 GW.  Der höchste Leistungsbedarf etwa an kalten Wintertagen liegt bei 80 GW.  Nach der sofort erfolgten Abschaltung von 8 Kernkraftwerken fehlen 8,5 GW. Mit der weiteren Abschaltung der restlichen 9  Kernkraftwerke zwischen 2015 und 2022 geht der derzeit noch vorhandene Sicher­heitspuffer von 10 GW verloren. Da Wind und Sonne nicht in der Lage sind, Elektrizi­tät bedarfsgerecht zu liefern, benötigt Deutschland neben der alternativen Energie-ver­sorgung zusätzlich Kraftwerke zur Abdeckung der Grundlast. Außer den Kern-kraftwerken sind dazu zur Zeit nur Kohle- und Gaskraftwerke in der Lage. Des­halb befinden sich gegenwärtig konventionelle Kraftwerke mit einer Kapazität von insge­samt 10 GW im Bau, von denen 3 Kraftwerke mit Braunkohle  und 7 mit Steinkohle betrieben werden sollen. Die Leistung von weiteren 10 GW soll nach dem Willen der Politik bis 2020 durch den Bau und Betrieb zusätzlicher  Kohle- und Gas­kraftwerke sichergestellt werden (10). Diese Entwicklung wird zu vermehrten CO2-Emissionen und demzufolge zu einer steigenden Nachfrage nach CO2-Zertifikaten führen. Daraus ergeben sich zusätzliche finanzielle Belastungen der Strom­kunden in Deutschland. Ein im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI) vom Kölner Energieforschungsinstitut r2b energy consulting er­stelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die dauerhafte Abschaltung von 8 Kernkraftwerken die Strompreise bis 2018 um fast ein Drittel steigen lässt und der vorgezogene Kernenergieausstieg die Stromkunden bis 2020 mit insgesamt 33 Mrd. Euro Mehrkosten im Jahr durch höhere Preise für CO2-Zertifikate sowie teure alterna­tive Energien  belasten wird und zwar ohne die mit dem Ausbau dieser Ener­gien einhergehenden Ausgaben für neue Stromtrassen und zusätzliche Speicherka­pazitäten. Zwar plant die Bundesregierung, ab 2013 Zuschüsse in Höhe von  jährlich 500 Millionen Euro an stromintensive Unter-nehmen zur Abfederung dieser Folgen zu zahlen, angesichts der vorgenannten Belas­tungshöhe muss jedoch bezweifelt wer­den, dass eine solche Summe ausrei­chen wird, die energieintensiven Betriebe in Deutschland damit konkurrenzfähig zu erhalten und ihre Abwanderung ins Ausland zu verhindern.

Mit dem Bau neuer Kohle – und Gaskraftwerke wird das Ziel der Bundesregierung, die Kohlendioxydemissionen bis 2020 um 40% im Vergleich zu 1990 zu senken, zur Illusion. Wieweit die Bundesregierung schon jetzt von ihren Klimaschutzzielen ent­fernt ist, wird  durch den Belastungsanstieg zwischen 2009 und 2010 deutlich: die CO2-Emssionen stiegen von 920  Millionen auf 958 Millionen Tonnen. Diese Ent­wicklung wurde allein durch die boomende Konjunktur und den  dadurch bedingten erhöhten Energiebedarf verursacht (11). Die Abschaltung von 8 Kernkraftwerken und der dadurch bedingte zusätzliche Einsatz von Kohle und Gas wird die CO2-Emissio­nen zusätzlich steigern, nämlich bei den Steinkohlekraftwerken um 36 Millionen Ton­nen Kohlendioxyd und bei den Gaskraftwerken um von 18 Millionen Tonnen.

Der Zertifikathandel benachteiligt die deutsche und europäische Wirtschaft nicht nur gegenüber ihren Konkurrenten auf dem Weltmarkt, sondern ist auch völlig klima-neut­ral:  was nützt es, wenn jede Tonne CO2, die in Europa gespart wird dort in die Luft geblasen wird, wo der CO2–Ausstoß nichts kostet. In China geht zur Zeit jede Woche ein neues Kohlekraftwerk in Betrieb. 2010 erreichten die weltweiten Kohlendi­oxydemissionen mit 30,6 Mrd. Tonnen einen neuen Höchststand (12). 

