Jetzt legt der noch nicht im Düsseldorfer Landtag vertretene, aber sehr mitgliederstarke und damit einflussreiche NRW Landesverband kräftig nach und ruft zu einer Volksinitiative Windkraft auf  Abstand – Ja zu 10H auf.

Bild rechts: Heutige Windräder sind gigantische Industrieanlagen, deren Höhe von ca. 200m den Kölner Dom sogar noch um etwa 50m überragt. Die Skizze ist maßstabsgerecht.

Zitat aus dem Aufruf:

In unserer Volksinitiative fordern wir zum einen den Mindestabstand von Windkraft-anlagen zu Häusern und Schutzgebieten auf das 10fache der Höhe der Windkraftanlage festzulegen, und zum anderen zum Schutz der Umwelt den Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten zu verbieten.

Mit diesem ersten Schritt wird zunächst einmal der bisher völlig vernachlässigte Schutz derjenigen Bürger eingefordert, deren Wohnungen und Häuser von den WKA Besitzern dank unmittelbarer, aber bisher zulässiger Nachbarschaft zu ihren Windrädern, kalt enteignet wurden. Deren Wohnungen und Häuer und Grundstücke sind heute – wegen der engen Nachbarschaft zu lärmenden, periodisch Schatten werfenden WKA – praktisch unverkäuflich und damit wertlos.

Hinzu kommen die erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und bleibenden Schäden, die viele dieser Anwohner erleiden und die bisher von den Gemeinden vielfach als Einbildung abgetan wurden. Deren Gier nach hohen Einnahmen – bemäntelt mit dem „Bekenntnis zur Energiewende“-  war fast immer stärker. Dem kann die 10 Regelung zumindest ein wenig einen Riegel vorschieben.

Sollte daher die 10 H Regelung durchkommen, wird sich das zumindest ein wenig ändern. Die Bürger werden sich also überlegen ob sie mitmachen. Denn auch ihr Heim könnte als nächstes vom grassierenden Windwahn betroffen sein. Jeder weiß auch, dass die einfache Regel gilt: Je mehr betroffene oder nachdenkliche Bürger mitmachen, desto eher wird die Volksinitiative zum Gesetz.

Zitat aus dem Aufruf

Eine Volksinitiative (VI) in NRW ist natürlich per Gesetz geregelt; darin heißt es:

Eine VI muss von mindestens 0,5 Prozent (ca. 66.000 Personen) der deutschenStimmberechtigten unterzeichnet sein, die 18 Jahre oder älter sind und inNordrhein-Westfalen wohnen.

Achten Sie auf die Anforderung an Nationalität, Mindestalters von 18 Jahren, und eines Wohnsitzes in NRW!

hier finden Sie den Aufruf im Internet

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