Da kommt noch mehr, weil dies nur eine von den vier Strafanzeigen von David Holland ist. Diese werden beim Büro des Informationsbeauftragten bearbeitet, welches sowohl in Angelegenheiten der Informationsfreiheits-Anfragen wie auch in Umweltstreitfragen rechtlich entscheidet. Die Zuständigkeit umfasst auch andere Behörden, das Energie- und Klimawandelministerium (DECC) und den Wetterdienst.

Alle in die IPCC-Abläufe eingebundenen Behörden sind verpflichtet: "sicherzustellen, dass die Beurteilung auf der Basis einer umfassenden, objektiven, offenen und transparenten Basis erfolgt; … sicherzustellen, dass alle schriftlichen und Regierungs-Prüfbemerkungen in einem offenen Archiv aufbewahrt werden für die Dauer von mindestens 5 Jahren, und sicherzustellen, dass die die Beurteilung beaufsichtigenden Gutachter (Review Editors) einen schriftlichen Bericht vorlegen – im Einklang mit den IPCC-Regeln."

Ursprünglich hatte der Wetterdienst Hollands Ansuchen abgelehnt mit der Begründung, dass die Daten vernichtet gewesen wären – keine Arbeitsunterlagen und keine Korrespondenz sei aufbewahrt worden. Dann änderte der Wetterdienst seine Entschuldigung. Er sagte, die Daten wären nicht vernichtet – aber der Wetterdienst-Direktor für Klimatologie, John Mitchell, Träger des Ordens des Britischen Empires, der inzwischen den Wetterdienst verlassen hat, hätte seine Arbeit als Gutachter (Review Editor) für das IPCC persönlich wahrgenommen und deshalb könnte der Wetterdienst keine Auskunft über dessen Arbeit erteilen.

Als herauskam, dass der Steuerzahler Mitchells Arbeit für das IPCC bezahlt hat (der Wetterdienst hat auch seine Reisekosten getragen), wurde die Entschuldigung wieder geändert. Jetzt hieß es, dass dies nicht im öffentlichen Interesse läge.

Holland versuchte es erneut, diesmal berief er sich auf die Umweltinformations-Anfrage-Regel Nr.11 (FREEDOM OF INFORMATION ENVIRONMENTAL PROTECTION) und erwartete eine raschere Reaktion als die Ausflüchte, mit denen staatliche Behörden Informationsfreiheits-Ansuchen behandeln. Unter den Regeln für Informationsfreiheits-Ansuchen können Behörden die Antwort auf die lange Bank schieben, bis die Offenlegungsfristen verstrichen sind. Das CRU hatte die Offenlegung der Prüfungsbemerkungen der Gutachter unverblümt abgelehnt.

Der Wetterdienst hatte die Anfrage zunächst unter Berufung auf die Umweltinformations-Ansuche-Regeln verzögert, berief sich dann auf ein Schlupfloch, Regel Nr. 2(1). Dieses lautet "Die Archivierungs- und Einspeisungsverfahren, Anweisungen und Korrespondenz gelten als Verwaltungsinformationen und sind keine Umweltinformationen. 

Die University of East Anglia berief sich auf das gleiche Schlupfloch wie der Wetterdienst. Mit dem gestrigen Urteilsspruch hat der Informationsbeauftragte die University of East Anglia darauf hingewiesen, dass Regel Nr. 2(1) nicht so eng interpretiert werden darf, und dass Behörden sie so weit wie möglich auszulegen hätten. (Hier sind die Bemerkungen.)

Das belastende E-Mail-Archiv, Quellcode und Wetterstationsdaten heißt FOIA.ZIP und man glaubt, dass ein Insider es zusammengestellt hat.

Im Januar sagte der Informationsbeauftragte, dass er den Augenscheinsbeweis hätte, dass die CRU-Forscher gegen das Gesetz verstoßen hätten, indem sie wiederholt versucht hätten, den Anfragen auszuweichen und indem sie Kollegen baten, die Daten zu löschen, die Holland angefordert hatte. Dies begann 2005, lange bevor im vergangenen Jahr aus dem Rinnsal höflicher Anfragen eine Sintflut wurde. In einem Falle hat Jones sogar am Tag des Eingangs einer von Hollands Anfragen Briffa aufgefordert, Daten zu löschen.

Bemerkenswerterweise hat in der Russell-Untersuchung niemand Jones befragt, ob er irgendeine E-Mail gelöscht hätte. Der Russell-Bericht zitiert zwei der am meisten belastenden Aufforderungen zum Datenlöschen und erklärt dann: "Das scheint eine klare Anstiftung zum Löschen von E-Mails zu sein, doch wir haben keinen Beweis gesehen, dass auch nur irgendein Versuch gemacht worden wäre, Informationen zu löschen angesichts einer eingegangenen Anfrage.“

Einer aus dem Untersuchungsausschuss, Richard Horton, Redakteur der Zeitschrift Lancet, hat in einem Zeitungsartikel erklärt, dass dies die "letzte Untersuchung" wäre. Entweder er war zu schnell oder zu optimistisch. Der Abgeordnete Graham Stringer hat die Russell-Untersuchung als nicht angemessen bezeichnet und gefordert, dass das Parlament eine erneute Untersuchung eröffnen möge.

von Andrew Orlowski Originalartikel hier The Register, 8 July 2010

gefunden von Dr. Benny Peiser auf Achgut

Die Übersetzung besorgte dankenswerterweise Helmut Jäger EIKE

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