Regenerative Energien als Jobmotor

An dieser Stelle hört man von den Befürwortern der Erneuerbaren  Energien, dass die Produktion der Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, neue Arbeitsplätze schafft. Das ist richtig. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) nannte 300.000 Arbeitsplätze, die in diesem Bereich  einschließlich ihrer Zuliefer-indust­rie entstanden sind. Diese Argumentation verschweigt,  dass es sich bei diesen Anlagen um eine zur Zeit noch ineffektive, nicht marktfähige Technik han­delt, die nur durch die Subvention überteuerter Einspeisevergütungen eine künstliche Nachfrage erzeugt. Ohne diese Subvention gäbe es allenfalls Arbeitsplätze in Forschungsein­richtungen. Unser Wohlstand beruht aber darauf, dass seit Jahrhunderten ineffiziente Technologien durch effiziente im Wettbewerb verdrängt werden. Wenn unsere Volks­wirtschaft heute 40 mal produktiver als die vor 200 Jahren ist, ohne dass die Zahl der Arbeitsplätze in unserer Zeit auf 1/40 der um 1800 vorhandenen Arbeitsplätze ge­sunken ist, dann liegt das an dem Mechanismus unserer Marktwirt­schaft, der bekannt­lich folgendermaßen funktioniert: In der Marktwirtschaft werden Güter herge­stellt und von Kunden gekauft. Wird eine neue Technologie eingeführt, die eine Produk­tion der gleichen Menge an Gütern jedoch mit der Hälfte der Arbeits­kräfte er­möglicht, dann gehen an dem Produktionsstandort mit der neuen Technik Arbeits­plätze verloren. Die mit der halben Anzahl an Arbeitsplätzen produzierten Gü­ter sind jedoch um die Hälfte billiger. Der Wettbewerb sorgt dafür, dass die geringe­ren Kos­ten ganz oder zu einem erheblichen Teil an die Kunden weitergegeben wer­den. Die dadurch freiwerdende Kaufkraft wird von den Kunden zum Kauf anderer Produkte verwendet, deren Produktion neue Arbeitsplätze erfordert und schafft. Als Beispiele sind Computer oder Fernsehapparate zu nennen. Hier sank der Kaufpreis, weil der Wettbewerb die Hersteller zwang, die Rationalisierungsvorteile an die Kun­den weiter­zugeben. Dieser Effekt fällt weg, wenn die Politik die Stromkunden nötigt, durch die Zahlung von Einspeisevergütungen, eine ineffiziente Technik zu fördern. Hier wird nicht durch Rationalisierungserfolge Kaufkraft frei, sondern durch die Erhö­hung des Strompreises Kaufkraft gebunden. Der Verbraucher wird ärmer und gibt weniger für andere Güter aus. In den Branchen, die diese Güter produzieren, gehen Arbeits­plätze verloren. Das heißt: Werden mehr Sonnenkollektoren statt Möbel ge­kauft, dann sind zwar mehr Menschen bei der Produktion von Sonnenkollektoren beschäf­tigt, aber dafür weniger in der Möbelindustrie (13). Prof. Dr. Carl Christian von Weizsä­cker, Ökonom am Max- Planck-Institut in Bonn, zählt die Abschöpfung von Kaufkraft zur Förderung der ineffizienten regenerativen Energieanlagen zum un­pro­duktiven Luxus einer Wohlstandsgesellschaft (14).

Das Ausmaß dieses Luxus wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass allein der Solarstrom, der nur einen Anteil von 1,1% an der gesamten Stromversorgung in Deutschland hält, den Verbrauchern vom Inkrafttreten des EGG im Jahr 2000 bis 2010   85,4 Mrd. Euro mehr gekostet hat als konventionell erzeugter (15). Der Bundes­tag hat zwar angesichts dieser Kostenexplosion den Einspeisetarif für Son­nenenergie  gesenkt, aber die Höhe der Einspeisevergütung für die bisher installier­ten Sonnenkollektoren ist 20 Jahre garantiert und dieser Bestandsschutz führt zu dem vorgenannten Ergebnis.  Bei weiterem Zubau  von Sonnenkollektoren kann nach Schätzungen von Ökonomen  die 100 Milliarden-Grenze erreicht werden. Zur Zeit wird jeder Solararbeitsplatz  mit ca. 150. 000 Euro pro Jahr subventioniert. Dabei darf nicht übersehen werden, dass hiermit auch viele Arbeitsplätze im Ausland unter­stützt und neu geschaffen werden. 48% aller in Deutschland installierten Photo-voltai­k­anlagen werden importiert, überwiegend aus China (16).

