Ganz anderer Meinung ist da die kalifornische Medizinerin Nina Pierpont. In einer vor knapp zwei Jahren veröffentlichten Studie, der die medizinische Beobachtung von zehn Familien mit insgesamt 38 Personen zugrunde lag, deutet Pierpont die oben geschilderten Symptome als Hinweis auf ernste Störungen des vestibulären Organs im Innenohr, dem Gleichgewichtssinn, durch den von WKA erzeugten Infraschall. Pierpont spricht deshalb vom Windturbinen-Syndrom. Unter Infraschall versteht man weitgehend unhörbare Luftschwingungen (Druckschwankungen) mit sehr tiefen Frequenzen unter 100 Hertz (im engeren Sinn unter 20 Hertz). Solche Schwingungen werden von WKA zweifelsohne erzeugt. Das streiten nicht einmal deren Planer und Betreiber ab. Nur behaupten sie, unhörbarer Schall könne nicht schädlich sein. Sie können sich dabei sogar auf die bislang geltende Rechtsverordnung TA Lärm nach dem deutschern Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) berufen, denn diese beschäftigt sich nur mit der Messung und Begrenzung von hörbarem Lärm. Die genannten Beschwerden von WKA-Anwohnern beruhen nach Ansicht der WKA-Befürworter auf Angst und Einbildung.

Pierpont konnte demgegenüber nachweisen, dass psychisch vorbelastete Personen nicht besonders anfällig für das WKA-Syndrom sind. Besonders stark unter dem WKA-Syndrom leiden hingegen Personen, die zu Migräneanfällen und zur Reise- bzw. Seekrankheit neigen oder wegen eines Innenohrschadens bewegungssensibel sind. Nach Ansicht von Pierpont gaukelt Infraschall dem menschlichen Otolithenorgan (Vestibulärsystem) im Innenohr vor, es sei in Bewegung. Dieses Gleichgewichtssystem ist beim Menschen genauso aufgebaut wie bei allen Fischen, Amphibien und Meeressäugern. Von diesen weiß man, dass sie auf Schall-Frequenzen um 100 Hertz besonders empfindlich reagieren. Auch beim Menschen werde das Gleichgewichtssystem durch Töne von 100 Hertz, die über die Schädelknochen geleitet werden, stark angeregt, sagt Pierpont. Doch während für Schweinswale inzwischen ein akustischer Belastungswert ermittelt und in die Genehmigungsverfahren für Offshore-WKA aufgenommen wurde, warten die Menschen im Umkreis von Onshore-WKA noch immer auf eine offizielle Anerkennung ihrer Beschwerden.

Nina Pierpont grenzt übrigens das Wind-Turbine-Syndrome (WTS) ab gegenüber der Vibro-Akustischen Krankheit (Vibro-Acoustic Desease, VAD), die von den portugiesischen Arbeitsmedizinern Mariana Alves-Pereira und Nuno A. A. Castelo Branco auf dem Second International Meeting on Wind Turbine Noise im September 2007 in Lyon mit WKA in Zusammenhang gebracht wurde. WTS sei eine sensorische und neurologische Störung, die über das Vestibulärsystem vermittelt wird, während VAD auf direkte Schäden an Geweben zurückgehe, die durch sehr starken Schall niedriger Frequenz in Schwingungen versetzt werden. Typisch dafür sind Blutungen der Bronchien oder Verdickungen der Herzwand. Solche Schäden seien aber allenfalls bei längerem Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den Windrädern zu erwarten, während das WKA-Syndrom (WTS) auch bei weiter entfernten WKA-Anwohnern auftritt.

Während aber VAD als Berufskrankheit (beispielsweise für Piloten von Propellermaschinen oder Bauarbeiter mit Presslufthämmern) anerkannt ist, wird WTS bislang nur von wenigen Medizinern ernst genommen. Doch weist Nina Pierpont zu recht darauf hin, dass nachweisbare Beeinträchtigungen des Gleichgewichtssinns nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Denn unser ganzes Selbst hängt vom Gleichgewichtssinn und dem damit verbundenen räumlichen Denken ab. Wie der berühmte portugiesisch-kalifornische Hirnforscher Antonio Damasio gezeigt hat, beruht unser Gedächtnis auf Dispositionen beziehungsweise Anweisungen für die Erzeugung von Karten und Bewegungs-Bildern. Diese Fähigkeit hängt eng mit dem Gleichgewichtsystem zusammen. Wird dieses durch Infraschall gestört, kann das sämtliche Hirnleistungen beeinträchtigen.

 Nach Ansicht von Prof. Dr. iur. Erwin Quambusch und seines Mitarbeiters Martin Lauffer müsste aus diesem Grund bei der Genehmigung von WKA unbedingt das im BImSchG verankerte Vorsorgeprinzip beachtet werden. Sie schließen sich deshalb ausdrücklich Pierponts Empfehlung an, bei der Errichtung von Windparks im Flachland 1,25 Meilen (2 Kilometer) und im Hügelland 2 Meilen (3,2 Kilometer) Mindestabstand zu Wohngebäuden einzuhalten. Danach hätten etliche der inzwischen weit über 20.000 deutschen WKA nie errichtet werden dürfen. Vielleicht nimmt aber die Merkel-Regierung die Beeinträchtigung des Denkvermögens ihrer Untertanen durch das WKA-Syndrom bewusst in Kauf, denn mit klar denkenden Menschen ist Deutschlands selbstmörderische „Energiewende“ wohl nicht zu machen. 

Edgar Gärtner EIKE

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Münster (dpa/lnw) – Der Lärm der Windräder brachte ihn um den Schlaf und störte bei Grillabenden auf der Terrasse: Vor Gericht hat ein Hausbesitzer aus Warendorf sich jetzt erfolgreich gegen den Nachtbetrieb einer Windanlage nahe seinem Grundstück gewehrt (Az.: 10 K 1405/10). Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster hatte sich gegen zwei von sieben neuen Anlagen in seiner Nachbarschaft gerichtet. Sie waren 2007 von der Bezirksregierung genehmigt worden – zu Unrecht, wie der Kläger argumentierte.

Denn bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sei der Lärm von zwei älteren Windkraftanlagen nicht korrekt berücksichtigt worden, die sich schon in der Nähe des Hauses befanden. Durch den zusätzlichen Krach der beiden neuen Anlagen würden die zulässigen Grenzwerte überschritten. Zur Verhandlung am Freitag kam auch der Betreiber der Windparks aus Warendorf: Er sieht die Verantwortung für den Lärm bei dem Betreiber der alten Anlagen.

Nach hitziger Debatte im Saal hob das Gericht die Genehmigung der Bezirksregierung am Freitag schließlich teilweise auf. Eine der beiden strittigen Anlagen darf nun zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr laufen. «So ist die Zusatzbelastung deutlich geringer», erklärte der Richter. Berufung sei nicht zugelassen, sagte ein Gerichtssprecher.

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