Die hohen Kosten der Sonnen- und Windenergie sind neben der Einspeisevergütung auch auf ihren zeitweise geringen Marktwert zurückzuführen. Denn es gibt einen Strommarkt, auf dem Energie wie andere Waren gehandelt wird. Der Wert richtet sich wie bei anderen Handelsgütern nach Angebot und Nachfrage. Mit erhöhter Nach­frage steigt der Preis. Besonders nachgefragt ist der Grundlaststrom, d.h. die elektrische Energie, die permanent zur Verfügung stehen muss und derzeit aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken geliefert wird. Besonders teuer ist der Spitzen­strom, der an Wochentagen morgens und abends zu bestimmten Zeiten benötigt wird, wenn alle Leute gleichzeitig ihre Mahlzeiten zubereiten oder elektrische Geräte wie Rasierapparate  und Haartrockner benutzen oder mit elektrisch betriebenen Bahnen zur Arbeit fahren oder von dort kommen. Wenig nachgefragt und minder-wer­tig ist der Strom der nachts oder an Sonn- und Feiertagen früh morgens, wenn alle schlafen, angeboten wird. Strom hat keinen feststehenden Wert, denn er wird von der stark schwankenden Nachfrage und der jeweils vorhandenen Verfügbar­keit bestimmt. Die Streuung liegt im Regelfall  zwischen 1 Cent und 18 Cent pro kWh. Wenn an einem Werktag früh  um 7 Uhr Windstille herrscht, ist die Nachfrage nach elektrischer Energie aus Kohle- oder Kernkraft-, Gas-  aber auch Windkraftwerken höher und damit teuer. Umgekehrt wissen die EVU oft nicht wohin mit dem Wind­strom, wenn alle schlafen und eine steife Brise weht. Sie müssen den Strom nach dem EGG in ihre Leitungen aufnehmen und versuchen,  ihn bei schwacher Nach­frage zu verkaufen oder bei fehlendem Bedarf anderweitig loszuwerden.

 Deshalb kommt es immer wieder vor, dass die Netzbetreiber den wertlosen Strom ganz billig anbieten, verschenken oder sogar noch Geld dafür bezahlen, um  ihn

„entsorgen“  zu können.  Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (17)   zahlen in solchen Fällen die Netzbetreiber den Kunden bei Abnahme des Stroms zwischen 199 und 230 Euro für die Megawattstunde. Rund 14 Millionen Euro erhielten danach bei den orkanartigen Böen am ersten Weihnachtstag des vorletzten Jahres professionelle Käufer und den dazu gehörenden Strom. Dieser temporäre Preisverfall ist nicht selten. Genau an 29 Tagen vom September 2009 bis 1. März 2010 mussten deutsche Netzbetreiber für die Abnahme ihrer anderweitig nicht ab­setzbaren Strommengen draufzahlen. Nachbarländer wie Österreich, die über genü­gend Pumpspeicherkraftwerke verfügen, stellen sich auf die wirren Marktverhältnisse in Deutschland ein, indem sie überschüssigen Strom von dort zu niedrigen Preisen kaufen oder sich seine Abnahme zusätzlich bezahlen lassen. Mit diesem Strom wer­den  gewaltige  Wassermengen von den Pumpspeicherkraftwerken in höher gele­gene Seen  gepumpt. Wird der  Strom bei  gestiegener Nachfrage teurer, lässt man Wasser ab und erzeugt Spitzenlaststrom, den man mit hohem Gewinn an deutsche Stromlieferanten verkauft. Von diesem marktwirtschaftlichen Irrsinn merken die Anbie­ter von Wind- und Solarstrom nichts, denn sie erhalten unabhängig von dem tatsächlichen Wert ihres Stroms die feststehenden Einspeisevergütungen. Die Mehr­kosten zwischen dem Marktwert des überflüssigen Stroms und der Einspeisevergü­tung  findet man auf den Rechnungen deutscher Stromkunden. Hierzu folgendes Bei­spiel: 2007 lag das Volumen der Einspeisevergütung  für die Windkraft, Sonnenener­gie, Biomasse, Strom aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas bei insge­samt 5,763 Mrd. Euro. Die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen dem Groß­handelspreis für Strom von 5,07 Cent pro kWh und den Einspeisevergütungen ergab, betrugen etwa 3 Mrd. Euro. Dieser Betrag erhöhte sich durch die Verluste, die dadurch entstanden, dass Wind- und Sonnenenergie bei geringer Nachfrage minder­wertigen Strom lieferten. Diese Sonderkosten lagen 2007 bei 2,5 Mrd. Euro. Im Ver­gleich zu dem konventionell erzeugten Strom wurden die deutschen Stromkunden 2007 durch die regenerativen Energien mit zusätzlichen Kosten von 5,5 Mrd. Euro belastet (18). Im Jahr 2011 betrugen die zusätzlichen Kosten für die gesamte Ökoener­gie 13 Mrd. Euro (19).

Mit der Zunahme der Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien werden die jährlichen Mehrkosten steigen. Nach dem Konzept der Bundesregierung soll der An­teil der Erneuerbaren-Energie-Träger in Deutschland bis zum Jahr 2020 von 16,6% auf 35% steigen, bis 2050 sogar auf 80%.  Die Grünen wollen nicht nur auf Kernkraft, sondern auch auf Kohlekraftwerke verzichten und die künftige Energieversorgung zu 100% aus Erneuerbaren Energien  sicherstellen. Sie berufen sich dabei auf ein  Gut­achten, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung im Mai 2010 vorlegte. Die Gutachter gehen hierin davon aus, dass der Strom aus Erneuer-ba­ren Energiequellen zu wettbewerbsfähigen Preisen geliefert werden könne – aller-dings unter der Voraussetzung, dass die Preise für Kohle, Gas, Uran und Öl erheb­lich steigen. Abgesehen davon, dass diese  Aussage auf einer spekulativen An­nahme beruht, werden sowohl die Kosten als auch der Flächenbedarf  für Wind – und Sonnenkraftanlagen die Ziele der Bundesregierung und der Grünen als unrea-lisier­bare Illusion entlarven, wie folgende Fakten zeigen:

Eine durchschnittliche Windanlage mit einer Nennleistung von einem Megawatt  er­zeugt unter unseren  Wetterbedingungen 1,75 Millionen kWh im Jahr. Um 130 Milliar­den kWh aus der Kernenergie zu ersetzen müssten über 70.000 dieser Windanlagen gebaut werden (20). Die für die Windausbeute günstige Standorte an Land lassen sich jedoch nicht vermehren. Aus diesem Grund versuchen die Betreiber ältere Anla­gen durch neue, leistungsstärkere zu ersetzen, die teilweise doppelt so hoch wie die alten sind, was zu Widerständen der Bevölkerung in den betroffenen Regionen und Schwierigkeiten bei den Genehmigungsverfahren führt. Deshalb weicht man auch zunehmend auf Meeresstandorte aus. Das Umweltbundesamt, das unter Berufung auf das Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen von einer 100%igen Versorgung künftig durch Erneuerbare Energie ausgeht, meint, dass Offshore-Wind-an­lagen mit einer installierten Leistung von 45000 MW gebaut werden könnten. Da­für wären jedoch 7500 Quadratkilometer Fläche nötig. Zieht man von der Nordsee die Flächen für das Wattenmeer, den Naturschutz, die Schifffahrtswege und andere Nutzungen ab, bleiben lediglich 3500 Quadratkilometer übrig, die bestenfalls für den Bau von Anlagen mit 20000 MW ausreichen (21).

Die Bundesregierung veranschlagt für den Ausbau der Offshore-Windanlagen bis zum Jahr 2030 Kosten von 75 Milliarden Euro, ohne allerdings die schwer kalku-lierba­ren Investitionsrisiken durch technische Probleme angemessen zu berücksich­tigen. Kostenträchtige Risiken können bei der Installation auf offener See selbstver­ständlich ein wirksamer Faktor sein. Hinzu kommen die Kosten für die Überland-leitun­gen, um den vorwiegend in Norddeutschland produzierten Windstrom  in den Süden Deutschlands zu transportieren, wo er wegen der dort stärker vertretenen Indust­rie und größeren Bevölkerungsdichte benötigt wird.

Bis 2020 müssen nach Angaben einer Studie der Deutschen-Energieagentur (Dena) 3600 km. Hochspannungstrassen zu geschätzten Kosten von 20 bis 40 Mrd. Euro gebaut werden. Da der durch Sonnen- und Windenergie erzeugte Strom unregelmä­ßig anfällt, und es häufig bei starkem Wind oder hoher Sonneneinstrahlung zu einem plötzlichen Spannungsanstieg kommt, müssen   ausgedehnte  Stromleitungsanla­gen gebaut werden, um zu verhindern, dass die Netze kollabieren. Die neuen Fernlei­tungen werden voraussichtlich das Prinzip der Hochspannungsgleichstrom-übertragung  (HGÜ) nutzen. Es  erlaubt, hohe Spannungen von über 1000 KV mit Leitungsverlusten unter 10%  über weite Strecken zu transportieren. Dazu wer­den sehr hohe Masten sowie riesige Transformatoren benötigt, und außerdem Wechsel-richter, die den Gleichstrom in den vom Verbraucher benötigten Wechsel­strom umfor­men. Zur Zeit formiert sich jedoch überall Widerstand, wo die erforderli­chen breiten Schneisen für die neuen Leitungen geschlagen werden. Er führt zu erheb­lichen Bauverzögerungen mit der Folge, dass von den 850 km. Leitungsnetzen, die die Dena in ihrer ersten Studie vor fünf Jahren als vordringlich einstufte, erst 90 km. fertiggestellt wurden.  Die Bundesregierung will zwar die Bau- und Planungszei­ten von 10 auf 4  Jahre verkürzen und die Kompetenzen der Länder in diesem Ent­schei­dungsbereich an sich ziehen, aber es bleibt aufgrund der bisherigen Erfahrun­gen mit dem Widerstandswillen der betroffenen Bevölkerung und der Abneigung der Länder, Zuständigkeiten abzugeben, sehr zweifelhaft, ob sich diese Absicht verwirkli­chen lässt. Legt man die neuen Trassen unter die Erde steigen die Kosten um ein Vielfa­ches. Hält jedoch der Netzausbau mit der Errichtung neuer Windkraftanlagen nicht Schritt, dann werden diese Investitionen in die Windenergie sinnlos, weil die Strom­netze diesen zusätzlichen Energiezufluss nicht aufnehmen können.

Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie aus Wind und Sonnenkraft sind nicht in der Lage, Strom kontinuierlich zu liefern. Abhilfe sollen Pumpspeicherwerke schaf­fen, die bei Stromüberschuss Wasser in viele hundert Meter hochgelegene Becken pumpen und bei Strombedarf wieder ablassen, um Strom zu erzeugen. Zur Zeit ste­hen bundesweit Pumpspeicherwerke mit einer installierten Gesamtleistung von 6400 Megawatt zur Verfügung. Grundsätzlich sind die in Deutschland noch vorhandenen Potentiale für den Bau neuer Pumpspeicherkraftwerke wegen seiner Topographie und der dichten Besiedlung äußerst begrenzt. Derzeit wird ein Pumpspeicherkraft­werk in Atdorf im Südschwarzwald konkret geplant.  Das Schluchseewerk hat Kosten von 700 Millionen Euro eingeplant. Die Anlage erfordert den Bau eines ‚Oberbe­ckens’ im Hochschwarzwald, wogegen die Bevölkerung massiven Widerstand leistet.

Im Hinblick auf die unzureichenden Speicherkapazitäten in Deutschland besteht u.a. die Absicht, die  in Norwegen vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, wozu für die Verbindung Norwegens mit Deutschland durch Unterseekabel 1,4 Mrd. Euro inves­tiert werden sollen. Insgesamt veranschlagt die EU-Kommission für den Ausbau der Leitungsnetze zur europaweiten Versorgung durch die Nutzung Erneuerbarer Ener­gien für die nächsten 20 Jahre Investitionen in Höhe von 400 Mrd. Euro, also 20 Mrd. Euro pro Jahr. Davon sollen 30 Mrd. Euro auf 6000 km Unterseekabel in der Nordsee und 50 Mrd. Euro auf Transportleitungen für Sonnenstrom aus den Wüsten Nordafri­kas entfallen.   

Auch durch die wachsende Energiegewinnung aus Biomasse, z.B. aus Mais und Raps etc., wird den Anstieg der Energiepreise zusätzlich verstärken. Die Bundes-regie­rung will den Anteil der Stromversorgung aus Biomasse von 4,4% auf 12% anheben. Die Verwirklichung dieses Zieles führt zu Monokulturen von Mais und Raps und beschädigt die Ökobilanz der Böden und der Landschaft durch den massiven Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln. In besondere diese zweckentfrem­dete Nutzung der Böden wird auch zu einer Verteuerung der Nahrungs­mittel führen.  Von den 12 Millionen Hektar Ackerfläche, die für die Produk­tion von Nahrungsmittel in Deutschland zur Verfügung stehen, werden heute schon 2 Millionen Hektar für den Anbau von Energiepflanzen genutzt  (22). Die weitere Vermin­derung dieser Flächen wird das Nahrungsmittelangebot am Markt weiter redu­zieren und die Preise für die Ernährung der Bevölkerung in die Höhe treiben. Dar­über hinaus ist die Umwandlung von Nahrungsmittel in Energie zumindest in dem geplanten Umfang moralisch  unvertretbar, weil schon heute etwa 1 Milliarde Men­schen auf der Welt sich nicht ausreichend ernähren können und ihre Anzahl bei dem prognostizierten Wachstum auf über 9 Milliarden steigt.

Abschließend ist festzustellen

  

1.    Die Diskussion über die Klimapolitik in Deutschland wird einseitig geführt, denn die  Politik und Medien ignorieren Wissenschaftler, die die Auffassung des Weltklimarates  ( IPCC ) von einem durch die Menschheit verursachten Klimawandel u.a. mit der Begründung bezweifeln , sich der Nachweis für die  IPCC-Thesen nur den Temperaturaufzeichnungen stütze, die 1860 beginnen. Dagegen bewiesen  ältere Aufzeichnungen, dass es auch im vorindustriellen Zeitalter stärkere und schnellere Wechsel von kälteren und wärmeren Klima­perioden gegeben habe. Im Hinblick auf die hohen Kosten der neuen Ener­giepolitik ist eine offene Diskussion über alle relevanten Fakten und kritischen Anmerkungen erforderlich , wenn man den Verdacht einer einseitigen Beein­flussung der Bevölkerung vermeiden will .

           

2.    Das Thema Klimapolitik sollte ehrlich diskutiert werden. Dazu gehört das Ein­geständnis, dass die Ausgabe und der Handel mit Zertifikaten in Europa kein wirksames Mittel zur Eindämmung der Treibhausemissionen ist, solange diese nicht weltweit zertifiziert und umfassend kontrolliert werden. Die Ergebnisse der letzten Weltklimakonferenzen lassen erkennen, dass dieses Ziel kaum zu erreichen ist. Steigen die Kohlendioxydemissionen aber weiter, ist ein auf Eu­ropa beschränkter Zertifikathandel nicht sinnvoll, denn  er führt nur zu Wett­bewerbsnachteilen für die hiervon betroffenen Länder.

3.    Vor dem Hintergrund steigender Treibhausgasemissionen und den erfolglosen     Bemühungen, sie zu stoppen, verlieren die alternativen Energieanlagen ihre Bedeutung für den Klimaschutz. Sie behalten diese nur als Ersatz für die Energiegewinnung aus solchen fossilen Ressourcen, die irgendwann er­schöpft sein werden. Dazu müssen sie in der Lage sein, Energie kontinuierlich und zu marktfähigen Preisen zu liefern. Von dieser Fähigkeit sind sie noch weit entfernt. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht man Zeit, die durch den überstürzten Ausstieg aus der Kernenergie verloren geht.

Dannenberg,  2011

Gastautor Klaus Poggendorf 

 Klaus Poggendorf war von 1978 bis 1996 Oberkreisdirektor des Landkreises Lü­chow-Dannenberg In diesem Landkreis liegt der Ort Gorleben,  der zum Symbol für die Auseinandersetzungen um die Kernenergie geworden ist. Als Chef der Kreisver­waltung hat K. Poggendorf diese Auseinandersetzungen  von Anfang an nicht nur hautnah erlebt, sondern war auch durch eine Vielzahl der von ihm zu treffenden Ent­scheidungen wie z. B. der Genehmigung oder dem Verbot von Demonstrationen in diesen Streit involviert. Er hat hierüber das Buch „Gorleben – Der Streit um die nuk­leare Entsorgung und die Zukunft einer Region“  geschrieben, das unter der ISBN- Nr. 978 – 3 – 922639 13 – 8  vom Verlag nordlanddruck GmbH Stadtkoppel 13, 21337 Lüneburg, herausgegeben wurde und zum Preis von 19,50 Euro plus Ver­sandkosten über den Autor in 29451 Dannenberg, Leipziger Straße 2 , oder über den Verlag, Telefon: 04131/8705-0, Telefax: 04131/8705–45 oder den Buchhandel er­hältlich ist .  

Literaturhinweise

(1) Prof. Dr. Friedrich- Karl Ewert: „Temperaturmessungen ab 1701 widerlegen anthropogen verursachten Klimawandel“, 25. 7. 2009 veröffentlicht in EIKE (http// www. eike-klima-energie. eu), Europäisches Institut für Klima und Energie

(2) Prof. Dr. Hans-Werner Sinn: „Das Grüne Paradoxon“. Econ-Verlag, Berlin. S 52 (3) Prof. Dr. H. W. Sinn: „Das Grüne Paradoxon“. Econ-Verlag, Berlin. S 80 / 81

(4) Prof. Dr. H. W. Sinn: „Das Grüne Paradoxon“. Econ-Verlag, Berlin. S79

(5) DER SPIEGEL vom 27. 12. 2010, Seite 62 .

(6) FOCUS vom 6. 6. 2011, Seite 90

(7) FOCUS vom 22. 6. 2011, Seite 12

(8) Prof. Dr. Manuel Frondel, Prof. Dr. Christoph M. Schmidt, Nils aus dem Moore :

„ Explodierende Kosten „ in BWK – Das Energie – Fachmagazin, herausgegeben vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Springer – Verlag, Bd. 63 (2011), Nr. 3 S. 63 .

(9) Der Spiegel vom 27. 12. 2010, Seite 62 .

(10) FOCUS vom 22. 6. 2011, Seite 12

(11) DER SPIEGEL vom 11. 6. 2011, Seite 46

(12) FOCUS vom 6. 6. 2011, Seite 90 .

(13) Prof. Dr. H. W. Sinn: „Das Grüne Paradoxon“. Econ-Verlag, Berlin. S 187

(14) Prof. Dr. Carl Christian von Weizsäcker, Interview in der Zeitschrift „ novoargumente „, Heft 99, Seite 27 .

(15) Prof. Dr. M. Frondel, Prof. Dr. C. Schmidt, Nils aus dem Moore,a. a. O.

(16) DER SPIEGEL vom 19. 4. 2010, S 86

(17) Der Spiegel vom 8. 3. 2010, S 84 .

(18) Prof. Dr. H. W. Sinn: „Das Grüne Paradoxon“. Econ-Verlag, Berlin. S 141

(19) FOCUS vom 6.6.2011S90

(20) Prof. Dr. U. Schindewolf und Dr. J. Honke „ Kernenergie „ in Bunsen – Magazin, 12 Jahrgang 1 / 2010. S 29 .

(21) Interview mit Prof. Dr. Fritz Vahrenholt veröffentlicht in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide vom 9. 10. 2010

(22) DER SPIEGEL vom 20. 9. 2010, S 88

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